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- AZ 24/2018
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Gesundheitspolitik
Spahn belastet Arbeitgeber
Am vergangenen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach soll ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt werden.
Damit wird eine langjährige Forderung der SPD erfüllt: Nachdem es ihr nicht gelungen war, die Einführung der Bürgerversicherung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, sollte zumindest die Wiedereinführung der Parität eine Entlastung der Arbeitnehmer bewirken. Die allein von den Arbeitnehmern zu tragenden Zusatzbeiträge waren im Rahmen der Agenda 2010 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Mitwirkung der Union eingeführt worden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lobte sein Gesetz mit den Worten: „Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich.“ Die Arbeitgeberseite sieht das ganz anders: Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände Steffen Kampeter äußerte, dass „die Rückkehr zur sogenannten Parität in der Krankenversicherung“ aus Sicht der deutschen Wirtschaft „eine der größten sozialpolitischen Sünden dieser Bundesregierung“ sei. Zugleich mahnte er an: „Wenn wir von wirklicher Parität sprechen wollen, dann müssen wir die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall redlicherweise mit einbeziehen.“
Entlastung der Arbeitgeber erst einmal nicht in Sicht
Zunächst hatte Spahn den Eindruck erweckt, dass die Arbeitgeber durch Beitragssenkungen entlastet werden könnten. Doch das wird nun frühestens 2020 der Fall sein und auch nur dann, wenn bis dahin die Reform des Finanzausgleichs erfolgt ist. |
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