Feuilleton

Ein langer Weg

Wie das erste Deutsche Arzneibuch entstand und welche Pharmakopöen zuvor galten

Von Christoph Friedrich | Am 1. November 1872 trat die „Pharmacopoea Germanica“, das Deutsche Arzneibuch 1. Ausgabe (DAB 1), in Kraft. Damit gab es erstmals ein verbindliches Arzneibuch für das erst ein Jahr zuvor gegründete Deutsche Kaiserreich. Das DAB 1 steht am Ende der Bemühungen um eine einheitliche Pharmakopöe im bis 1871 zersplitterten Deutschland. Es sollte alle politischen Umbrüche, wie das Ende des Kaiserreichs 1918, der Weimarer Republik, der NS-Diktatur und sogar der Spaltung Deutschlands – die allerdings zu zwei unterschiedlichen Deutschen Arzneibüchern geführt hatte – bis zur Wiedervereinigung 1990, überdauern. Es behielt bis heute als verbindliche Pharmakopöe, in­zwischen als DAB 10, seine Gültigkeit. Das Jubiläum des Deutschen Arzneibuchs bietet Gelegenheit, an die Geschichte der deutschen Pharmakopöen zu erinnern.

Mediziner Valerius Cordus, Verfasser des ersten amtlichen Arzneibuches in Deutschland

Das erste amtliche Arzneibuch in Deutschland erschien 1546 in der Freien Reichsstadt Nürnberg. Verfasser war der junge Arzt Valerius Cordus (1515 – 1544), Sohn eines in Marburg wirkenden Medizinprofessors. Valerius Cordus hielt an der Universität Wittenberg seit spätestens 1539 Vorlesungen zur Materia Medica (Arzneimittellehre). Als Cordus sich 1542 in Nürnberg aufhielt, erteilte man ihm den Auftrag, ein „Dispensatorium“ zu erstellen. Nürnberg besaß zu dieser Zeit mit elf Offizinen die größte Apothekendichte in Deutschland, weshalb ein verbindliches Arzneibuch dringend erforderlich war [1]. Das Manuskript verfasste er in Wittenberg, unterstützt von Caspar Pfreund (1517 – 1574), der für seinen Schwiegervater, den Maler und dortigen Apothekenbesitzer Lucas Cranach dem Älteren (1472 – 1553), die Apotheke führte [2]. Cordus lieferte es 1543 auf der Durchreise nach Italien in Nürnberg ab, wofür er „100 Goldgulden“ erhielt. In Nürnberg erfolgte eine kritische Prüfung durch die dortigen Stadtärzte. Der Druck verzögerte sich allerdings, und erst 1546 erschien das „Dispensatorium“ [3]. Weitere städtische Pharmakopöen folgten 1564 mit dem „Enchiridion“ in Augsburg, wohl durch den Ausbruch der Pest im Sommer 1563 angeregt [4], und ein Jahr später in Köln [5].

Alle Fotos: Institut für Geschichte der Pharmazie und Medizin, Marburg

Titelblatt des Deutschen Arzneibuchs 1. Ausgabe (DAB 1)

Länderpharmakopöen – eine neue Qualität

Im Zuge der seit dem 17. Jahrhundert in vielen deutschen Staaten reformierten Medizinalgesetzgebung entstanden erste Landespharmakopöen, die eine neue Etappe in der Geschichte der deutschen Arzneibuchliteratur einleiteten. 1698 erschien das „Dispensatorium Brandenburgicum“, das rund 1000 Arzneimittel, darunter 906 Composita, aufführt. 1713 folgte die 2. Auflage und bis 1781 weitere Ausgaben, von denen die von 1747 mit mehr als 2000 gedruckten Exemplaren in fast ganz Europa verbreitet war. Das Dispensatorium Borusso-Brandenburgicum von 1781 führte neben 515 Composita 550 Simplicia, also einfache Arzneimittel, auf, was zeigt, dass das Arzneibuch nicht mehr nur ein Vorschriftenbuch war [6].

Neben dem brandenburgisch-preußischen Arzneibuch erlangte im 18. Jahrhundert das württembergische beson­dere Bedeutung. 1741 erschien die erste Ausgabe der „Pharmacopoea Wirtenbergica“, bis 1798 folgten fünf weitere Ausgaben [7].

