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Überregional

ZL: Blut-Ringversuche

Korrekte Blutmesswerte in der Apotheke

Überprüft werden können folgende Parameter: Glucose (GLC), Cholesterin (CHOL), HDL-Cholesterin (HDL), Triglyceride (TG), Harnsäure (UA), Creatinin (Harn oder Serum) (Crea), (Mikro)albumin (Harn oder Serum) (Alb), Hämoglobin A1c (HbA1c), Hämoglobin (Hb), Alanin-Amino-Transferase (ALT/GPT), Aspartat-Amino-Trans­ferase (AST/GOT), Gamma-Glutamyl-Transferase (GGT), C-reaktives Protein (CRP/hs-CRP).

Bei Einhaltung der in der Rili-BÄK vorgegebenen Grenzwerte für beide Messwerte erhält die Apotheke ein entsprechendes Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer.

Termine

3. Blut-Ringversuch 2021 (Juni 2021)

  • Probenversand: 19. – 21.07.2021
  • Probeneingang in der Apotheke: bis zum 23.07.2021
  • Fristende für die Messwertabgabe: 30.07.2021
  • Ergebnismitteilung: bis zum 30.09.2021
  • Anmeldeschluss: 15.06.2021
  • Gültigkeitsdauer des Zertifikats: bis 09/2022

4. Blut-Ringversuch 2021 (September 2021)

  • Probenversand: 25. – 27.10.2021
  • Probeneingang in der Apotheke: bis zum 30.10.2021
  • Fristende für die Messwertabgabe: 05.11.2021
  • Ergebnismitteilung: bis zum 31.12.2021
  • Anmeldeschluss: 15.09.2021
  • Gültigkeitsdauer des Zertifikats: bis 12/2022

Kosten: Anmeldung eines Gerätes: 60,- Euro, Anmeldung eines weiteren Gerätes (Zweitgerät)*: 27,50 Euro; im Preis pro Gerät ist jeweils die Überprüfung eines Parameters enthalten. Jeder weitere wird bei Accutrend® GC und Plus mit 4,- Euro, bei allen anderen mit 7,- Euro berechnet. Alle Geräte zur Bestimmung von HbA1c, hsCRP/ CRP oder Mikroalbumin (Harn) werden mit 85,- Euro berechnet, alle Angaben jeweils zzgl. MwSt.

Fortbildungspunkte: acht Punkte pro Team

Anmeldung und Info: Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker GmbH, Carl-Mannich-Str. 20, 65760 Eschborn, Fax (0 61 96) 9 37-8 15

Nordrhein

AK: Kammerversammlung

Die 5. Sitzung der XVII. Kammer­versammlung findet am Mittwoch, 16. Juni 2021 um 10.00 Uhr im Crowne Plaza, Rheinallee 1, 41460 Neuss, statt.

Vorläufige Tagesordnung

 1. Begrüßung

 2. Genehmigung der Tagesordnung

 3. Genehmigung des Protokolls der 4. Sitzung der XVII. Kammer­ver­sammlung am 18. November 2020

 4. Bericht über die durchgeführten Beschlüsse der 4. Sitzung der XVII. Kammerversammlung am 18. November 2020

 5. Zahlen, Daten, Fakten 2020 als Geschäftsbericht

 6. Bericht des Präsidenten

Wahlen

 7. a) Wahl der 38 Delegierten zum Deutschen Apothekertag

 b) Nachwahl eines stellv. Mitgliedes des Vorstands

 c) Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Haushalts- und Finanzausschuss

 d) Nachwahl eines stellv. Mitgliedes für den Sozial- und Versorgungsausschuss

 e) Nachwahl eines Mitgliedes für den Satzungsausschuss

 f) Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Satzungsausschuss

 g) Nachwahl eines Mitgliedes für das Schiedsgericht

 h) Nachwahl eines Mitgliedes für den QMS-Ausschuss

 i) Nachwahl eines Mitgliedes für die AG Europa/Euregio

Jahresabschluss der Apotheker­kammer Nordrhein

 8. Rechnungsabschluss 2020 der Apothekerkammer Nordrhein

 9. Bericht über den Vermögensstand der Apothekerkammer Nordrhein

10. Spezifizierung der Rücklagen, Jahresabschluss Apothekerkammer Nordrhein für das Jahr 2020

11. Spezifizierung der Rücklagen, Haushaltsplan der Apotheker­kammer Nordrhein für das Jahr 2021

12. Bericht über die Rechnungs­prüfung für das Jahr 2020

13. Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahres­abschlusses 2020 der Apotheker­kammer Nordrhein

