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ADEXA unterstützt Petition zum Rx-Versandhandelsverbot

Für ADEXA ist das Verbot, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu versenden, immer noch die ­beste Lösung, um öffentliche Apotheken zu erhalten. Deshalb unterstützen wir den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler bei seiner ­Petition. Das Thema betrifft gerade Apothekenangestellte – es geht schließlich um unsere Arbeits­plätze. Machen Sie mit!
Foto: Tierney – stock.adobe.com

Zum Hintergrund: Der Petitionsausschuss hatte Bühlers Eingabe im Mai abgelehnt – weil diese angeblich „sachgleich“ mit einer anderen Petition sei. Jetzt gibt es doch noch grünes Licht. Teilnehmen können sowohl Apothekenteams als auch alle Kunden. Unser Tipp: Drucken Sie – nach Rücksprache mit Chefin oder Chef – Infomaterialien aus (siehe Kasten) und sprechen Sie Kunden direkt am HV-Tisch an. Die Uhr tickt – am 13. August 2019, 23:59 Uhr, endet die Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Weitere Informationen

  • Die Petition 94089 „Arzneimittelpreise - Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom 24. April 2019 finden Sie im Petitions-Forum des Deutschen Bundestags https://epetitionen.bundestag.de. Geben Sie den Webcode N4JR9 in die Suchfunk­tion auf DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de ein (oder klicken Sie hier) und Sie gelangen direkt zur Petition. Die Mitzeichnungsfrist endet am 13. August 2019 um 23.59 Uhr!
  • Hintergrundinformationen und PDF-Vorlagen für Plakate und Mitzeichnungsbögen zum Ausdrucken finden Sie unter https://benedikt-buehler.de 

Zum Hintergrund: In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz zu finden. Erreicht eine Petition innerhalb von vier Wochen 50.000 oder mehr Unterstützerinnen und Unterstützer, wird über sie im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht. |

Andreas May, ADEXA, Erster Vorsitzender

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