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Tagebuch im Rückblick
Mein liebes Tagebuch
Rückblick auf das Jahr 2020
Januar 2020
Für einen pessimistischen Blick ins beginnende Jahr 2020 reichen einige wenige Schlagworte: Lieferengpässe, Personalmangel, Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), Rahmenvertrag, Rabattverträge, Bon-Pflicht, E-Rezept, Digitalisierung, Importförderklausel, EU-Versandhäuser, Großhandels-Oligopolisierung. Und die Chancen? Klar, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz bietet auch Chancen, außerdem das E-Rezept und die Digitalisierung samt Telepharmazie, Medikationsplan und E-Patientenakte.
Wie es mit dem VOASG weitergeht, steht Anfang des Jahres in den europäischen Sternen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat es der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt, ob es denn EU-tauglich ist. So ganz ist er von seinem Gesetz wohl nicht überzeugt.
Was sich bereits im Januar abzeichnet: Die Forderung nach einem Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird uns das gesamte Jahr 2020 begleiten. Immer wieder poppen Initiativen auf, das Rx-Versandverbot nicht zu beerdigen. Und so gibt‘s Anfang des Jahres die Bühler-Wochen! Mein liebes Tagebuch, der tapfere Pharmaziestudent Benedikt Bühler kämpft, von der ABDA im Stich gelassen, für die Gleichpreisigkeit und ein Rx-Versandverbot. Mit einer Petition pro Rx-Versandverbot hat er großen Zuspruch nicht nur unter Apothekerinnen und Apothekern gefunden. Zur Untermauerung seiner Petition im Bundestagsausschuss braucht er allerdings noch drei im Auftrag der ABDA erstellte Gutachten – die ihm unsere Berufsvertretung nicht herausrückt. Ein starkes Stück! Sie schickt ihren Pressesprecher vor, der mit glücklosen Worten vorträgt, dass man keine Realisierungschance für ein Rx-Versandverbot sehe und es „natürlich keinen Sinn macht, die Verbotsforderung jetzt wieder durch die Hintertür zu promoten“. Und erst als der Druck von einigen Kammern und Verbänden größer wird, bequemt sich auch der ABDA-Präsident zu einer Erklärung: Der Apothekertag habe sich dafür ausgesprochen, Spahn und das Apotheken-Stärkungsgesetz zu unterstützen, das Rx-Versandverbot sei nur ein „Nebenweg“, der von dem Vorhaben ablenke und daher zu vermeiden sei. Schmidt nennt das Beharren auf dem Rx-Versandverbot trotz des anderslautenden Apothekertagsbeschlusses „bezüglich der Glaubwürdigkeit der Apothekerschaft eine Katastrophe“. Und er fügt hinzu: „Wir machen uns lächerlich, wenn wir jetzt sagen, das war alles nicht so gemeint.“ Mein liebes Tagebuch, dabei hatte doch sogar die ABDA-Mitgliederversammlung das Rx-Versandverbot als Handlungsoption bezeichnet! Seit wann macht man sich lächerlich, wenn man für eine Handlungsoption kämpft, zu der sich sogar mehrere Unionspolitiker bekennen? Gut möglich, dass sich die ABDA so deutlich gegen das Rx-Versandverbot positioniert, um Spahn nicht zu verärgern. Immerhin hat Spahn eine (halbseidene) Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich versprochen und natürlich auch die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, auf die die ABDA wie wild abfährt.
Unsere Basis jedenfalls hat kein Verständnis dafür, dass die ABDA ihre Gutachten nicht dem Pharmaziestudenten Bühler überlässt. Sogar mehrere Kammern und Verbände fordern das Berliner Apothekerhaus offiziell auf, Bühler zu unterstützen und ihm den Rücken zu stärken: Doch das ABDA-System bleibt beim Nein.
Das E-Rezept kommt schon morgen – könnte so mancher Verbraucher meinen, wenn er im Januar die Werbeflächen in Deutschlands Hauptbahnhöfen, Flughäfen und Innenstädten sieht: Das niederländische Versandhaus DocMorris hat eine Anzeigenkampagne losgetreten: „Das E-Rezept kommt.“ Die ABDA kontert mit Postern und Handzetteln: „Das eRezept kommt – in meine Apotheke vor Ort“ und #unverzichtbar“ und „Digital sein & persönlich bleiben“. So soll’s werden.
Februar 2020
Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler nimmt, unterstützt von Rechtsanwalt Morton Douglas, seinen Termin im Petitionsausschuss des Bundestags wahr und zeigt in Anwesenheit von Jens Spahn tapfer viele gute Gründe auf, warum es besser wäre, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland zu verbieten. Die drei Gutachten hatte Bühler übrigens doch bekommen, an der ABDA vorbei auf anderen Wegen. Doch Spahn zeigt wieder einmal, dass er nichts von einem Rx-Versandverbot hält – er will das einfach nicht.
Was er dagegen will, zeigt er mit seinem neuen Gesetzentwurf fürs Patientendaten-Schutzgesetz: Es soll uns das Makelverbot für E-Rezepte bringen. Spahn plant außerdem eine neue Mutter-Gematik-App fürs E-Rezept – das bedeutet aber auch, dass der Deutsche Apothekerverband seine eigene Web-App-Idee einpacken muss. Der Bundesgesundheitsminister lässt zudem durchblicken, dass für uns Apothekers ein neues Honorar drin ist, wenn wir später mal Eintragungen in die elektronische Patientenakte vornehmen. Da freut sich die ABDA schon mal wie Bolle.
Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich glaubt, dass Großhändler die Apotheken zu häufig beliefern. Das Logistiksystem des Pharma-Großhandels sei schlicht „absurd“, meint Hennrich und verweist auf die Kosten für eine mehrmalige Belieferung von Apotheken am Tag. Da war ihm ein Sturm der Entrüstung sicher.
Mein liebes Tagebuch, das Thema Lieferengpässe macht uns zu schaffen. Keiner will Schuld daran haben. Die AOK rechtfertigt sich: Ihre Rabattverträge sind nicht an den Lieferengpässen schuld. Und Importeur Kohlpharma meint sogar, die Importe seien Teil der Lösung bei Lieferengpässen. Jeder hat da seinen Blickwinkel. Die Politik versucht, mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz gegenzusteuern, das zwar nicht die Ursachen angeht, aber neue Regeln im Umgang mit Arzneimittel-Lieferengpässen bringen soll. So dürfen Apotheken künftig auch vergleichbare, nicht rabattierte Arzneimittel abgeben, wenn Rabattarzneimittel aufgrund eines Engpasses nicht verfügbar sind. Und wenn Arzneimittel teurer sind als der Festbetrag, dann wird die Krankenkasse die Mehrkosten tragen.
Noch immer ungewiss: Was wird aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz? „Wir erwarten ein Go von der EU-Kommission“, tönt es aus dem Bundesgesundheitsministerium – erwarten kann man bekanntlich viel. Wir erwarten auch, dass EU-Versender wie beispielsweise DocMorris durch Behörden kontrolliert werden. Doch weit gefehlt, mein liebes Tagebuch, sie arbeiten im Cyberspace, im Vakuum ohne behördliche Kontrolle. Eine Recherche zeigt, dass weder die deutschen noch die niederländischen Behörden sich so richtig zuständig fühlen für diese Versender.
Die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Werbemaßnahmen von zwei großen EU-Arzneimittelversendern sind ein echter Dämpfer für den einheitlichen Rx-Arzneimittelpreis – jedenfalls so, wie ihn der Bundesgesundheitsminister Spahn erhalten will. Denn laut einem dieser Urteile dürfen EU-Versender den privatversicherten Personen durchaus auch weiterhin Boni auf Rezepte gewähren, Boni, die später dann beim Kauf von Nicht-Rx-Arzneimitteln verrechnet werden können. Mein liebes Tagebuch, und schon beginnt der Boni-Wildwuchs. Glaubt da noch jemand, dass sich das auf die Käufe von PKV-Versicherten bei EU-Versendern beschränken lässt?
März 2020
Ab 1. März tritt das Masernschutzgesetz in Kraft und mit ihm zwei Regelungen, die unmittelbar für uns Apothekers von Bedeutung sind: Wiederholungsrezepte und Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Mein liebes Tagebuch, schöne Projekte, doch bis das erste Wiederholungsrezept auf den Apotheken-HV flattert und bis die erste Apotheke in Deutschland eine Grippeschutzimpfung setzt, wird es noch ein langer Weg sein.
Irgendwie ulkig: Der Versender DocMorris sucht Vor-Ort-Apotheken, die bei seiner Vorbestell-Plattform mitmachen: Sie sollen die auf der grün-weißen Plattform bestellten Arzneimittel in seinem Namen ausliefern. Mein liebes Tagebuch, da man fragt sich doch, gibt es wirklich Apotheken, die sich in die Fänge des EU-Versenders begeben wollen? Ja, es gibt alles.
Die Corona-Epidemie ist da! Deutschland im Corona-Krisenmodus. Spahn offiziell: „Nun hat auch in Deutschland eine Epidemie begonnen!“ Mein liebes Tagebuch, die Meldungen überschlagen sich. Panik macht sich in der Bevölkerung breit, es gibt sogar Hamsterkäufe in Supermärkten, vor allem Nudeln, Mehl und Klopapier. Dann ist es so weit: Deutschland im Stand-by-Modus, ein Lockdown. Haben wir eine Wahl? Nein. Unsere Nation beginnt zu lernen, wie man Abstand hält, Hände desinfiziert und Mund-Nasen-Schutzmasken trägt. Das gesellschaftliche und kulturelle Leben wird eingestellt. Wer kann, bleibt im Homeoffice. Die Apothekerfortbildung bitte nur noch mit Büchern und Online-Seminaren.
Corona hat auch Auswirkungen auf Veranstaltungen: Der Deutsche Apothekerverlag sagt seinen Fortbildungskongress Interpharm ab, der in Berlin hätte stattfinden sollen. Auch die ABDA, die Bundesapothekerammer und der Deutsche Apothekerverband canceln alle ihre anstehenden Kongresse.
Apotheken schützen sich und ihre Kunden durch Plexiglas-Wände am Handverkaufstisch. Apotheken arbeiten am Limit, die Belastungssituationen für Apothekenmitarbeiterinnen und Apothekenmitarbeiter sind extrem. Einerseits muss die Versorgung der Patienten sichergestellt werden, andererseits geht es auch um die eigene Gesundheit und Sicherheit.
Die Epidemie lehrt uns, wie gut es ist, dass wir bei Rx-Arzneimitteln die Preisbindung haben. Denn freie Märkte und der Wettbewerb mit freien Preisen schlagen in Krisenzeiten sehr schnell zum Nachteil der Menschen um. Beispiel Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken, Artikel, die normalerweise für wenige Euro zu haben sind, werden zu überhöhten Preisen angeboten. So ist das mit dem freien Wettbewerb.
