Gesundheitspolitik

Durchbruch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen

Schriftlicher Schiedsspruch liegt vor / Fünf Dienstleistungen können angeboten werden

cha | Der mit Spannung erwartete schriftliche Schiedsspruch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen liegt seit vergangenem Freitag vor, nun können die Apotheken mit ihrem Angebot loslegen. 

Wie ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening per Videobotschaft mitteilte, können Apotheken zukünftig bei Patienten mit Polymedikation eine erweiterte Medikationsberatung durchführen, mit Patienten, die Inhalativa brauchen, die korrekte Anwendung dieser Arzneimittel üben und bei Patienten mit hohem Blutdruck eine standardisierte Risikoerfassung vornehmen. Auf Wunsch der Kranken­kassen werden zudem die pharmazeutische Betreuung von Patienten unter oraler Antitumortherapie sowie die pharmazeutische Betreuung von immunsupprimierten Patienten nach Organtransplantation als Dienstleistungen eingeführt. Overwiening kündigte an, dass die ABDA kurzfristig Arbeitsmateria­lien und Fortbildungen zu den Dienstleistungen zur Verfügung stellen werde. Zudem werde sie die Patienten über deren Versorgungsanspruch aufklären.

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