- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 34/2018
- Ausnahme ausgeschlossen
DAZ aktuell
Ausnahme ausgeschlossen
Auch in Bayern gilt die DSGVO
In dem Beschluss hatte die Landesregierung angekündigt, dass der Freistaat einen „bayerischen Weg“ bei der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des erneuerten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gehen werde. Die Regeln sollten mit „Augenmaß“ umgesetzt werden, etwa, dass Vereine keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen und Sanktionen grundsätzlich nur im Notfall ausgesprochen werden. Auf Nachfrage beim Innenministerium kam die Antwort: Auch Apotheken brauchen keinen Datenschutzbeauftragten, weil sie nicht ständig mit automatisierten, personenbezogenen Daten zu tun haben. Das widerspricht der Einschätzung der Bundesregierung sowie einem Beschluss aller Landesdatenschutzbehörden der Bundesländer. Diese hatten sich darauf geeinigt, dass die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, für Apotheken mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht erhebt nun Vorwürfe gegen das Ministerium und stellt klar, dass die DSGVO europäisches Recht sei und es einen abweichenden „bayerischen Weg“ nicht geben kann. Außerdem hätte das Landesamt „alleine und unabhängig“ über Maßnahmen zu entscheiden. |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.