Gesundheitspolitik

Anklage wegen Maskenbetrugs

dpa/az | Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat wegen des Verdachts des Betrugs beim Handel mit Mund-Nasen-Schutzmasken Anklage gegen zwei Männer aus der Oberpfalz erhoben. Beide hatten zwischenzeitlich in Untersuchungshaft gesessen. Die Männer sollen laut Mitteilung der Anklagebehörde dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) während der ersten Corona-Welle im April 2020 rund 2,5 Mio. Masken verkauft haben, von denen knapp die Hälfte nicht den vereinbarten Qualitätsstandards entsprach. Die Beschuldigten sollen sogar eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben. Später, nachdem der chinesische Hersteller auf die Qualitätsprobleme hingewiesen hatte, hätten die beiden die Masken noch immer etwa an Apotheken weiterverkauft – und dabei auch die nicht mehr zutreffende Typenbezeichnung benutzt. Die Anklage lautet: neun Fälle von Betrug und 20 Fälle von versuchtem Betrug. Hinzu komme Urkundenfälschung. Das Land­gericht Nürnberg-Fürth muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. |

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