Die Epidemie zwingt die Behörden zu einer Lockerung der Biozid-Verordnung, die den Apotheken normalerweise verbietet, Mittel zur Flächendesinfektion selbst herzustellen, es sei denn, sie haben eine gesonderte Zulassung. Unsere ABDA funkt allerdings dazwischen und posaunt in die Welt: Grundsätzlich sei die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln in der Apotheke nicht zulässig. Mein liebes Tagebuch, wie hilfreich ist das denn! Zum Glück stellen zahlreiche Gesundheitsministerien der Länder und letztlich auch die Bundesstelle für Chemikalien und das Bundesgesundheitsministerium klar, dass Apotheken Desinfektionsmittel für Hände und Flächen selbst herstellen dürfen. Ups, das war eine schwierige Geburt.
Dank von Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands: Nur weil die Apotheker durchhalten, seien die Menschen weiterhin versorgt – „und darauf dürfen wir stolz sein“. So ist es, mein liebes Tagebuch. Der besondere Einsatz der Vor-Ort-Apotheken wird in Politik und Medien wahrgenommen. Apothekerinnen und Apotheker sind Heldinnen und Helden der Krise, heißt es. Der Dank sollte nicht bei den Worten aufhören. Wie sagt Spahn so schön: Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen. Genau! Immerhin werden Erleichterungen für den Apothekenalltag diskutiert.
Und eine Vergütung für Botendienste ist da – zunächst nur in Baden-Württemberg: Die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vergüten temporär Botendienste und haben sich mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt: Zwei Euro gibt’s. Mein liebes Tagebuch, da wird noch mehr daraus!
Lieferengpässe sind mittlerweile zu einer traurigen Normalität geworden. Deutschlands Apothekers müssen als Krisenmanager agieren, wenn sie ihre Patienten wenigstens mit Alternativpräparaten versorgen wollen. Sagt unser ABDA-Präsident und fordert, endlich über eine Vergütung des Mehraufwands zu sprechen. Erhört wird er leider nicht.
April 2020
Das Corona-Thema: Masken für alle? Was und wem nützen sie? Und kommt eine Tragepflicht? Gute Fragen, einfache Antwort: Im April gibt’s noch keine Tragepflicht, weil’s keine Masken für alle auf dem Markt gibt. Allenfalls die selbstgebastelten. Und was bringen die? Dürfen sie die Apotheken verkaufen? Ja, aber bitte nur mit moderater Werbung.
Und das war kein April-Scherz: Corona ist der Turbo fürs E-Rezept. Ab 1. Januar 2022 ist es Pflicht für alle, sagt Spahn. Und er macht deutlich: Vor-Ort-Apotheken sind von ganz besonderer Bedeutung, mehr denn je. Und daher gesteht er per Eilverordnung den Apotheken mehr Befugnisse zu, außerdem gibt’s einmalig 250 Euro für eine Schutzausrüstung beim Botendienst und ein Honorar von fünf Euro pro Botendienst – mein liebes Tagebuch, endlich, und dazu noch ein dickes Lob von Spahn für die Apothekers obendrauf. Und es geht noch mehr: Die „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ soll weitere Neuerungen und vor allem Erleichterungen bringen. Wichtig, das Apothekenpersonal gehört jetzt, offiziell vom Robert Koch-Institut bestätigt, zum „medizinischen Personal“, zum Personal von kritischen Infrastrukturen. Ist von Bedeutung, wenn Quarantäne droht.
Wenn die Corona-Krise etwas Positives hat, dann das: Sie öffnet der Politik die Augen, wie abhängig unser Land bei der Produktion von Arzneimitteln, Wirkstoffen und medizinischem Material (Masken!) von anderen, meist asiatischen Ländern ist. Das darf nicht mehr so weitergehen – einige Politiker haben sich bereits in diese Richtung geäußert, auch der Bundesgesundheitsminister. Hoffen wir, mein liebes Tagebuch, dass dies in einem halben Jahr nicht vergessen ist.
Auch der Bundesfinanzminister zeigt sich großzügig: Er erlaubt einen „Corona-Bonus“ von maximal 1500 Euro für die Mitarbeiter, steuer- und sozialversicherungsfrei. Tja, mein liebes Tagebuch, jetzt muss sich die Apotheke das nur noch leisten können.
Und dann gab’s noch ein kleines Knaller-Urteil: Jede Apotheke mit Versanderlaubnis darf Rezeptsammelboxen aufstellen. Irgendwie konsequent, aber was kommt da auf uns zu?
Mai 2020
Wie heißt es so schön: Jede Krise hat ihre Chancen. Corona hat die Rolle der Apotheke gestärkt. In vielerlei Hinsicht. Die FDP hat erkannt, dass das Gesundheitswesen kein freier Markt ist. Alle stellen fest: Das E-Rezept ist wichtiger denn je, es muss sich rasch was tun. Spahn lobt uns Apothekers übern grünen Klee, zu Recht. Er hat erkannt, dass Vor-Ort-Apos und ihr Botendienst unschlagbar sind – beim Versender dauert’s zwei, drei, vier Tage, hat er gesagt. Und unser ABDA-Präsident traut uns sogar zu, gegen COVID-19 zu impfen. Na bestens, fehlt nur noch der Impfstoff. Chancen über Chancen.
