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Ältere müssen nicht zwingend Efluelda erhalten
Neue Verordnung für die Grippesaison 2021/22
Zunächst herrschte Freude, als bekannt wurde, dass Menschen ab 60 Jahren ab der nächsten Grippesaison mit hochdosiertem Influenzaimpfstoff zulasten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor Grippe geschützt werden können. Dann folgte Ernüchterung. Gemäß der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie, die am 1. April 2021 in Kraft treten wird, dürfen in der GKV versicherte Senioren fortan nämlich ausschließlich mit Hochdosisgrippeimpfstoffen geimpft werden. Andere Grippeimpfstoffe sind laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) unterlegen und nicht zumutbar – das gilt auch für den Fall, dass der bislang einzige Hochdosisgrippeimpfstoff Efluelda® nicht lieferbar sein sollte. Die Frage stand im Raum, ob Senioren bei Efluelda®-Engpässen dann leer ausgehen müssten.
Problem vorerst gelöst
Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Problem mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern gelöst: Jedenfalls in der kommenden Grippesaison dürfen bei möglichem Efluelda®-Engpass ältere Menschen auch andere Grippeimpfstoffe zulasten der GKV erhalten. Die Verordnung vom 10. März wurde am 11. März im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat rückwirkend zum 8. März 2021 in Kraft. Sie gilt bis 31. März 2022.
Die KBV freut sich
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Initiative des BMG. Eigenen Angaben zufolge hatte die KBV „gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit mehrfach auf die mit der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten hingewiesen“: Viele Ärzte hätten bereits frühzeitig – vor Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie – Influenzaimpfstoff für die Saison 2021/2022 bestellt, was laut KBV meist nicht storniert werden konnte. Nun hätten Ärzte zusätzlich den Hochdosisgrippeimpfstoff bestellen müssen, und es hätte ein „Regress gedroht“, weil sie eventuell deutlich mehr Impfstoff vorrätig gehabt hätten, als sie hätten verimpfen können, gibt die KBV zu bedenken. Die Rechtsverordnung stelle nun klar, dass Versicherte ab 60 Jahren einen hochdosierten oder einen herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Influenzaimpfstoff erhalten und Ärzte ab Herbst beide Vakzinen verimpfen können. „Für die Vertragsärzte besteht durch die Klarstellung eine höhere Verordnungssicherheit und für die Bürger eine höhere Versorgungssicherheit“, erklärt der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister.
Grippeimpfstoff jetzt bestellen!
Der Herstellungsprozess von Influenzaimpfstoffen ist langwierig. Auch wenn es bis zur Grippesaison 2021/22 noch Monate dauern wird, gilt daher, dass der Impfstoff-Bestellprozess für diese Saison bis Ende März abgeschlossen sein muss. Darauf hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Ärzte und Apotheker aktuell hingewiesen. Das PEI betont dabei, dass man bedenken solle, dass der Umfang der mehrmonatigen Herstellung der Impfstoffe auf diesen Bestellmengen basiere. Werde also jetzt nicht genügend bestellt, könnte im Herbst ein Mangel entstehen. Bestellungen sollten daher zeitnah, idealerweise noch vor dem 20. März 2021, für den Hochdosis-Impfstoff vor dem 31. März 2021, abgegeben werden. Nach der Bestellung Ende März erfolge die Herstellung der Impfstoffe über einen Zeitraum von etwa vier bis fünf Monaten. Ab Mitte August würden die Impfstoffchargen sukzessive ausgeliefert, nach Chargenprüfung und -freigabe durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Sanofi Pasteur übt Kritik
Auch Efluelda®-Hersteller Sanofi Pasteur hat sich zu der neuen Verordnung geäußert. Das Unternehmen betont, dass Efluelda® in Deutschland nach wie vor „neuer medizinischer Standard für die aktive Immunisierung von Erwachsenen ab 60 Jahren“ ist. Der Anspruch der Versicherten ab 60 Jahren auf den „besseren Influenza-Schutz“ bleibe bestehen, und Efluelda® sei bei älteren Menschen ab 60 Jahren einzusetzen. Die Sorge bei Sanofi-Pasteur könnte nun sein, dass durch die Möglichkeit des Ausweichens auf konventionelle Vakzinen Ärzte nun eher Grippeimpfstoffe bestellen, die sie breiter verimpfen können – bei Kindern, jungen Erwachsenen und Senioren – und dadurch die Vorbestellungen für Efluelda® zurückgehen. Denn ungleich der meisten anderen Grippeimpfstoffe darf Efluelda® erst bei Ab-60-Jährigen appliziert werden, für jüngere Grippeimpfungsempfänger müssen Arztpraxen somit zusätzlich andere Grippevakzinen vorrätig halten. |
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