Interpharm 2020

Sicher fortgebildet!

ral | Am zweiten März-Wochenende wäre es eigentlich so weit gewesen: die Interpharm Berlin sollte ihre Tore öffnen. Eigentlich, denn in diesem Jahr ist ja alles etwas anders. Die Vorbereitungen waren so gut wie abgeschlossen, die bereits vorliegenden Anmeldungen zu den verschiedenen wissenschaftlichen und politischen Veranstaltungen versprachen volle Säle und regen Austausch und auch die Pharmazeutische Ausstellung war sehr gut gebucht. Doch dann kam Corona und wir mussten uns schweren Herzens von einer Präsenz-Interpharm verabschieden. Sicherheit geht nun ­einmal vor. Ganz ohne Interpharm wollten wir 2020 aber nicht verstreichen lassen und so haben wir unsere Fortbildungsveranstaltung kurzerhand ins Internet verlegt. Was gab es zu sehen und zu hören? Für alle, die keine Zeit hatten, sich vor den Rechner zu setzen, haben wir das Wichtigste in Kürze hier ­zusammengefasst. Ausführlich berichtet hatten wir in DAZ 40/2020.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Hinter den Kulissen arbeitete die Technik auf Hochtouren, damit Bild und Ton bei jedem Interpharm-Teilnehmer richtig „rüberkamen“.

ApothekenRechtTag online

Vom 24. bis 26. September 2020 fand die erste Interpharm online statt. Los ging es am Donnerstag mit der Juristerei, dem ApothekenRechtTag online.

KI in der Apotheke
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Professor Heinz-Uwe Dettling, der bei EY Law den Bereich Life Science leitet, machte den Auftakt und sprach über die Auswirkungen der Künstlichen ­Intelligenz (KI) auf die Apotheke vor Ort. „Wird KI die Apotheke vor Ort ersetzen?“ stellte Dettling als Frage in den Raum und gab auch eine Antwort. Seiner Meinung nach ist dies auf absehbare Zeit unwahrscheinlich, allerdings könnte die Künstliche Intelligenz durchaus in den Apothekenalltag Einzug halten und hier auch hilfreich sein. „Je besser eine Tätigkeit quantitativ-statistisch erfasst werden kann, umso stärker wird die Künstliche Intelligenz sein und umso eher Menschen ersetzen“, vermutete Dettling. Basierend hierauf leitete er ab, dass KI Tätigkeiten generellerer Art Stück für Stück übernehmen könnte. Tätigkeiten individuellerer Art erfordern seiner Überzeugung nach jedoch auch weiterhin menschliche Kompetenzen. „Das Gesamtmosaik der Arzneimittelversorgung mit ihren vielfältigen Anforderungen wird aus einer Mischung von Mensch und KI bestehen“, so Dettlings Resümee.

Botendienst-Regelungen
Im Anschluss an Dettlings Vortrag nahm die Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Bettina Mecking, Möglichkeiten, aber auch drohende Fallstricke der wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführten „neuen“ Botendienst-Regelungen unter die Lupe. Seit rund einem Jahr gilt: Die Zustellung von Arzneimitteln durch einen Apothekenboten ist nicht mehr nur „im Einzelfall“ erlaubt, sondern ist eine Regelleistung. In der Praxis änderte diese Änderung in der Apothekenbetriebsordnung zunächst wenig. Doch dann kam SARS-CoV-2 – und brachte den Botendienst mächtig in Schwung. Sollen Apotheken ihren ­Botendienst nun deutlich ausbauen? Mecking empfahl, sich dies gerade jetzt gut zu überlegen. Wenn das ­E-Rezept komme, gelte es, dem Versandhandel etwas entgegenzusetzen. Noch sei Zeit, die Prozesse in der Apotheke entsprechend auszurichten und hierfür gegebenenfalls neues Personal zu finden.

Entwicklungen zum E-Rezept
Um das Thema E-Rezept ging es auch im anschließenden Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas. Er gab einen Überblick zu den jüngsten Entwicklungen. Besondere Sorge bereite ihm die steigende Zahl von Internetportalen, bei denen die Trennung von Arzt und Apotheke keine Rolle mehr spiele, betonte Douglas. In bestimmten Situationen könne eine Fernbehandlung durchaus sinnvoll sein, räumt er ein. Aber es dürfe nicht sein, dass am Ende nur eine Apotheke zur Verfügung stehe, in der das ausgestellte E-Rezept eingelöst werden könne. Noch bedenklicher seien Plattformen, bei denen man zunächst ein Medikament wählt, dann einen Fragebogen ausfüllt und man am Ende nicht einmal weiß, welcher Arzt die Verordnung ausstellt und welche Apotheke das Arzneimittel liefert. Für Douglas sei das „nahe am Darknet“. Er folgerte: „Ich hoffe, dass der Gesetzgeber erkennt, dass solche Modelle nicht die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland sein können.“

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Fit vor dem Bildschirm Mit Yoga konnte man sich zwischendurch auflockern – mens sana in corpore sano!