Corona macht’s möglich: Auch für Pharmaziestudierende gibt’s Erleichterungen in der Krise. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, abweichend von der Approbationsordnung für Apotheker Zeitpunkte und Anforderungen hinsichtlich der Prüfung in der praktischen Ausbildung und der Famulatur festzulegen und alternative Lehrformate vorzusehen.
Und so langsam wird’s ernst mit der Digitalisierung. Alle unsere Apotheken müssen bis 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Das ist notwendig, um dann auf elektronische Patientenakten, Medikationspläne und E-Verordnungen zugreifen zu können. Was die Kosten für die gesamte digitale Aufrüstung der Apotheke betrifft, so haben sich mittlerweile der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband über die Erstattungsfragen geeinigt.
Eine Frage, die so manche noch umtreibt: Sollen die Kunden, bevor sie ihr E-Rezept bei uns einlösen, unser Warenlager abfragen können, ob wir auch alles an Lager haben? Die Gematik, die Oberorganisation fürs E-Rezept, kann sich das vorstellen. Was wir auf alle Fälle wollen: ein sicheres Makelverbot mit E-Rezepten, „sicher wie Poller gegen Durchfahrtsverbote“, sagt ABDA-Vize Arnold.
Der neue ABDA-Haushaltsentwurf steht zur Beratung an: Die ABDA will mehr Geld von ihren Mitgliedsorganisationen, für den „Inflationsausgleich“ und auch für eine E-Rezept-Werbekampagne. Reicht das?
Und dann diese Meldung: Aus die Maus, der diesjährige Apothekertag fällt der Pandemie zum Opfer, die ABDA hat ihn abgesagt. Mein liebes Tagebuch, was ist das für ein Signal! Ausgerechnet in der Krise. Ausgerechnet jetzt, wo es so drängende Herausforderungen und Probleme gibt? Der Apothekertag, er wird uns fehlen. Die wichtigen Tage unserer apothekerlichen Meinungsbildung, Ausdruck der lebendigen Demokratie, Quell der berufspolitischen Freude – perdu. Es gibt doch mittlerweile gute virtuelle Möglichkeiten oder sogenannte Hybridveranstaltungen. Ist es den Apothekers etwa lieber, den Apothekertag ausfallen zu lassen, weil sie digital nicht „fein und subtil“ diskutieren können, wie es aus ABDA-Kreisen zu hören ist? Kommt ein irgendwie gearteter Ersatz? Die ABDA weiß es (noch) nicht.
Genauso wenig scheint sie zu wissen, ob sie eine mögliche Verfügbarkeitsabfrage in der E-Rezept-App der Gematik für gut befindet. Aus einer unklaren ABDA-Klarstellung zur medialen Missinterpretation ihrer offiziellen Stellungnahme zur Verfügbarkeitsabfrage wird man beim besten Willen nicht schlau.
Juni 2020
In Deutschland gibt es mittlerweile weniger als 19.000 Apotheken, Tendenz weiter fallend. Wo soll das hinführen? Den Apotheken wird das milliardenschwere Konjunkturpaket der Bundesregierung kaum helfen, im Gegenteil, die Absenkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr kostet. Was die aktuellen ABDA-Wirtschaftszahlen zeigen: Die öffentliche Apotheke lebt von Rx-Arzneimitteln. Und die Anteile der Versandhändler im OTC-Markt steigen. Ruhe herrscht noch immer bei unserem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, da bewegt sich nichts. Und Corona? Die Krise bringt uns eine Berg- und Talfahrt bei den Rezeptumsätzen und mehr Botendienste. Die geplante Mehrwertsteuerabsenkung des Finanzministers bringt uns Apothekers keinen Wumms, sondern einen Bumms – wir legen drauf. Und unsere Apobank beschert uns ein paar Chaostage bei der IT-Umstellung. Bei diesen Szenarien: Lassen sich da heute noch Prognosen für die Apotheke der Zukunft machen?
Am 7. Juni war Tag der Apotheke – mittlerweile schon zum 23. Mal. Kinners, wie die Zeit vergeht! Mal ehrlich, in früheren Jahren hatte die Bevölkerung meist kaum etwas von diesem Tag mitbekommen. Und in diesem Jahr? Da hat die ABDA die Leistungen der Apotheken während der Coronavirus-Pandemie in den Fokus gerückt und an die Politik appelliert: „Die Festpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente muss dringend wiederhergestellt werden, das E-Rezept muss ohne Einfluss von Dritten in die Apotheke gelangen und während der Pandemie eingeführte, sinnvolle Versorgungsverbesserungen wie der Zuschuss zum Botendienst sollten verstetigt werden.“ Bleibt die Hoffnung, dass eine Fee im BMG diese drei Wünsche erfüllt.
Mitte Juni: Das Rx-Versandverbot wabert wieder durch die politischen Lüfte. Zumindest die Forderung danach. Auch in vielen Kammerversammlungen spukt es umher. Kein Wunder: Die EU-Kommission und Spahn kommen mit ihrem Rx-Boni-Verbot nicht in die Puschen.
