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ZL-Rezeptur-Ringversuche und Spezial-Ringversuch 2. Halbjahr

Rezepturen höchster Qualität in der Apotheke

Die ZL-Ringversuche dienen der Kontrolle der Qualität von in der Apotheke hergestellten Rezepturen. Bei den ausgewählten Zubereitungen handelt es sich um praxisnahe standardisierte oder freie Rezepturen in verschiedenen Darreichungsformen, die exemplarisch für alle vergleich­baren Herstellungsvorgänge stehen.

Jedes Jahr werden Millionen individuelle Rezepturen von Deutschlands Apotheken für ihre Patienten hergestellt. Diese Rezepturen sind unverzichtbar zur Schließung therapeutischer Lücken, die entstehen, wenn für spezielle Therapien keine Fertigarzneimittel in geeigneter Dosierung oder mit den gewünschten Eigenschaften zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme am Ringversuch gibt Ihnen die Gelegenheit, sich Klarheit über die Qualität der eigenen Herstellungsvorgänge und der selbst zube­reiteten Rezepturen zu verschaffen. Mit diesen Erkenntnissen kann die Qualität dieser auf dem erforderlichen Stand gehalten bzw. weiterentwickelt werden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke einmal jährlich an einer externen Qualitätskontrolle, einem Ringversuch, teilzunehmen.

Ablauf

Etwa zwei Wochen vor dem geplanten Herstellungszeitraum erhält die Apotheke eine Mitteilung zur Zusammensetzung der Rezeptur und dem Herstellungszeitraum über ihr digitales Postfach oder per Post.

Die Apotheke fertigt die Zubereitung im Herstellungszeitraum unter Rou­tinebedingungen an und versendet sie so, dass sie das ZL möglichst am darauffolgenden Tag erreicht.

Die Untersuchung erfolgt im ZL hinsichtlich relevanter Prüfparameter mit validierten Methoden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Das ZL behält sich vor, bei Rezepturen, die in einem der Prüfparameter nicht entsprechen, vor der Untersuchung wei­terer Prüfparameter die Prüfung abzubrechen. Die Ergebnismitteilung erfolgt spätestens zwölf Wochen nach Probenerhalt im ZL. Die Apotheke erhält ein individuelles Ergebnisprotokoll mit ihrem persönlichen Ergebnis.

Bei Einhaltung der Anforderungen für alle relevanten Prüfparameter erhält die Apotheke ein Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer. Ergänzend stehen online Erläuterungen zu den Prüfparametern sowie Tipps zur Herstellung und möglichen Fehlerquellen zur Verfügung.

Termine und Zubereitungen ab Juli 2021

2. Rezeptur-Ringversuch 2021 – Halbfeste Zubereitung mit Prednisolonacetat

Zertifikatsrelevante Prüfparameter:

  • Wirkstoffidentität, -gehalt und -verteilung
  • Galen. Beschaffenheit (Aussehen, Grundlage, Agglomerate)
  • Partikelgröße
  • Optional: Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO

Anmeldeschluss: 01.10.2021

Prüfzeitraum: 01.04.2021 – 30.11.2021

Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe: bis zum 30.11.2021
 

3. Rezeptur-Ringversuch 2021 – Pädia­trische Lösung mit Metoprololtartrat

Zertifikatsrelevante Prüfparameter:

  • Wirkstoffidentität und -gehalt
  • pH-Wert
  • Aussehen
  • Optional: Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO

Anmeldeschluss: 01.11.2021

Prüfzeitraum: 01.08.2021 – 31.12.2021

Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe: bis zum 31.12.2021
 

Spezial-Ringversuch 2021: Flüssige Zubereitung mit Triamcinolonacetonid und Salicylsäure

Zertifikatsrelevante Prüfparameter:

  • Wirkstoffidentität und -gehalt (Triamcinolonacetonid)
  • Wirkstoffidentität und -gehalt (Salicylsäure)
  • Relative Dichte
  • Optional: Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO

Anmeldeschluss: 01.10.2021

Prüfzeitraum: 01.04.2021 – 31.12.2021

Ergebnismitteilung und Zertifikatsvergabe: bis zum 31.12.2021

Teilnahmegebühr und Fortbildungspunkte: Die Kosten pro Rezeptur-Ringversuch betragen 133,- Euro zzgl. MwSt. Die Kosten für das Zusatzzertifikat Kennzeichnung nach § 14 ApBetrO betragen 75,- Euro zzgl. MwSt.

Die Kosten für den Spezial-Ringversuch betragen 375,- Euro zzgl. MwSt.

Versandoption durch Freeway-Kurierservice: ab 11,80 Euro zzgl. MwSt.
 

