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Gesundheitspolitik
Krisenresilienz nicht bestrafen
Der Tag der Apotheke findet seit 1998 jährlich statt, um die vielfältigen Aufgaben und Leistungen der Apotheken für die einzelnen Patienten wie auch für die Gesellschaft darzustellen. Am vergangenen Freitag legte die ABDA das neue Statistische Jahrbuch „Die Apotheke: Zahlen, Daten, Fakten 2022“ vor. Anhand zahlreicher Kennzahlen zeigt dieses unter anderem, was Apotheken alles leisten. Demnach haben sie im Jahr 2021 insgesamt 1,288 Milliarden Arzneimittelpackungen ausgegeben, 97 Millionen digitale Impf- und Genesenenzertifikate ausgestellt, fast 29,9 Millionen vergütete Botendienste ausgeführt, mehr als 12 Millionen Rezepturen angefertigt und 440.000 Nacht- und Notdienste absolviert. Zudem haben sich 98 Prozent der Apotheken bereits an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen.
Wie breit das Leistungsspektrum ist, wurde nicht zuletzt in der Pandemie deutlich. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening verwies in einer Pressekonferenz auf die neuen Tätigkeiten, die von der Politik an die Apotheken herangetragen wurden und die diese gern übernommen haben. Damit dies auch in Zukunft so bleiben könne, müssten aber auch die finanziellen Mittel bereitgestellt und eine verlässliche politische Rahmenplanung aufgesetzt werden, betonte sie. Nur so lasse sich auch engagierter Nachwuchs gewinnen.
Das Gegenteil eines Kostentreibers
Overwiening verwies angesichts steigender Kosten darauf, dass die Apothekenvergütungsregelungen keinerlei Inflationsausgleich oder anderweitige Dynamisierungen vorsähen. Die GKV-Ausgaben für Apotheken hätten im Jahr 2021 mit einem Anteil von 1,9 Prozent an den Gesamtausgaben einen absoluten Tiefstand erreicht, betonte Overwiening. Die Apotheken seien damit „das Gegenteil eines Kostentreibers“. Sie räumte ein, dass die Mehrarbeit in den Pandemiejahren im Betriebsergebnis sichtbar werde – doch betriebswirtschaftlich seien dies Einzeleffekte. Nun komme man in den Normalbetrieb zurück.
Die ABDA-Präsidentin machte deutlich, dass das derzeit erwartete GKV-Spargesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium die in dem zuvor kursierenden inoffiziellen Entwurf enthaltenen Kürzungen nicht mehr enthalten dürfe. Es wäre irritierend, wenn die gerade erst unter Beweis gestellte Krisenresilienz und Lösungsorientiertheit der Apotheken mit einem Spargesetz konterkariert und schließlich bestraft werden würde.
Was das E-Rezept betrifft, räumte Overwiening ein, dass die Betriebe bis zum 1. September „noch ein kleines bisschen arbeiten“ müssten. Mit den Softwarehäusern müssten noch die nötigen Module installiert und getestet werden. Auch Schulungen seien noch zu absolvieren. „Wir setzten alles daran, bereit zu sein.“ |
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