Juli 2020
Dass die ABDA ihre Strategie zum Erhalt der Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln ganz auf das VOASG ausgerichtet hat und voll auf die Kooperation mit Jens Spahn setzt, gefällt einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen nicht so recht. Sie machen Druck, die Kritik an der ABDA ist unüberhörbar. Einige bringen sogar das Rx-Versandverbot wieder ins Spiel. Die aktuelle Mitgliederversammlung der ABDA reagiert darauf. Sie verabschiedet eine Entschließung, mit der sie die Regierung auffordert, das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden – inklusive einiger Nachbesserungen. So gehören aus Sicht der Apotheker zum Beispiel auch Rx-Boni für Privatpatienten und Selbstzahler verboten. Wenn das nicht gelänge, dann müsse ein Rx-Versandverbot her. Na, mein liebes Tagebuch, die Sehnsucht nach einem Rx-Versandverbot taucht immer wieder auf. Auch der Pharmaziestudent Benedikt Bühler kämpft noch immer dafür.
Der Apothekerverband Nordrhein ist Erster: Er hat mit der AOK Rheinland/Hamburg ein Modellprojekt zur Grippeschutzimpfung in Apotheken auf die Beine gestellt. Das Honorar für Apotheken: 12,61 Euro zzgl. Impfstoff. Mein liebes Tagebuch, nein, das ist wirklich nicht üppig für einen Impfvorgang inklusive Verbrauchsmaterialien und Datenerfassung. Aber immerhin: Das Projekt steht, es ist ein Anfang.
Zwei Meldungen, die nachdenklich stimmen: Gehe und Alliance Healthcare Deutschland (AHD) sollen in Zukunft zusammenarbeiten, in einem neuen Gemeinschaftsunternehmen – das haben ihre Eigentümer, die Pharmahandelskonzerne McKesson Europe und Walgreens Boots Alliance, vereinbart. Was wird dabei herauskommen? Und die andere Meldung: Zur Rose kauft nicht nur Arznei-Versandhäuser, sondern jetzt auch einen Telemedizin-Anbieter. Demnächst also die Arztkonsultation, das E-Rezept und das verordnete Arzneimittelpäckchen aus einer Zur-Rose-Hand? Praktisch keine Trennung von Arzt und Apotheker mehr? Und wie steht es da ums Makelverbot? Wahnsinn, oder? Und die Politik schaut zu und lässt wissen, dass man hier auf das Makelverbot vertraut. Wenn das mal gut geht.
Das lässt aufhorchen: Versandhandel ist auch mit Apothekenboten zulässig – auf diese Kurzformel lässt sich ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April zusammenfassen. Also, es steht einer Apotheke mit einer Versandhandelserlaubnis frei, einen externen Logistiker oder eben einen Boten einzusetzen. Übrigens, das Gericht bekräftigte in seinem Urteil, dass im Versandhandel auch eine Sammelbox (wie hier in einem Supermarkt) in Ordnung ist und nicht mit den Vorschriften zur Rezeptsammelstelle kollidiert.
August 2020
Wie finden wir das? Spahn möchte unseren Botendienst auch weiterhin honorieren – aber nur mit 2,50 Euro je Lieferort und Tag. Freude, Frust oder Achselzucken? Fest steht, rein betriebswirtschaftlich gerechnet sind schon die 5 Euro nicht kostendeckend und 2,50 Euro dann erst recht nicht. Andererseits, es ist noch nicht lange her, da haben wir unseren Kunden den Botendienst gratis angeboten und ihn als Service der Vor-Ort-Apotheke propagiert. Und jetzt soll’s immerhin einen kleinen Zuschuss geben, einen Anreiz. Die ABDA zögert noch. Und in Apothekerskreisen sind die Reaktionen über dieses Angebot gespalten.
Aus einer ABDA-Veröffentlichung: „Für den Apotheker […] sieht der Gesetzgeber für die Erstellung oder Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans (eMP) bisher kein Honorar vor.“ Mein liebes Tagebuch, was bereits für den bundeseinheitlichen Medikationsplan galt, scheint sich also beim eMP fortzusetzen: Kein Honorar für uns Apothekers bei der durchaus verantwortungsvollen und zeitintensiven Pflege des elektronischen Medikationsplans! Dass kein Honorar für uns vorgesehen ist, liegt daran, dass der eMP auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert ist. Immerhin ist schon abzusehen, dass die Gesundheitskarte bald der Vergangenheit angehört – die Zukunft gehört der elektronischen Patientenakte. Außerdem dürfen die Patienten sich schon ab 1. Januar 2021, wenn die elektronische Patientenakte eingeführt wird, dafür entscheiden, ihren eMP in die elektronische Patientenakte zu überführen. Und dann sind wir Apothekers auch hinsichtlich einer Honorierung dabei – so hoffen wir.
Endlich, Mitte August hat das Kabinett das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Und ABDA-Präsident Schmidt freut sich: Endlich komme Bewegung in die Sache, das Bundeskabinett habe „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan, um die Apotheken vor Ort und damit die Arzneimittelversorgung im Lande zukunftsfähig zu machen“, jubelt Schmidt. Und fügt hoffnungsvoll hinzu: „Die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel muss endlich wiederhergestellt werden, und neue pharmazeutische Dienstleistungen sollten dringend eingeführt und honoriert werden.“ Ja, äh, mein liebes Tagebuch, die Preisbindung des VOASG betrifft doch nur die GKV-Arzneimittel und bringt damit einen Mords-Sprengstoff für unser System mit. Und was die „neuen pharmazeutischen Dienstleistungen“ betrifft, so mag das ein guter Ansatz sein, allerdings, was wissen wir darüber? Wenig bis nichts! Um welche Dienstleistungen wird es sich im Detail handeln? Können sie alle Apotheken erbringen? Wie werden sie honoriert werden? Werden sie die Krankenkassen bezahlen? Mehr offene Fragen geht nicht – meine Freude darüber hält sich noch in Grenzen.