Fortbildungspunkte: Die „ZL-Rezeptur-Ringversuche“ sind von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise) akkreditiert und mit acht Punkten pro Team bewertet.

Weitere Informationen zu den Ringversuchen, sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter: www.zentrallabor.com

Rheinland-Pfalz

LAK: Wahl zur Vertreter­versammlung

Der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden Wahl der Vertreterversammlung folgende Beschlüsse gefasst bzw. gibt Folgendes bekannt:

1. Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung (WahlO) ist Wahltag Montag, der 6. September 2021 bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.

2. Gemäß § 6 Abs. 1 WahlO wurde Apotheker David Ehrhardt, Nahetal-Apotheke, Bad Kreuznach, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Dr. Tilman Scheinert, M.Sc..

3. Gemäß § 7 Abs. 2 WahlO ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden:

Wahlkreis I:

Beisitzer: Apotheker Bernhard Pohlmann, von Kleist-Str. 6, 57577 Hamm/Sieg

Stellvertreter: Apotheker Thomas Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg

Wahlkreis II:

Beisitzer: Apotheker Jörg Schulze, Blumen-Apotheke, Glanstr. 19, 66901 Schönenberg-Kübelberg

Stellvertreter: Apotheker Dr. Karljörg Nestel, Im Herzenacker 38, 55435 Gau-Algesheim

Wahlkreis III:

Beisitzer: Pharmazierat Jörg von Ehr, Jesuiten-Apotheke, Neustr. 1, 54290 Trier

Stellvertreter: Apotheker Christoph Angele, West-Apotheke, Eurener Str. 10, 54294 Trier

Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz zu richten.

Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.

4. Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird:

Wahlkreis I umfasst die Bereiche: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis, sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.

Wahlkreis II umfasst die Bereiche: Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Wahlkreis III umfasst die Bereiche: Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkan­eifel, sowie die kreisfreie Stadt Trier.

5. Gemäß § 9 Abs. 1 der WahlO wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Montag, dem 28. Juni 2021, geschlossen.

6. Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, dem 20. November 2021 stattfinden.

Anzahl der zu Wählenden

Nachdem das Wählerverzeichnis geschlossen wurde, hat der Vorstand der Landesapothekerkammer gemäß § 5 Abs. 3 der Wahlordnung am 29. Juni 2021 festgestellt, dass zu wählen sind

im Wahlkreis I: 19 Vertreter, 9 Ersatzpersonen

im Wahlkreis II: 39 Vertreter, 19 Ersatzpersonen

im Wahlkreis III: 5 Vertreter, 3 Ersatzpersonen

Benachrichtigung über die Auf­nahme in das Wählerverzeichnis

Gemäß § 9 Abs. 2 der Wahlordnung ist jeder Wahlberechtigte von seiner Eintragung in das für ihn maßgebliche Wählerverzeichnis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Wahltages schriftlich zu unterrichten, sofern sein Wahlrecht nicht ruht. Sollte ein Kammermitglied diese Benachrich­tigung nicht fristgerecht erhalten, wende es sich bitte unverzüglich an die Kammergeschäftsstelle.

Bereitschaftserklärung zur Kandidatur

Der Wahlausschuss hat spätestens zwei Monate vor Ablauf des Wahltages sämtliche wählbaren Mitglieder des Wahlkreises schriftlich zur Erklärung aufzufordern, ob sie als Bewerber in den Wahlvorschlag ihres Wahlkreises aufgenommen werden wollen. Die Bereitschaftserklärung muss spätestens am 45. Tage vor Ablauf des Wahltages (das ist der 23. Juli 2021) schriftlich beim Wahlleiter – David Ehrhardt, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz – eingegangen sein. Bei unverschuldeter Fristversäumnis hat der Wahlausschuss die bis zur Aufstellung des Wahlvorschlages eingegangenen Bereitschaftserklärungen zu berücksichtigen.

Das ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular muss bis zum 23. Juli 2021 bei der Landesapothekerkammer eingegangen sein. Eine Erklärung z. B. per Fax oder E-Mail ist unzulässig. Die Bereitschaftserklärung steht auch im internen Bereich der Kammerwebseite zum Ausdrucken zur Verfügung.

Bekanntgabe der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse

Gemäß § 9 Abs. 3 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz sind die Wählerverzeich­nisse sämtlicher Wahlkreise vom 13. Juli 2021 bis 22. Juli 2021 einzusehen bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr.

Etwaige Beanstandungen gegen ein Wählerverzeichnis können gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf obiger Frist beim Wahlausschuss vorgebracht werden.

Pharmazierat Peter Stahl, Präsident, 
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

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