Gesundheitspolitik

Neue Vorstandsvergütung bei der ABDA

100.000 Euro mehr pro Jahr / Refinanzierung über die Mitgliederbeiträge

BERLIN (bro) | Die ABDA-Mitgliederversammlung hat am ver­gangenen Mittwoch ein neues Vergütungsmodell für die ABDA-Vorstände beschlossen. Dem vorausgegangen war eine lange und holprige Diskussion.

Viel Kritik und sogar eine schrift­liche Rüge handelte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt im vergangenen Sommer für seine Pläne rund um die Vorstandsvergütung der ABDA-Spitze ein. Denn kurz vor der ABDA-Mitgliederversammlung im Juni hatte die ABDA einen Punkt in den Haushalt ein­gebracht, von dem weder der Haushaltsausschuss noch die Kammern und Verbände zuvor gehört hatten: Es ging darum, den Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände von Bundesapothekerkammer (BAK), Deutschem Apothekerverband (DAV) und ABDA höhere Aufwandsentschädigungen zukommen zu lassen. Konkret sollten die Ausgaben dafür im ABDA-Haushalt um 23 Prozent steigen.

Später erklärte Schmidt selbst auf einer Pressekonferenz, worum es ihm ging: Die Vorstandsmitglieder sollten ihren berufspolitischen ­Tätigkeiten in Berlin leichter nachkommen können, indem ihnen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, um beispielsweise Vertretungsapotheker einzustellen. Nach einer offiziellen Rüge des Haushaltsausschusses wurde das Thema dann aber vorerst von der Agenda genommen. In den vergangenen Monaten bastelten ABDA und Haushaltsausschuss dann an einer gemeinsamen Lösung. Nötig sind Änderungen in der ABDA-Satzung und in einer weiteren schriftlichen Regelung zu den Aufwandsentschädigungen der Vorstände.

Kaum Veränderungen für Schmidt, Becker und Kiefer

Diese Beschlussvorlage hat die ABDA-Mitgliederversammlung am vergangenen Mittwoch einstimmig angenommen. Konkret soll es für die Vorstandsmitglieder von ABDA, BAK und DAV an mehreren Stellen mehr Geld geben. Beispielsweise erhalten die Standesvertreter höhere Entschädigungen für Reisen sowie für die Teilnahme an mehrstündigen Telefonkonferenzen und an Vor-Ort-Meetings in Berlin. Auch die Pauschalen für die einzelnen Vorstandsmitglieder werden erhöht. Insgesamt werden die ABDA-Rücklagen daher um 100.000 Euro belastet – die Neuregelungen gelten ab Januar 2020. Dem Vernehmen nach wurde aber angekündigt, dass die so entstehenden finanziellen Aufwände der kommenden Jahre dann über gesteigerte Mitgliederbeiträge re­finanziert werden sollen.

Auffällig ist, dass sich für die oberste ABDA-Spitze selbst nur ­minimal etwas ändert. Natürlich erhalten auch Friedemann Schmidt (ABDA), Fritz Becker (DAV) und Andreas Kiefer (BAK) künftig höhere Einzel-Pauschalen, etwa für die Teilnahme an längeren Telefonkonferenzen. Allerdings wurden die für den ABDA-Präsidenten, den DAV-Vorsitzenden und den BAK-Präsidenten vorgesehenen pauschalen Vergütungen im Gegensatz zu den restlichen Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände nicht verändert.

Nach der ABDA-Mitgliederversammlung sagte Schmidt, dass man aus seiner Sicht eine „beispielhaft gute Lösung“ gefunden habe. Änderungen an den Aufwandsentschädigungen seien nie einfach. Aber es sei der ABDA darum gegangen, dass die Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände leichter Vertretungspersonal einstellen können, wenn sie in Berlin sind. „Ich persönlich kann eine Vertretung finanzieren, andere Kollegen nicht.“ Die Entscheidung, dass künftig auch die Teilnahme an längeren Telefonkonferenzen vergütet wird, bezeichnete der ABDA-Präsident als „zukunftsweisend“. |

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