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Patienten sollen mehr melden
Aufruf der Arzneimittelbehörden
In seiner Pressemitteilung weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Konkreten auf rezeptfreie Präparate hin, bei denen „Nebenwirkungen auftreten können, deren Meldung einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit darstellen“. Es gebe zwar die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker, die sich über ihre jeweilige Berufsordnung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verpflichtet hätten, doch erfahrungsgemäß würden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet, so das BfArM. Vor allem könnten die Gründe bei den Patienten liegen, die ihren Ärzten oder Apothekern nicht jede Beobachtung mitteilen oder keinen kausalen Zusammenhang zwischen Symptomen und Arzneimitteln sehen würden. Auch über Nebenwirkungen durch Arzneimittel, die sich länger auf dem Markt befinden, würde weniger häufig berichtet.
Das BfArM weist Patienten per grafischen Animationen und über Tweets darauf hin, die Packungsbeilage sowie die Anweisungen zur Dosierung und Einnahmedauer von Arzneimitteln zu beachten. Durch ihre Meldungen könnten die Patienten aktiv zur Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen. Im letzten Jahr gingen mehr als 64.000 Verdachtsfälle im BfArM ein, mehr als 80 Prozent kamen aus der Industrie. Für die Meldungen durch Patienten steht auf der Homepage des BfArM ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular bereit. Auch per Brief oder Fax ist es möglich, über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu berichten. |
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