Corona-Sonderregelungen
Mit den Corona-Folgen, beziehungsweise der Frage, welche „Corona-Regelungen“ für die Apotheken über die Pandemie hinaus Bestand haben sollten, beschäftigte sich Ina Hofferberth, die Geschäftsführerin des LAV Baden-Württemberg. Insbesondere zu Beginn hat die Corona-Pandemie Apotheken vor zum Teil extreme Herausforderungen gestellt. Doch der Gesetz- und Verordnungsgeber sorgte dafür, dass die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln erheblich erleichtert wurde. Hofferberth gab einen Überblick, was in dieser besonderen Situation plötzlich möglich wurde. Und sie erstellte eine Wunschliste, welche der Sonderregelungen die Pandemie überdauern sollten. Allen voran sind dies die erleichterten Abgaberegelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgung samt Botendienst-Vergütung.

Versand aus den Niederlanden
Der ehemalige Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Professor Harald G. Schweim, widmete sich im Rahmen des ApothekenRechtTags mit dem seit Längerem bestehenden Problem, dass sich offenbar niemand für die Überwachung der aus dem deutsch-niederländischen Grenzgebiet heraus Operierenden zuständig fühlt. Schweim befürchtet, dass das E-Rezept zusammen mit der Corona-Krise den Versendern noch weiter in die Hände spielen, wenn den Praktiken von Zur Rose/DocMorris & Co. nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird. Als geeigneten Anknüpfungspunkt für die von ihm anvisierte Attacke nannte Schweim die sogenannte „Länderliste“, die Gesundheitsminister Jens Spahn jedoch mit fadenscheiniger Begründung ersatzlos entfallen lassen möchte. Kritik übte Schweim in diesem Zusammenhang an der ABDA: „Die ABDA hätte längst beim Bundesgesundheitsministerium auf Aktualisierung und Einhaltung der Kriterien der Länderliste bestehen müssen oder wegen Untätigkeit klagen sollen.“

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Im extra aufgebauten Interpharm-Studio sprach Dr. Christian Rotta (re.), Geschäftsführer der Mediengruppe Deutscher Apotheker Verlag, am ApothekenRechtTag mit Professor ­Hilko J. Meyer über das Thema „Heimversorgung“.

Heimversorgung
Seit August gibt es einen neuen Mustervertrag für die Heimversorgung. Er macht die Verpflichtungen der Beteiligten transparenter und grenzt sie klarer voneinander ab. Außerdem soll er die Apotheken mehr auf Augenhöhe mit den Heimen bringen. Beim Apo­thekenRechtTag umriss Professor ­Hilko J. Meyer, ausgewiesener Apothekenrechtsexperte und Verfasser des neuen Kompendiums zum aktualisierten Heimversorgungsvertrag, Inhalt und Normzweck der neuen Vertragsklauseln und notwendiger Zusatzvereinbarungen. Meyer empfahl, bei neuen Verein­barungen mit einem Heim auf jeden Fall den aktualisierten Mustervertrag zugrunde zu legen. Wer alte Verträge vollständig anpassen möchte, sollte bedenken, dass sie dann erneut genehmigt werden müssten. Zusatzvereinbarungen zur Verblisterung sollten sich schon auf den neuen Vertrag stützen.

Impfen in der Apotheke
Impfen in der Apotheke? Über dieses aktuelle Thema referierte Dr. Dennis Effertz auf dem ApothekenRechtTag. Der Apotheker und Medizinrechtler zeigte auf, welche regulatorischen Vorgaben beim Impfen zu beachten sind. Effertz ist davon überzeugt, dass Apotheker mit dem Impfen in der Apotheke einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der Impfquote leisten können. Derzeit sei „noch Vieles im Fluss“. Ob oder in welchen Abstufungen die Grundsätze des Arztrechts künftig auf den impfenden Apotheker übertragen werden können, würden vertragliche Vereinbarungen und die Rechtsprechung zeigen. „Trauen Sie sich“, er­mutigte Effertz die Apotheker. „Und lassen Sie sich nicht etwa von dem ­Behandlungsvertrag abschrecken. Die Ärzte leben schon lange damit.“

Wissenschaftlicher eKongress

Am, Freitag, den 25. September, fand der Wissenschaftliche eKongress der Interpharm online unter dem Motto „Heimtückische Angriffe, erfolgreich abgewehrt“ statt.

