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Gesundheitspolitik
Mehr Qualität
Am 16. Februar hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen. Die neuen Regelungen sollen ganz überwiegend im März 2017 in Kraft treten.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), zeigte sich zufrieden: Mit dem neuen Gesetz werde dafür gesorgt, „dass bei Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen künftig nicht mehr vorrangig der Preis, sondern vor allem Qualitätskriterien eine zentrale Rolle spielen müssen“. Außerdem werde dem Geschäftsmodell ungerechtfertigter Aufzahlungen ein Riegel vorgeschoben. Versicherte sollen demnächst immer zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können – und diese müssen dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen. Denn der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren.
Auch das Präqualifizierungsverfahren, in dem unter anderem Apotheken ihre grundsätzliche Eignung für Vertragsabschlüsse mit den Krankenkassen nachweisen müssen, soll weiterentwickelt werden. Die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung der derzeit bundesweit rund 30 Präqualifizierungsstellen wird künftig durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erfolgen.
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands erklärte: „Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen“. Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müsse man nun sehen. Zugleich beklagte Becker, dass die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung weiter zunehme. Mit der Überwachung der Präqualifizierungsstellen werde ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht. Neue Dokumentationspflichten bei der Beratung brächten zudem „nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen.“ |
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