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Thema Katastrophenpharmazie

Katastrophen­pharmazie

In den öffentlichen Medien hört man im Zusammenhang mit den Apotheken immer wieder Begriffe wie „Überversorgung“, „zu hohe Apothekendichte“ oder „Gesundschrumpfung“. Dabei wird stets übersehen, dass sich die Aufgaben der öffentlichen Apotheken nicht nur auf den Regelfall beschränken. Denn § 1 des Apothekengesetzes regelt, dass die Apotheken die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu übernehmen haben. Diese Vorgabe kann heute schon im Normalbetrieb eine Herausforderung darstellen. Wie aber kann die Versorgung gelingen, wenn der Strom ausfällt, die Lieferwege abgeschnitten sind oder ein großer Personalausfall durch eine Pandemie eingetreten ist?

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