Ernährung und die Leber
Eingeläutet wurde der Tag von Professor Martin Smollich, Leiter der Arbeitsgruppe Pharmakonutrition am ­Institut für Ernährungsmedizin des Universitätsklinikums Lübeck, der aufzeigte, wie (falsche) Ernährung die Leber schädigen und eine Veränderung des Lebensstils die Leber wieder reparieren kann. Die nichtalkoholische Fettlebererkrankung (NAFLD) ist Smollich zufolge mit einer Prävalenz von etwa 30 Prozent in der Gesamtbevölkerung stärker verbreitet, als man vermuten würde. Ursache ist nicht ein übermäßiger Fett- oder Alkoholkonsum, sondern eine überhöhte Kohlenhydratzufuhr. Vor allem der in den letzten Jahren gestiegene Konsum von Fruchtzucker in Form von Limonaden, Fruchtsäften oder Smoothies trage vermutlich zur Prävalenz-Erhöhung der NAFLD in den westlichen Ländern bei. Für deren Behandlung stehen bislang keine Arzneimittel zur Verfügung. Durch Lebensstiländerungen sind die pathologischen Prozesse Smollich zufolge bis zum Stadium der Steatohepatitis jedoch prinzipiell komplett umkehrbar. Als Maßnahmen nannte er:

  • Erhöhung der körperlichen ­Aktivität,
  • Reduktion des Körpergewichts und
  • richtige Ernährung.

Trizyklische Antidepressiva
Der Autor der DAZ-Serie „Pharma­ko-evolutionär“, Professor Thomas Herdegen vom Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie der Universität Kiel, beschäftigte sich mit der „alten“ Wirkstoffklasse der trizyklischen Antidepressiva und ihrer evolutiven Weiterentwicklung zur Abwehr von Angriffen auf die Psyche.

Begonnen hat die Geschichte dieser Wirkstoffklasse im Jahr 1950, als der französische Chemiker Paul Charpentier bei der Suche nach neuen Schlafmitteln Chlorpromazin, das erste trizyklische Antipsychotikum, synthetisierte. Und bis heute sind Vertreter der Wirkstoffklasse – wenn auch inzwischen mit Seitenketten modifiziert und nicht immer trizyklisch – fester Bestandteil der Therapie. Neben Schizophrenie und Depression finden sie auch als Analgetika Verwendung sowie als Antiepileptika.

Kluge Medikation für die Niere
Apothekerin Ina Richling, PharmD, und der Arzt Dr. Christian Fechtrup erklärten in ihrem gemeinsamen ­Vortrag, wie man durch ein kluges Medikationsmanagement die Schäden an der Niere minimieren kann, die durch die „Attacke“ einer gleichzeitigen Gabe mehrerer Arzneistoffe entstehen können. Sie erläuterten, welche klinischen Parameter herange­zogen werden, wie ein Nieren­patient in der Apotheke erkannt wird und was bei der Selbstmedikation zu beachten ist. Vorsicht geboten ist etwa bei NSAR, Aluminium-, Magnesium- oder Natrium-haltigen Antazida, ­Antihistaminika, Pseudoephedrin/Phenyl­ephrin, Laxanzien mit Magnesium oder bei Calcium-Präparaten. Dasselbe gilt für manche Phytopharmaka, die Artemisia absinthium, Ephedra, Cranberry oder Weidenrinde ent­halten. In diesen Fällen muss nach Alternativen gesucht werden. Beim Wunsch nach einem Schmerzmittel kommt etwa Paracet­amol in Betracht; eventuell auch die topische Anwendung eines NSAR.

Gefährliche Epstein-Barr-Viren
Professor Henri Jaques Delecluse vom Deutsches Krebsforschungszentrum forscht seit Langem an einem Impfstoff gegen das Epstein-Barr-Virus. In seinem Vortrag bei der Interpharm online erklärte er, was ein guter Impfstoff heute leisten können muss und warum eine Epstein-Barr-Infektion so gefährlich sein kann. Die jährliche Inzidenz EBV-assoziierter Tumorerkrankungen liegt nach Delecluse bei zwei Prozent aller Tumore. Im Gegensatz zu anderen onkogenen Viren verursacht das Epstein-Barr-Virus sehr verschiedenartige Tumore, zu denen Lymphome, Magenkarzinome, nasopharyngeale Karzinome sowie Sarkome gehören. Das Epstein-Barr-Virus ist zudem Auslöser einer Reihe weiterer Erkrankungen, z. B. des Pfeifferschen Drüsenfiebers. Es ist in der Regel gutartig, Patienten haben dann aber ein erhöhtes Risiko, ein Hodgkin’s Lymphom zu entwickeln.

EBV-Träger haben zudem ein 16- bis 30-fach höheres Risiko, multiple Sklerose zu entwickeln, als EBV-negative Patienten. Und auch bei einem Drittel der Alzheimerpatienten ist eine EBV-vermittelte Entzündung festgestellt worden. Weltweit arbeiten derzeit mindestens 20 Labore an einer Vakzine, aber alle Versuche, einen Impfstoff zu entwickeln, sind bisher gescheitert.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Apothekerin Ina Richling und der Arzt Dr. Christian Fechtrup erklärten, was man bei der Arzneimitteltherapie von Patienten mit Nierenproblemen beachten muss.