September 2020
Es gab zwar schon länger Gerüchte, Anfang September wird’s publik: Auch der Dritte an der ABDA-Spitze, Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands, wird sich Ende des Jahres nicht mehr zur Wahl stellen. Und somit wird dann Ende des Jahres eine neue ABDA-Spitze gewählt – wobei das Wählen bei Apothekers so aussieht, dass es jeweils nur eine Kandidatin bzw. Kandidaten für jeden Posten gibt – eine Auswahl hat man nicht. Also: Gabriele Regina Overwiening als ABDA-Präsidentin und Thomas Benkert als Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Und Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands, möchte Chef des Deutschen Apothekerverbands werden.
Ein Höhepunkt Anfang September: Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hat es in die erste Lesung des Bundestags geschafft. Nach über einem Jahr mehr oder weniger Stillstand wird dieser Gesetzentwurf weiter behandelt. Unser Bundesgesundheitsminister sagt: Der Name ist Programm. Mein liebes Tagebuch: Was noch zu beweisen wäre. Immerhin versprach der Bundesgesundheitsminister fairen Wettbewerb bei den Preisen: „Kein Wildwest mehr beim Bonus“ (allerdings nur in den Fällen, in denen die GKV beteiligt ist). Und bis zum nächsten EuGH-Urteil. Der Gesundheitspolitiker Michael Hennrich gesteht, dass er „tief im Herzen“ ein Anhänger des Rx-Versandverbots sei – aber damit wohl ein Stück weit „old fashioned“, wie er anfügt. Für Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, ist dagegen das VOASG allemal besser als ein Rx-Versandhandelsverbot. Es müsse wieder gleich lange Spieße zwischen EU-Versendern und inländischen Apotheken geben. Fraglich, mein liebes Tagebuch, ob die Spieße durch das VOASG wieder gleich lang werden.
Und dann der große Schock des Jahres, der Wirecard-Skandal der Apowelt: Der Rezeptabrechner AvP kann nicht zahlen, er hat Insolvenzantrag gestellt. Und rund 3500 Apotheken warten auf Beträge von durchschnittlich 100.000 Euro. Das ist das Mega-Desaster des Jahres! Wie’s weitergeht, ist offen. Die AvP-Insolvenz schürt Existenzängste bei vielen Apotheken, einige stehen vor dem Ruin. Sie bangen, sind der Verzweiflung nahe und haben nur wenig Hoffnung. Die betroffenen Apotheken können zwar mit zinsgünstigen KfW-Schnellkrediten zur Überbrückung rechnen, aber das hilft nicht auf Dauer. Der AvP-Schock sitzt jedenfalls tief – er hat uns Apothekers alle aufgeschreckt und verunsichert, selbst diejenigen, die nicht unmittelbar davon betroffen sind. Mein liebes Tagebuch, und wo waren die lauten und unüberhörbaren Worte unserer ABDA zum AvP-Skandal? Keine mitfühlenden Worte aus der Zentrale. Klar, der Deutsche Apothekerverband oder einige Landesverbände signalisierten, dass man großes Verständnis für die Sorgen der betroffenen Apotheker:innen habe, dass alles aufgeklärt werden müsse und man für Ratschläge und Hinweise bereitstehe. Aber so richtig öffentlichkeitswirksam kam da nichts über.
Die ABDA hütet lieber ihr Riesen-Geheimnis: die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, die wir Apothekers mit dem VOASG bekommen sollen. Die Standesvertretung will partout nicht verraten, was genau sie sich dazu ausgedacht hat. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kommentiert dazu kryptisch, das Angebot werde sich am Leistungsspektrum der Apotheken orientieren, und nannte als Beispiele Medikationsanalysen, therapiebegleitende Leistungen und den Medikationsplan. Mein liebes Tagebuch, geht’s noch ein bisschen allgemeiner, schwammiger?
Die einzig halbwegs erfreuliche Nachricht im Monat September: Die Botendienstpauschale von 250 Euro wird jetzt endlich über den Nacht- und Notdienstfonds ausgezahlt.
Oktober 2020
Der ABDA-Präsident Schmidt meldet sich mit einer Video-Botschaft: Eine schnelle Lösung wird es für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken nicht geben, ebenso wenig werden alle Forderungen befriedigt werden – und bis überhaupt etwas aus der Insolvenzmasse ausgeschüttet wird, können Monate bis Jahre vergehen. Als Lösung für die Zukunft macht die ABDA den konkreten Vorschlag: Die Gelder, die von den Krankenkassen an die Rechenzentren fließen und an die Apotheken weitergeleitet werden, müssen klar und offen auf Treuhandkonten ausgewiesen werden. Schmidt ist optimistisch, dass das gelingt.
Ab 1. Oktober gibt es nur noch 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer, wenn wir Apothekers unseren lieben Kundinnen und Kunden in Pandemiezeiten die Arzneimittel per Boten zustellen. Die ABDA hatte zwar in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass 5 Euro plus Umsatzsteuer die sachgerechtere Vergütung wäre – doch erfolgreich durchgedrungen ist sie damit nicht.
Grünes Licht von der EU: Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz darf kommen. Der EU-Kommissar Breton schreibt das verklausuliert in einem Brief an unseren Bundesgesundheitsminister. Aber es wird nicht ausbleiben, dass das Gesetz über kurz oder lang nach Inkrafttreten vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Davon gehen sogar Spahn, Gesundheitspolitiker und der ABDA-Präsident aus.
