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Tarifabschluss für Nordrhein

3,0% mehr Gehalt und ein Tarifzuschlag für die Filialleitung

Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Rückwirkend zum 1. Januar 2020 wird es erstmals auch eine tarifliche Zulage für die Filialleitung geben. Der Tarifvertrag sieht ansonsten eine Erhöhung für alle Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen von 3,0 Prozent vor. Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls um 3,0 Prozent.
Foto: ADEXA

Approbierte steigen künftig in Nordrhein mit 3511 Euro tariflichem Brutto­monatsgehalt ein. In der höchsten Tarifgruppe ab dem zehnten Berufsjahr sind es 4202 Euro.

Apotheker und Apothekerinnen mit Filialleitungsfunktion erhalten im 1. bis 2. Berufsjahr inklusive des Tarifzuschlags 4038 Euro Tarifgehalt, ab dem zehnten Berufsjahr 4832 Euro.

Die Vorsitzende der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, erklärt zu dem Tarifabschluss: „Ein Novum ist ein tariflicher Zuschlag für Filialleiterinnen und Filialleiter. Sechzehn Jahre nach Einführung der Filialisierungsmöglichkeit ist dies ein überfälliger Schritt. Filialleiter übernehmen mit ihrer Position nach § 2 ApBetrO in Verbindung mit § 2 Abs. 5 ApoG eine besondere Verantwortung, die auch haftungsrechtlich von Tätigkeiten approbierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abweichen können. Dies rechtfertigt einen tariflichen Zuschlag, der an die Position „Filial­leitung“ für die Zeit der Ausübung dieser Funktion gebunden ist.

Um die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Arbeitgeberseite akzeptabel zu gestalten, wurde unter anderem § 17 Abs. 1 RTV NR durch folgenden Satz ergänzt: „Bereits übertariflich gezahlte Vergütungen können auch auf die tarifliche Zulage für die Filialleitung (Spalte 4) angerechnet werden.“ Diese Vereinbarung war Voraussetzung für die tariflich verankerte Zulage nach Spalte 4.

TGL und ADEXA verbinden mit der Zulage für Filialleiter die Hoffnung, dass sich das Interesse von approbierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Filialleiterposition damit generell erhöht.

Foto: Angela Pfeiffer/ADEXA

Tanja Kratt

Tanja Kratt, Leitung der Tarifkommis­sion bei ADEXA, kommentiert: „Mit 15 Prozent über dem Tarifgehalt der Approbierten haben wir für die Filial­leitung einen Mindeststandard gesetzt, der aber auf jeden Fall noch ausbau­fähig ist. Das ist ein erster Schritt, den ich sehr begrüße, gerade auch als Orientierung für junge Apotheker und Apothekerinnen bei ihrer ersten Filialleitungsposition. Aber: Je nach Umfang der Verantwortungsbereiche können nicht alle Filialleitungspositionen über einen Kamm geschoren werden. Und Fakt ist auch, dass beim aktuellen Fachkräftemangel individuell noch einiges mehr ausgehandelt werden kann.“

Tarifgebundene PTA in Nordrhein steigen ab sofort mit 2100 Euro ein und erreichen ab dem zehnten Berufsjahr mit 2699 Euro die höchste der fünf Eingruppierungen. PKA starten mit 1808 Euro und erreichen mit 2215 Euro das tarifliche Maximum.

Die tarifliche Vergütung für Pharmazeuten im Praktikum beträgt ab Januar 929 Euro im Monat. Der PTA-Nachwuchs erhält im sechsmonatigen Praktikum 708 Euro pro Monat. Für PKA-Azubis gibt es künftig im ersten Aus­bildungsjahr 708 Euro, im zweiten Jahr 760 Euro und im dritten Jahr 813 Euro.

Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine zweijährige Laufzeit bis Ende 2021. |

 

Quelle

Gemeinsame Pressemeldung von ADEXA und TGL vom 17. Januar 2020, www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/nordrhein-30-mehr-gehalt-und-ein-tarif­zuschlag-fuer-die-filialleitung/

Gehaltstarifvertrag und Rahmentarifvertrag Nordrhein unter www.adexa-online.de/­tarife-recht/tarifpolitik/#c309

sjo

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