DAZ aktuell

Gericht billigt Eurim-Smiles

Berufung angekündigt

BERLIN (ks) | Das Bonusprogramm „EurimSmiles® Plus“ des Arzneimittelimporteurs EurimPharm ist nach Auffassung des Landgerichts Traunstein nicht wettbewerbswidrig. Eine Klage des Wettbewerbsverbandes Integritas hat das Gericht Mitte Juni abgewiesen (Az. 7 O 3384/15).

Hinter Integritas stehen unter anderem der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Vor einiger Zeit hat sich der Verband die Bonusprogramme von Importeuren genauer angesehen – und ist juristisch gegen sie vorgegangen. So auch gegen das seit zehn Jahren betriebene „EurimSmiles® Plus“-Programm, bei dem Partner-Apotheken für die Abgabe eines Arzneimittels aus dem Eurim-Portfolio Bonuspunkte erhalten. Diese können sie dann gegen Ware, Geld- und Sachprämien eintauschen. Integritas sah hierdurch das im Heilmittelwerbegesetz geregelte Zuwendungsverbot und die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung verletzt.

Vor dem Landgericht Traunstein konnte sich Integritas allerdings nicht durchsetzen. Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG liege schon deshalb nicht vor, weil es sich nicht um produktbezogene Werbung handele, sondern die Firmenwerbung im Vordergrund stehe. Diese ist von der Norm aber nicht erfasst. Ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung liege nicht vor, weil bei dem System die Punkte rein nach der Zahl der abgegebenen Produkte gewährt werden – und nicht am Preis dieser festgemacht werden.

Integritas hatte überdies weitere Modalitäten des Bonus-Programms angegriffen – doch auch hier folgte das Gericht dem Verein nicht. Integritas will gegen das Urteil in Berufung gehen. |

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