Gesundheitspolitik

Anklage im Fall Lunapharm

BERLIN (ks) | Nach langen Ermittlungen in der Causa Lunapharm hat die Staatsanwaltschaft Potsdam jetzt gegen drei Personen Anklage erhoben.

Das ARD-Magazin „Kontraste“ hatte zwar erst im Sommer 2018 über den Fall Lunapharm berichtet, Polizei und Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelten aber bereits seit Anfang 2017 wegen Hehlerei und Verstoßes gegen die Lunapharm-Geschäftsführerin Susanne Krautz-Zeitel, einen ihrer Hauptlieferanten, den deutschen Betreiber einer in Griechenland ansässigen Apotheke, sowie einen ihm zur Seite stehenden Anwalt. Nun hat die Staatsanwaltschaft vor der großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam Klage gegen die drei Personen erhoben. Der Vorwurf lautet: gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Handel mit gefälschten Arzneimitteln in 23 Fällen (§ 95 Abs. 1 Ziffer 3a, Abs. 3 Ziff. 2 AMG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 2, 4 Abs. 40 Ziff. 3 AMG) bzw. Beihilfe hierzu. Die Ermittlungen zum Tatverdacht der Hehlerei sind laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft geht nunmehr von folgendem Sachverhalt aus: Nachdem im Frühjahr 2017 bekannt wurde, dass die griechische Apotheke über keine Großhandelserlaubnis verfügte und Lunapharm daher gar nicht beliefern durfte, teilte die angeschuldigte Geschäftsführerin dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) mit, dass ihr Unternehmen keine weiteren Medikamente von dieser Lieferantin beziehen werde. „Tatsächlich waren die Angeschuldigten jedoch nicht bereit, die Lieferbeziehung zwischen ihren Unternehmen auszusetzen oder gar zu beenden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Vielmehr hätten sie die bestehende Handelsbeziehung fortgesetzt: Zwischen dem 23. Mai 2017 und dem 20. Juli 2018 seien Arznei­mittel im Gesamtwert von 1,1 Millionen Euro durch die griechische Apotheke an Lunapharm geliefert worden. „Den tatsächlichen Vertriebsweg verschleierten sie dabei durch Rechnungen und Lieferscheine eines in den Lieferweg gar nicht eingebundenen zyprischen Arzneimittelgroßhändlers.“ Den überwiegenden Teil der auf diese Weise erhaltenen Ware habe Lunapharm bis Juli 2018 mit Gewinn an Kunden weiterveräußert. Insgesamt wurden bei Lunapharm 890.790,81 Euro vorläufig gesichert.

Lunapharm: Alle Lizenzen lagen vor

Krautz-Zeitel bestreitet weiterhin, dass nicht erlaubte Vertriebswege verschleiert worden seien und betont, stets beanstandungsfreie Originalware geliefert zu haben. Klaus Kocks, der die Lunapharm-Geschäftsführerin in der Medienarbeit unterstützt, betonte gegenüber der AZ, dass die jetzt angeklagten Fälle nur Arzneimittel betreffen, die von der zypriotischen Firma Gnomon bezogen wurden. Es handele sich um ein Großhandelsunternehmen mit allen relevanten Genehmigungen (Großhandelsgenehmigung) samt Eintrag in der europäischen Datenbank. „Die Gültigkeit dieser Genehmigungen haben wir uns in Absprache mit dem LAVG zuvor schriftlich bestätigen lassen“, sagt auch Krautz-Zeitel. Der Inhaber von Gnomon, gegen den die Staatsanwaltschaft zunächst auch ermittelt hat, ist mittlerweile zum Kronzeugen im Strafprozess geworden. Der Prozess dürfte also spannend werden. Über die Zulassung der Anklage und Eröffnung einer Hauptverhandlung muss nun das Land­gericht Potsdam entscheiden. |

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