14. Annahme der Rechnungslegung für das Jahr 2020 der Apothekerkammer Nordrhein

15. Entlastung des Vorstandes gemäß § 7 der Haushalts- und Kassen­ordnung

Jahresabschluss des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

16. Feststellung des Jahresabschlusses des Versorgungswerkes nebst Lagebericht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung des Versorgungswerkes

 a) Bericht des Vorstandes

 b) Bericht des Aufsichtsrates

17. Entlastung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung des Versorgungs­werkes der Apothekerkammer Nordrhein

 a) Vorstand

 b) Aufsichtsrat

18. Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

 a) Begründung zur Änderung der Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

 b) Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

 c) Vergütungs- und Kostenerstattungsregelung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

19. Hinweis auf die Neuwahl des Aufsichtsrates des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein in der Sitzung der Kammerversammlung am Mittwoch, 17. November 2021

20. Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein

21. Schriftliche Berichte aus den Ausschüssen

 a) Fortbildungsausschuss

 b) Weiterbildungsausschuss

 c) QM-Ausschuss

 d) Ausschuss für Öffentlichkeits­arbeit

 e) Digitalisierungsausschuss

 f) Wettbewerbs- und Berufs­ordnungsausschuss

 g) Satzungsausschuss

 h) Projektgruppe ATHINA/AMTS

 i) Gemeinsame Arbeitsgruppe Europa/Euregio der Apothekerkammer Nordrhein und des Apothekerverbandes Nordrhein e. V.

 j) Bericht aus der Apotheker­stiftung Nordrhein

22. Verschiedenes

23. Termine

Aufgrund der Corona-Regularien bitten wir unbedingt um vorherige Anmeldung an die Geschäftsstelle unter info@aknr.de, da die Anzahl der Plätze beschränkt ist.

Rheinland-Pfalz

LAK: 17. Wahl zur Vertreter­versammlung

Aufruf, sich zum Wählerverzeichnis zu melden

Am Montag, dem 6. September 2021 findet die Wahl der kommenden Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz statt.

Alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Kammermitglieder (also gesetz­liche und freiwillige Kammermitglieder) besitzen das aktive sowie das passive Wahlrecht. Jedes verzeichnete Mitglied kann also selber die Mitglieder der künftigen Vertreterversammlung mit wählen und selber für die Vertreterversammlung kandidieren.

Derzeit wird das Wählerverzeichnis erstellt/aktualisiert.

Der Vorstand fordert mit Rücksicht auf die bevorstehende Wahl sowie unter Hinweis auf die gesetzliche Meldepflicht (§ 1 Abs. 5 HeilBG RLP) alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich bisher noch nicht bei der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet haben, auf, sich bitte umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen, bei der Kammer anzumelden.

Sollte der Kammergeschäftsstelle keine aktuelle Postanschrift von Kammermitgliedern vorliegen, ist diese Adressaktualisierung bitte innerhalb von zwei Wochen nachzuholen.

Ziel ist es, über ein aktuelles Wählerverzeichnis zu verfügen, in dem alle Kammerangehörigen mit aktueller Anschrift enthalten sind.

Kammerangehörige sind nach dem Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz Kraft Gesetz alle approbierten Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Rheinland-Pfalz einen pharmazeutischen Beruf ausüben (egal in welchem Bereich) sowie diejenigen Personen, welche die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund eines Antrages und Beschlusses des Vorstandes erworben haben.

Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht können gemäß § 12 HeilBG RLP mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Soweit Sie mit aktueller Anschrift bei der Kammer gemeldet sind, sind Sie auch im Wählerverzeichnis enthalten. Sie erhalten damit automatisch alle Wahlunterlagen von der Kammer zugeschickt.

