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- DAZ 30/2017
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DAZ aktuell
NEM-Abgabe unzulässig
Verbraucherzentrale kritisiert Ärzte
435 Teilnehmer beteiligten sich an der Online-Umfrage der Verbraucherzentrale zum Thema: „Hat Ihnen der Arzt schon einmal Gratisproben eines auf der Verpackung als Nahrungsergänzungsmittel bezeichneten Produkts während der Sprechstunde angeboten und haben Sie dieses aufgrund der Gratisprobe gekauft?“ Rund ein Drittel der Befragten bestätigte, bereits mindestens einmal ärztlicherseits mit Proben von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) versorgt worden zu sein, 17 Prozent entschieden sich im Anschluss, das entsprechende Präparat zu kaufen. Patienten verstünden die Gratismuster folglich als Kaufempfehlung des Arztes, so die Verbraucherschützer. Die Verbraucherschützer kritisieren die Abgabe von Gratisproben in der Praxis. Auch die Berufsordnung der Ärzte untersagt in § 3 Absatz 2, „Waren und andere Gegenstände abzugeben“, es sei denn, dass die Abgabe „wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie“ ist. Die Verbraucherzentrale fürchtet, dass Patienten durch die ärztliche Empfehlung das NEM einem Arzneimittel gleichsetzen und vergleichbare Erwartungen stellen. |
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