Premiere: Der erste Apotheker Deutschlands führt eine Grippeschutzimpfung durch! Er darf das. Sein Apothekerverband Nordrhein hat sich schon sehr bald für das Modellprojekt Grippeschutzimpfungen in Apotheken eingesetzt und einen Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg ausgehandelt. Saarland ist gefolgt, auch dort: Die Leute rennen den Apotheken die Bude ein, heißt es, und wollen geimpft werden. Der Haken an der Sache: Das Modellvorhaben im Saarland läuft nur mit der AOK.
Und Großes kündigt sich an: Am 1. Juli 2021 soll der offizielle Startschuss fürs E-Rezept fallen. Und ab 1. Januar 2022 werden die elektronischen Verordnungen zur Pflicht. Ganz klar: Eine Smartphone-Pflicht gibt es nicht, Smartphones gibt es auch nicht von der Kasse. Ein Patient, der kein Smartphone hat und kein E-Rezept empfangen kann oder keines möchte, erhält sein Rezept als Ausdruck. Wie’s dann mit dem E-Rezept weitergeht, die Rezeptabrechnung, wird noch zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ausgehandelt.
Eigentlich, ja eigentlich fände jetzt unser großer Deutscher Apothekertag in München statt. Eigentlich. Aber die Corona-Pandemie lässt das Treffen unserer ABDA, unserer Berufspolitiker und Delegierten platzen. Und ein virtuelles Treffen hält die ABDA nicht für geboten, nicht zielführend – der persönliche Austausch sei durch nichts zu ersetzen, heißt es von ABDA-Seite. Mein liebes Tagebuch, manche sind überzeugt davon: Die ABDA will einfach nicht. Schade, sehr schade, dass man es zumindest nicht mal versucht. Für die Expopharm-Messe stellt man dagegen ein virtuelles Format auf die Beine.
Müssen wir uns ein Rx-Versandverbot endgültig abschminken? Also wirklich ein für alle Mal? Ende, Schluss, aus die Maus? Vermutlich ja. Der „Fachbereich Europa“, ein wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, hat sich eingehend mit dieser Frage befasst, ob ein deutsches Rx-Versandhandelsverbot mit dem Unionsrecht vereinbar wäre. Sein Ergebnis: Ein Rx-Versandverbot müsse man heute „wohl als unverhältnismäßig“ betrachten.
Ein neues Digitalisierungsgesetz ist in Vorbereitung: Es soll dafür sorgen, dass sich die niederländischen Versender mit deutschem Heilberufsausweis und Institutionskarte unserer Telematikinfrastruktur anschließen dürfen. Mein liebes Tagebuch, wie wir das finden, muss ich hier nicht ausführen, meine Tastatur würde sich krümmen. Mit dem Segen unseres Bundesgesundheitsministers sollen solche Unternehmen über unsere Telematikinfrastruktur Zugang zu unserem Gesundheitssystem, zu E-Rezept und E-Patientenakte haben. Man muss sich das vor Augen halten: Es sind keine Apotheken, es sind knallhart auf Umsatz ausgerichtete Versandunternehmen, die quasi von keiner Behörde kontrolliert werden, sich auf Augenhöhe mit einer deutschen Vor-Ort-Apotheke begeben, um E-Rezepte abzufischen und Arzneimittel zu verschicken. Mein liebes Tagebuch, Hilfe, was läuft da gerade schief?
Passend dazu: Es ist so weit, das Patientendaten-Schutzgesetz tritt in Kraft! Und mit ihm die Regelungen zum E-Rezept und zur E-Patientenakte sowie das erweiterte Makelverbot. Mit diesem Makelverbot ist es Heilberuflern, aber auch Dritten verboten, Rezepte zuzuweisen. Mein liebes Tagebuch, inwieweit werden sich die niederländischen Grenzversandunternehmen an diese deutschen Gesetze halten, wenn sie sich mit ihrem deutschen Heilberufsausweis und der Institutionskarte an die deutsche Telematikinfrastruktur anschließen? Wer glaubt da noch an den Weihnachtsmann?
November 2020
Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz ist endgültig durch. Für die ABDA ist das der Startschuss für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung. Den Schuss hat die Basis so nicht gehört, allenfalls ein kleines Plopp. Das Gesetz bringt uns ein wackeliges Rx-Boni-Verbot, eine Gleichpreisigkeit light und unbekannte honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Und 2,50 Euro als kleinen Zuschuss für den Botendienst. Ist das die zukunftsfähige Arzneimittelversorgung? Die EU-Versender laufen sich bereits warm, um gegen das Boni-Verbot des VOASG zu klagen. Der ABDA-Präsident meint, Apotheken könnten nun mit mehr Zuversicht als bisher nach vorne schauen. Ups, mein liebes Tagebuch, Zuversicht? Welche Zuversicht? Wenn wir jetzt nach vorne schauen, dann sehen wir schon die dunklen Wolken am europolitischen Himmel, die sich da zusammenbrauen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ließ auf der Versammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer, deren Präsident er ebenfalls ist, die Welt wissen, dass der Kurswechsel weg vom Rx-Versandverbot hin zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz richtig war. Mein liebes Tagebuch, so kann’s gehen. Für ihn hat sich, wie er sagt, „ein Zeitfenster geschlossen“, sich fürs Rx-Versandverbot einzusetzen, als Jens Spahn zum Bundesgesundheitsminister ernannt wurde. Und daher sei es richtig gewesen, die Strategie zu ändern und das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz zu unterstützen. Ja, mein liebes Tagebuch, das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Die ABDA sitzt noch immer auf ihrem geheimen Dienstleistungskatalog, angeblich damit sie von der GKV nicht zerfleddert werden. Doch das schützt nicht davor, dass alle Welt schon ihre eigenen Vorstellungen diskutiert, was zum Teufel solche Dienstleistungen denn sein mögen und was man darunter verstehen möchte. Und so macht sich die Politik schon mal Gedanken, welche Dienstleistungen da wohl kommen mögen und was Apothekers da machen sollten.
