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Bei Antibiotika zählt nicht nur der Preis

Neue Rabattvertragsausschreibung der AOK

ks/ral | Die AOK hat eine Rabattvertragsausschreibung für Antibiotika gestartet. Anders als bei bisherigen Ausschreibungen soll dabei nicht nur der Preis eine Rolle spielen. Die Kasse hat weitere Zuschlags­kriterien wie Umweltaspekte fest­gelegt. Zudem sind für alle fünf ausgeschriebenen Wirkstoffe jeweils drei Vertragspartner vorgesehen.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen wollen in Zeiten, in denen die Erwartungen der Verbraucher und Patienten größer werden, offenbar weg vom Image, ihnen gehe es bei ihren Arzneimittel-Rabattverträgen einzig und allein darum, Geld zu sparen. Ende Juli hatten sie bereits erklärt, bei ihrer 24. Rabattvertragstranche die Auf­lagen für ihre Vertragspartner zu verschärfen – auch in puncto Arbeitsschutz- und Umweltstandards. Bei einem Verstoß gegen die am Produk­tionsstandort geltenden Standards hat sich die AOK ein Sonderkündigungsrecht gesichert. Im Zuge dieser Mitteilung kündigten die AOKen auch eine separate Ausschreibung von fünf Antibiotika an. Hier werde der Blick zusätzlich auf marktnahe Produk­tionsstätten sowie weitere Umwelt­aspekte gerichtet, hieß es seinerzeit.

Nun ist es soweit. Seit Montag dieser Woche, so der AOK-Bundesverband, sind mit „AOK Z1“ fünf Antibiotika-Wirkstoffe ausgeschrieben: Cefaclor, Cefuroxim, Ciprofloxacin, Clarithromycin und Roxithromycin. Die Ver­träge sollen am 1. Juni 2021 starten und bis zum 31. Mai 2023 laufen. Alle fünf Fachlose sind im Drei-Partner-Modell ausgeschrieben. Das ist für die AOKen, die sonst im Regelfall auf Exklusivverträge setzen, durchaus bemerkenswert.

Was sonst noch besonders ist an der Ausschreibung, erklärt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes.“ Damit, so Bauernfeind, setze man bei der Ausschreibung antibiotischer Wirkstoffe „neue Standards für Versorgungssicherheit und Umweltschutz“.

Die genannten Merkmale könnten in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen, heißt es in der Pressemitteilung des AOK-Bundesverbands. Das könne gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen. Denn es bekomme nicht auto­matisch der günstigste Bieter den Zuschlag, sondern derjenige, der flexibel agieren könne. Am besten gelinge dies Unternehmen, die ohnehin bereits in Standort- und Umweltkriterien investiert haben, so der Kassenverband. Ganz vorn dabei sind demnach Bieter, bei denen die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards aus­gerichtet ist. |

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