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Ankündigungen

Sachsen

LAK: Kammerversammlung

Die Kammerversammlung tritt am Donnerstag, dem 11. November 2021, 10.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden (Plenarsaal) zu ihrer 67. Sitzung zusammen.

Die Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer haben Zutritt. Um Anmeldung in der Geschäftsstelle wird gebeten.

Tagesordnung

  • TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  • TOP 2 Bericht des Präsidenten/des Vizepräsidenten
  • TOP 3 Diskussion zum Bericht des Präsidenten
  • TOP 4 Bericht des Vorsitzenden der STApV
  • TOP 5 Bericht und Diskussion Öffentlichkeitsarbeit
  • TOP 6 Jahresabschluss und Bilanz 2020 mit Anlagen Bericht des Wirtschaftsprüfers
  • TOP 7 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020
  • TOP 8 Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2021
  • TOP 9 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 mit Anlagen
  • TOP 10 Dienstbereitschaft, Rezeptsammelstellen, Berufs- und Wett­bewerbsrecht
  • TOP 11 Weiterbildung
  • TOP 12 Satzungsänderungen
  • 12.1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer
  • TOP 13 Pharmazeutisches Institut Leipzig
  • 13.1 Stiftungsstellen am Institut für Pharmazie der Universität Leipzig – aktueller Stand
  • TOP 14 Sonstiges
  • 14.1 Termine 2022

Friedemann Schmidt, Präsident

Begleitende Unterrichts­veranstaltungen

Die nächsten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum gemäß § 4 Abs. 4 Approbationsordnung für Apotheker finden vom 28. Februar bis 11. März 2022 im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden, Fiedlerstraße, 01307 Dresden statt. Der genaue Veranstaltungsort wird Ihnen in der Einladung mitgeteilt.

Die Anmeldung, unter Angabe Ihrer Mail und Postadresse, ist per Briefpost an die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden zu richten. Spätester Anmeldetermin ist der 4. Februar 2022. Bei erstmaliger Anmeldung ist das Bestehen des 2. Prüfungsabschnitts durch Vorlage des Zeugnisses in beglaubigter Fotokopie nachzuweisen. Anmeldungen zum zweiten Teil der Lehrveranstaltungen sind per E-Mail möglich (j.stoehr@slak.de). Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine persönliche Einladung.

Schleswig-Holstein

Sitzung der Kammerversammlung

Gemäß § 25 des Heilberufekammer­gesetzes vom 29.02.1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 9. Sitzung am Mittwoch, dem 17. November 2021, 15.00 Uhr, in das Hotel Steigenberger Conti Hansa, Schloß­garten 7 in 24103 Kiel, mit folgender vorläufiger Tagesordnung einberufen:

1. Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung der Kammerversammlung vom 9. Juni 2021

2. Bericht des Präsidenten

3. Mitteilungen und Anfragen

4. Haushalt

a) Vorlage des vorläufigen Haushaltsergebnisses 2021

b) Festsetzung des Haushaltsplanes 2022

c) Festsetzung der Umlagen für das Rechnungsjahr 2022

5. Satzungsänderungen (Besetzung von Prüfungsausschüssen)

6. Bericht Ringversuche für PhiP

7. Mitgliedschaft in der Fördergemeinschaft des Apothekenmuseums Heidelberg

8. Nachwahl für den PKA-Prüfungsausschuss (Arbeitgebervertreter)

9. Verschiedenes

Gemäß § 7 Abs. 4 Satz 3 der Haupt­satzung können die Mitglieder der Kammerversammlung in der Sitzung neue Tagesordnungspunkte einbringen und diese beraten.

Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen. Sollten Sie als Nichtmitglied der Kammerversammlung teilnehmen wollen, benötigen wir von Ihnen vorab eine schriftliche Anmeldung bis zum 05.11.2021. Die Zahl der Plätze ist aufgrund der Pandemie begrenzt.

In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.

Hinweis: Bei der Veranstaltung werden Bildaufnahmen angefertigt. Diese werden im Rahmen der Information über die Veranstaltung gegebenenfalls zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt und in den pharmazeutischen Fachzeitungen verwendet. Mit der Teilnahme erklären Sie dazu Ihr Einverständnis oder widerrufen diese vor Beginn der Sitzung.

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