Die im Wählerverzeichnis gemeldeten Kammermitglieder werden von der Kammer nach Schließung des Wählerverzeichnisses, die am 28. Juni 2021 erfolgt, angeschrieben und gebeten, bis zum 23. Juli 2021 ihre Bereitschaft zur Kandidatur bei der Kammer schriftlich anzumelden.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Am Gautor 15, 55131 Mainz

geschaefsstelle@lak-rlp.de, www.lak-rlp.de

Telefon: (0 61 31) 2 70 12-0

Dr. Tilman Scheinert, Geschäftsführer und stellvertretender Wahlleiter

Aufforderung zur Anmeldung zur PKA-Prüfung im Winter 2021

Es wird gebeten, die Anmeldung zur Prüfung der Pharmazeutisch-kaufmännischen-Angestellten im Winter 2021 bis spätestens Freitag, 03.09.2021, um 15.30 Uhr schriftlich vorzunehmen.

Verspätet eingehende Anmeldungen können zu einer Nichtzulassung mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen führen.

Die Anmeldung soll auf dem Anmeldeformular der Landesapothekerkammer, erhältlich über die Kammergeschäftsstelle, durch die Auszubildende selbst erfolgen.

Die Apothekenleiter sollen bitte die Auszubildende schon jetzt auf diese Anmeldefrist hinweisen.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Der Termin für die schriftliche Prüfung ist voraussichtlich November/Dezember 2021.

Der Anmeldung zur Prüfung sind beizufügen:

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (soweit ein Zwischenprüfungszeugnis nicht vorhanden ist, wird um Begründung gebeten, warum an der Zwischenprüfung nicht teilgenommen wurde);

2. das vorgeschriebene Berichtsheft (Ausbildungsnachweis), geführt bis zur Anmeldung (auch bei Wiederholern);

3. das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Berufsschule (wurde keine Berufsschule besucht, dann das Zeugnis der zuletzt besuchten sonstigen Schule);

4. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs gem. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege;

5. gegebenenfalls weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise;

6. tabellarischer Lebenslauf, aus dem sich insbesondere auch der genaue Beginn der Ausbildungszeit, die Lehrapotheke und der Ausbilder ergeben;

7. Angabe, ob es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt und falls ja, vor welcher Prüfungskommission die vorherige Prüfung abgelegt wurde.

Die unter 1 bis 7 aufgeführten Unterlagen sollten in einem außen mit dem Namen der Auszubildenden beschrifteten Hefter eingereicht werden. Die Vorlage des Ausbildungsvertrages und des Zeugnisses des Ausbilders ist nicht erforderlich.

Die Prüflinge aus allen Berufsschulen senden ihre Anmeldung an:

Kaiserslautern: Dr. Sigrid Schmitt, BBS II, Martin-Luther-Str. 20, 67657 Kaiserslautern

Sachsen-Anhalt

AK: Begleitende Unterrichtsveranstaltungen 2021, 2. Abschnitt

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt bekannt, dass der nächste Block der begleitenden Unterrichts­veranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl I. S. 1489) in der derzeit geltenden Fassung vom Montag, 30. August bis Freitag, 10. September 2021 als Live-Online-Veranstaltung stattfindet.

Teilnahmeberechtigt ist, wer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat.

Pharmaziepraktikanten melden sich rechtzeitig, spätestens bis zum 13. August 2021, bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg schriftlich an. Bitte nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular, das Sie auf der Homepage www.ak-sa.de finden (Bildung/Ausbildung/Pharmazeuten im Praktikum). Bitte beachten Sie, dass Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse deutlich lesbar im Formular angegeben sind!

Die Einladungen sowie der vorläufige Ablaufplan mit den Zugangsdaten und weiteren Informationen werden Ihnen ab dem 16.08.2021 per E-Mail zugeschickt.

* Folgende Geräte können nicht als Zweitgerät angemeldet werden und werden immer mit 60,- Euro zzgl. MwSt. berechnet: BeneChek®, CardioCheck PA Lipid-Panel®, Cholestech® LDX, Glucofast® duo, Reflotron®, Samsung LabGeo PT10, SD LipidoCare® sowie die HemoCue® Hb und Glucose 201+ Geräte. Geräte, die auf der Homepage des ZL im Anmeldeformular nicht gelistet sind, können auf Anfrage beim Ringversuch berücksichtigt werden.

AK Hamburg: Absage der Kammerversammlung

Aufgrund der aktuell immer noch anhaltenden Corona-Pandemie hat sich der Vorstand in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde nach intensiver Risikoabwägung entschlossen, die Kammerversammlung am 21. Juni 2021 abzusagen. Die Tagesordnungspunkte werden auf die nächste reguläre Versammlung verschoben.

Apothekerkammer Hamburg

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