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Gesundheitspolitik
Probleme bei der elektronischen AU
Eigentlich sollten die Vertragsärzte bereits seit dem 1. Januar 2021 dazu verpflichtet sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Doch dann wurde das Ganze verschoben und ist nun am 1. Oktober in Kraft getreten. Dass dies dennoch nicht reibungslos funktionieren würde, hat man offenbar schon geahnt. In einer „Übergangsvereinbarung zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ vom 23. August 2021 zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband wurde festgelegt: „Solange die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Vertragsarztpraxis noch nicht zur Verfügung stehen, dürfen bis zum 31.12.2021 übergangsweise noch die Vordrucke (...) in der bis zum 30.09.2021 geltenden Fassung verwendet werden.“
KBV kritisiert, dass die Kassen nicht vorbereitet sind
Wie sich nun zeigt, kommt es in der Tat zu massiven Problemen bei der Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Doch diese scheinen vor allem aufseiten der Krankenkassen zu bestehen – das berichtet zumindest die KBV. In ihren Praxisnachrichten heißt es: „Der Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lief nur in wenigen Fällen rund. Viele Krankenkassen sind offenbar noch nicht in der Lage, alle Krankschreibungen ihrer Versicherten elektronisch anzunehmen.“ Das habe eine erste Umfrage in Arztpraxen ergeben. Dabei hätten die Ärzte berichtet, dass sie nur in einigen Fällen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch übermitteln konnten. Bei einzelnen Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse sei dies in mehr als der Hälfte der Fälle gelungen. Andere Kassen, insbesondere des AOK- und BKK-Systems, seien nicht oder nur teilweise erreichbar gewesen. Die Umfrageergebnisse widersprächen damit, so die KBV weiter, den Meldungen der Gematik und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, wonach alle Krankenkassen empfangsbereit seien.
Aber offenbar sind auch nicht alle Arztpraxen in der Lage, die eAU zu übermitteln. Denn die KBV empfiehlt denjenigen Praxen, die noch nicht auf die eAU umgestellt haben, die noch bis zum 31. Dezember laufende Übergangsfrist zu nutzen und sich technisch vorzubereiten.
Ob die Beteiligten, insbesondere die Gematik, aus diesem rumpelnden Start etwas lernen, bleibt abzuwarten. Noch hält sie an der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 fest. |
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