Weiterhin schlimm: Beim AvP-Desaster bewegt sich wenig bis nichts. Viele der betroffenen Apotheker:innen fühlen sich im Stich gelassen. Apothekerin Beatrice Guttenberger hat von der Untätigkeit der Politik und der ABDA die Nase voll. Selbst ist die Frau: Sie gründet die neue Organisation „Verbund Starke Apotheken“, die den Kolleginnen und Kollegen zur Seite stehen will.
Während Zur Rose mit seinen Töchtern DocMorris und Teleclinic nun auch mit der Tochter eHealth-Tec seine Metastasen in unserem Gesundheitssystem samt E-Rezept-Dienst streut, bleibt unsere ABDA gelassen: Da wolle man kein großes Thema draus machen. Wie schnell solche Metastasen wachsen können, zeigt Amazon: Der weltgrößte Online-Händler hat in den USA seine hauseigene „Amazon Pharmacy“ installiert und streckt seine Fühler schon nach Europa aus. Da zittert sogar Zur Rose. Und unsere ABDA redet sich da lieber das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz schön mit einer brüchigen Rx-Gleichpreisigkeit und jubelt über die pharmazeutischen Dienstleistungen, bei denen nicht nur die Nachfrage ungewiss ist, sondern auch das Honorar. Der ABDA-Präsident zum Apothekenklima 2020: „Das Jahr war eine Achterbahnfahrt und nimmt gerade wieder Fahrt auf.“ Fragt sich bloß, in welche Richtung.
Dezember 2020
Nun sind sie alle gewählt: Wir haben ab Januar eine neue ABDA-Spitze. Und zum ersten Mal haben wir eine ABDA-Präsidentin: Apothekerin Gabriele Regina Overwiening. Und an ihrer Seite zweimal einen Thomas: Thomas Benkert als neuer Präsident der Bundesapothekerkammer und Thomas Dittrich als neuer Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. Die Aufgaben, die auf sie zukommen, sind immens, sie werden nicht auf einem Ponyhof arbeiten. Um mal so ein paar Herausforderungen für 2021 anzuteasern: Das VOASG muss umgesetzt werden. Es stehen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband an: Die ABDA muss den Krankenkassen ihre bisher geheim gehaltenen pharmazeutischen Dienstleistungen schmackhaft machen. Selbst wir Apothekers wissen noch nicht, um welche Dienstleistungen es sich im Detail handelt. Die Krankenkassen sollen diese Dienstleistungen für gut befinden – und uns Apothekers dafür honorieren. Mein liebes Tagebuch, es gibt leichtere Aufgaben: Die Krankenkassen haben gelinde gesagt an solchen bezahlten Dienstleistungen bisher kein oder nur sehr wenig Interesse gezeigt.
Auch kein Kinderspiel: Das E-Rezept und die E-Patientenakte gehen nach und nach an den Start. Auf Apotheken und Apothekenkunden kommt eine kleine Revolution zu. Alle seit Jahrzehnten bekannten Abläufe werden sich ändern. Dazu kommt die drohende Konkurrenz der EU-Versandhäuser. Und die Frage: Wie lange wird das VOASG halten? Wann wird es vor dem EuGH landen? Mein liebes Tagebuch, gut möglich, dass die Digitalisierung und alles, was damit zusammenhängt, unsere gesamten Apothekenstrukturen verändert. Und so stellt sich auch die Frage: Ist unsere Apothekerausbildung noch zukunftsfähig? Eine Diskussion um eine neue Ausbildungsordnung wird kommen. Hoffen wir, dass unsere neue Berufsvertretung den Herausforderungen gewachsen ist. Viel Erfolg!
Und Deutschlands Apotheken müssen Ende Dezember, Anfang Januar erst mal die Verteilung von kostenlosen Schutzmasken an Risikogruppen organisieren: Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nimmt die Apotheken in die Pflicht. Sechs Euro sollen die Apotheken pro Maske bekommen, abgerechnet wird die erste Etappe der Ausgabe im Dezember über eine Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds. Und dann kommt ein wenig Bürokratie ins Spiel: Für die Abgabe von Schutzmasken müssen die Apotheken laut Verordnung mindestens einmal pro Monat eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der abgegebenen Masken, die eingenommenen Eigenbeteiligungen und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergeben. Die Abrechnung wird von den Apotheken an das jeweilige Rechenzentrum übermittelt.
ABDA-Präsident Schmidt fürchtet noch vor Inkrafttreten der Verordnung einen Run auf die Apotheken und bittet die Menschen flehentlich: „Bitte rennen Sie nicht gleich morgen in Ihre Apotheke“, denn die Apotheken bräuchten erst noch ein wenig Vorbereitung. Mein liebes Tagebuch, was für ein Jahr 2020! |
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