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Gesundheitspolitik
Gemeinsam für Trennung
LÄK und LAK Brandenburg gegen TeleClinic-Übernahme
Durch die jetzt erfolgte Übernahme seien der Anbieter von Fernbehandlungen und die Versandapotheken zwar formell getrennte Unternehmen, die aber letztlich im Eigentum der gleichen Gruppe seien, heißt es in der Pressemeldung. „Internationale Erfahrungen zeigen, dass es in nahezu allen Ländern, in denen Ärzte aus unterschiedlichsten Gründen an der Abgabe von Medikamenten direkt an die Patienten beteiligt sind, zu steigenden Arzneimittelausgaben und teilweise auch zu einem unerwünschten Mehrverbrauch an Medikamenten kommen kann“, erklärt Jens Dobbert, Präsident der Landesapothekerkammer Brandenburg. „Ebenso wie die freie Arztwahl darf zudem die freie Apothekenwahl als Recht der Patienten auch bei der Fernbehandlung nicht angetastet werden,“ ergänzt Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg.
Appell an Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden
Daher appellieren die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer Brandenburg an Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden, „sehr genau darauf zu achten, dass in Deutschland geltende Regelungen ohne Wenn und Aber respektiert werden“. Dies gelte insbesondere für das mit dem Patientendatenschutzgesetz festgeschriebene Makelverbot, das Rezeptzuweisungen durch Ärzte an bestimmte Apotheken untersagt. |
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