HIV-positive Frauen beraten
Dass man selbst die „heimtückischsten“ Viruserkrankungen in den Griff bekommen kann, wenn die Entwicklung eines Impfstoffs nicht gelingt, zeigt der Kampf gegen HIV. Zwar ist eine Heilung auch heute nur in seltenen Fällen möglich, aber die Viruslast lässt sich durch ausgeklügelte Therapieregimes weitgehend kontrollieren. Welche Besonderheiten bei der Betreuung HIV-positiver Frauen zu beachten sind, beleuchteten die Ärztin Dr. Anette Haberl vom HIV-Center der Frankfurter Uniklinik und die Apothekerin und AMTS-Expertin Isabel Waltering, PharmD. Beide forderten eine sensible Beratung. Ein Beispiel für eine Situation, die vor­urteilslose Empathie verlangt, ist eine Notfallkontrazeption. Sie könnte einer Frau mit HIV „doppelt peinlich“ sein. Hier heißt die Lösung mit Walterings Worten „... beraten, ohne die Frau in die Schlampen-Ecke zu stellen“.

SARS-CoV-2 in der Erforschung
Wenn es um Viren geht, muss man zur Zeit auch über SARS-CoV-2 reden. Welche Lehren wir aus den bisherigen Erkenntnissen über den Covid-19-Erreger ziehen können, erläuterten der Immunologe Professor Leif Erik Sander von der Charité Berlin und die DAZ-Autorin und Apothekerin Dr. Verena Stahl. In einer Schlüsselposition der adaptiven Immunantwort stehen T-Helfer­zellen. Haben sie eine mit SARS-Cov-2 infizierte dendritische Zelle ausgemacht, können sie als humorale Antwort B-Zellen zur Bildung von Antikörpern anregen. Im zweiten Arm werden als zelluläre Antwort zytotoxische T-Zellen aktiviert. Beide Arme kooperieren bei der Infektabwehr. Es gibt aber Fälle, in denen Menschen trotz hoher Antikörperspiegel gegen SARS-CoV-2 an der Infektion gestorben sind, brachte Stahl in die Diskussion. Stimmt unser Bild der Immunpathogenese von COVID-19? Fokussieren wir zu sehr auf Antikörper? Die zytotoxischen Killerzellen erfahren womöglich deshalb wenig Beachtung, weil sie nicht so leicht zu messen und zu handhaben sind wie Antikörper, meinte Sander. Gleiches gelte für die T-Helferzellen. Die Forschung befindet sich bei dieser neuen Erkrankung im Fluss.

PTAheute-eKongress

Am Samstag beendete der PTAheute-eKongress als krönender Abschluss die Interpharm online.

Dr. Constanze Schäfer aus Düsseldorf war die erste Referentin des Tages. Sie hatte ein Thema dabei, vor dem – das zeigte auch eine während des Vortrags durchgeführte Umfrage – viele Apo­theken Respekt haben: Hilfsmittel und Medizinprodukte. Schäfer konnte in 45 Minuten jedoch viele Fragen aus der Praxis aufklären.

Weiter ging es mit Heike Gnekow. Sie ist Miteigen­tümerin der Privilegierten Adler-Apotheke in Hamburg und nahm gemeinsam mit ihrem Team an einem Modellprojekt zum E-Rezept teil – davon ­berichtete sie den Besuchern des PTAheute-eKongresses.

Nina Thiele und Nadine Neugebauer vom DeutschenApothekenPortal in Köln sprachen über typische Retaxfallen in der Apotheke und wie diese umgangen werden können.

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Geschafft! Die erste Interpharm online war ein voller Erfolg und alles hat prima geklappt. Das Team, das Sie hier sehen, war ein Teil derer, die sich dafür eingesetzt haben. Wie froh alle sind, kann man wegen der Masken vielleicht nur erahnen – aber es war so!

Dr. Sabine Werner erläuterte unter anderem die pharmakologischen Wirkungen der Glucocorticoide und ging auf verschiedene Indikationen ein.

Christiane Weber sprach über die Anwendung von Glucocorticoiden zur Inha­lation und hatte zur Demonstration auch jede Menge Geräte im Gepäck und Christine Bender-Leitzig schloss eine erfolgreiche erste Interpharm online am Abend mit ihrem Vortrag zum Einsatz von Glucocorticoiden in der Dermatologie ab. |

Interpharm online 2021

Zum Vormerken für Ihren Kalender: Die Interpharm online 2021 findet vom 6. bis 8. Mai 2021 statt. Sie sind herzlich eingeladen! Weitere Informationen finden Sie auf www.interpharm.de

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