Die Seite 3

Das Ende einer unseligen Liaison

Foto: DAZ/Kahrmann
Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

Rückblende: Als der Europäische Gerichtshof am 19. Oktober 2016 verkündete, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente unzulässig sei, da jubelten DocMorris und zumindest verhalten die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV), eine Selbsthilfeorganisation mit über 23.000 Mitgliedern. Sie hatte mit DocMorris ein attraktives Bonussystem vereinbart, das ihren Mitgliedern bei Einlösen rezeptpflichtiger Parkinson-Arzneimittel zugute kommen sollte. In der dPV-Mitgliedszeitschrift schaltete DocMorris dazu eine Anzeige mit Werbung für die lukrativen Rabatte. Daraufhin wurde die dPV, stellvertretend für DocMorris, von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wegen des Verstoßes gegen die deutsche Arzneimittelpreisbindung verklagt. Ausgang siehe oben. Mit den Folgen des Urteils ringen seitdem vor allem die Apotheker vor Ort und die Politik, die sich um Schadensbegrenzung bemüht.

Und jetzt der Paukenschlag: Die ABDA verkündet, dass die dPV ihre Kooperation mit DocMorris beendet habe und nun voll auf die Betreuung ihrer Patienten durch die Präsenzapotheke setze. Was ist da passiert? Fakt ist, dass die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ungeachtet der unseligen Allianz von dPV und DocMorris nicht das Tischtuch zerschnitten, sondern weiter den Kontakt und die Zusammenarbeit mit der dPV gesucht hat. Die Verantwortlichen der Kammer waren sich darüber im Klaren, dass die Apotheke vor Ort nur trumpfen kann, wenn den Parkinson-Patienten dort mehr geboten wird als nur eine schnelle Arzneimittelversorgung. Und das ist eine pharmazeutische Betreuung dieser schwer kranken Patienten in einem Umfang und einer Intensität, die eine Versandapotheke nicht bieten kann. Um ein deutliches Zeichen auch nach außen zu setzen, hat die Apothekerkammer Westfalen-Lippe deshalb die Zertifikatsfortbildung „Beratung und Medikations­management für Parkinson-Patienten“ ins Leben gerufen. Mit im Boot: die Deutsche Parkinsongesellschaft (DPG), also die zuständige ärztliche Fachgesellschaft. Der Erfolg blieb nicht aus: Beide bislang angebotenen Kurse waren ausgebucht, rund 60 Apothekerinnen und Apotheker haben sich entsprechend weitergebildet und das ungeachtet des zeitgleich laufenden Gerichtsverfahrens. Parallel dazu wurden Kontakte zwischen der dPV und der ABDA vermittelt, mit einem Ergebnis, das von beiden Seiten gefeiert wird. Die regionale Initiative der Apothekerkammer Westfalen-Lippe kann jetzt als Blaupause für bundesweite Zertifikationsfortbildungen dienen, den Bedürfnissen der Patienten wollen die Apotheker noch besser gerecht werden. Die Mitglieder der dPV können so auf eine noch intensivere pharmazeutische Rundumbetreuung durch ihre spezialisierten Apotheken vor Ort setzen. Die Präsenzapotheken gewinnen bei diesem Deal jedoch nur dann, wenn die Patienten darauf verzichten, verlockende Boni von Versandapotheken auch noch mitzunehmen.

Und es bleiben viele weitere Fragen: Wie konnte es überhaupt zu der Liaison zwischen DocMorris und der dPV kommen? Warum hat die ABDA nicht frühzeitig versucht, eine solche Vereinbarung mit der dPV jenseits der gerichtlichen Auseinandersetzung abzuschließen? Warum hat sie es auf den Richterspruch aus Brüssel ankommen lassen? Und warum hat sich die dPV erst vor den Karren von DocMorris spannen lassen und vollzieht nun eine 180°-Wendung? Die Vorzüge der Präsenzapotheke sind ja nun wahrlich nicht neu!

Sicher ist diese Vereinbarung ein wichtiges Signal für die patientenorientierte Pharmazie und ein begrüßenswertes Bekenntnis einer großen Selbsthilfegruppe für die Versorgung durch die Präsenz­apotheke. Sie hinterlässt jedoch einen bitteren Nachgeschmack. 

Doris Uhl


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