Württembergische Pharmakopöe von 1741 sowie das Titelblatt einer Universalpharmakopöe

Die 1799 erschienene „Pharmacopoea Borussica“, das preußische Arzneibuch, markiert als „Modell einer mustergültigen Pharmakopöe“ einen „Wendepunkt im Arzneibuchwesen“. Wurden die Arzneibücher bis dahin fast ausschließlich von Medizinern verfasst, so gehörten zur vom preußischen König berufenen siebenköpfigen Pharmakopöe-Kommis­sion, die unter Leitung des Leibarztes Johann Ludwig Formey (1766 – 1823) stand, mit Martin Heinrich Klaproth (1743 – 1817), Sigismund Friedrich Hermbstaedt (1760 – 1833) und Valentin Rose dem Jüngeren (1762 – 1807) auch drei Apotheker. Erstmalig wird in diesem Arzneibuch die aus Frankreich stammende neue antiphlogistische Nomenklatur verwendet [8]. Mit 321 Simplicia und 384 Praeparata et Composita zeigt es zudem erste Ergebnisse der seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert beginnenden Arzneischatzverringerung [9]. Auch die weiteren Ausgaben spiegeln die Fortschritte in der Arzneimitteltherapie wider, die vierte Aus­gabe von 1827 enthielt bereits Alkaloide wie Morphin und gibt spezifische Gewichte und Maximaldosen an. Die siebte Ausgabe von 1862 wurde 1868 von den Ländern des Norddeutschen Bundes übernommen. Dies erforderte allerdings Rücksichten auf die nichtpreußischen Länder, weshalb die „Technische Kommission für pharmazeutische Angelegenheiten“, die das Arzneibuch erarbeitete, auf Herstellungsvorschriften für Chemikalien verzichtete, die von der Industrie gekauft werden durften [10].

Der Weg zu einem einheitlichen Deutschen Arzneibuch

Als Vorläufer eines einheitlichen deutschen Arzneibuchs können die Universalpharmakopöen gelten. 1832 gab der Hamburger Apotheker Georg Eimbcke (1771 – 1843) eine „Pharmacopoea universalis“ heraus [11]. Der Heidelberger Apotheker und Hochschullehrer Philipp Lorenz Geiger (1785 – 1836) veröffentlichte in Ergänzung zu der von ihm verfassten „Pharmacopoea Badensis“ 1835 den ersten Teil seiner „Pharmacopoea Universalis“. Er schlug vor, dass jede Landespharmakopöe mit der Universalpharmakopöe verbunden werden sollte [12]. Der zweite Teil, den der Bonner Apotheker Carl Friedrich Mohr (1806 – 1879) fertigstellte, erschien erst 1845 [13]. Weitere in schnellerer Folge entstandene Universalpharmakopöen in mehreren Auflagen zeigen, dass für derartige Werke eine Nachfrage bestand [14]. Aber erst die „Pharmacopoea Germanica“, das DAB 1, sollte den Vereinheitlichungsgedanken verwirklichen.

Apotheker Philipp Lorenz Geiger, Verfasser einer Universalpharmakopöe

Bereits 1855 beschloss der Allgemeine Deutsche Apothekerverein, aus dem 1872 der Deutsche Apothekerverein (DAV, heute Deutscher Apothekerverband), die Interessenvertretung aller Apotheker, entstand, eine Reichspharmakopöe zu erstellen. Zehn Jahre später, 1865, erschien die „Pharmacopoea Germaniae“, deren „aufsehenerregende Neuerung“ vor allem die Umstellung der Gewichte auf das metrische System war [15]. Statt des 1555 in Nürnberg eingeführten Apothekengewichts mit Gran, Scrupel, Drachme oder Unze, nutze man nun die Gewichtseinheiten Gramm und Milligramm.

1868 erschien eine zweite Ausgabe dieses Arzneibuchs und wurde noch im gleichen Jahr zur Pharmakopöe des Königreichs Sachsen erklärt. Die vom Bundesrat eingesetzte „Kommission zur Vorbereitung einer gemeinsamen Pharmacopöe für den Norddeutschen Bund“ akzeptierte jedoch weder die 7. Ausgabe der Preußischen Pharmakopöe noch die „Pharmacopoea Germaniae“ als gemeinsames Arzneibuch, weshalb eine neue Pharmakopöe entworfen werden musste. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches stellte die Großherzoglich-Mecklenburg-Schwerinische Regierung am 24. März 1871 den Antrag, dass dieses Arzneibuch für das gesamte Deutsche Reich gelten sollte. Im Auftrag des Bundesrates wurde eine Pharmakopöe-Kommission gebildet, die unter dem Vorsitz des preußischen Geheimen Obermedizinalrates Dr. Karl Housselle (1799 – 1885) stand. Ihr gehörten fünf Apotheker, darunter der Berliner Carl Schacht (1836 – 1905), drei Ärzte und je zwei Professoren der Pharmazie und Chemie an. Der Münchner Professor der Pharmazie Ludwig Andreas Buchner (1813 – 1897), nicht dessen Vater Johann Andreas Buchner (1783 – 1852), wie Auterhoff und Schneider schreiben [16], denn der war schon verstorben, übernahm den zweiten Vorsitz. Als Sachverständige wurden u. a. der Pharmakologe Oskar Liebreich (1839 – 1908) und der Greifswalder Professor der Chemie, der Apotheker Hugo Schwanert (1828 – 1902), berufen [17].

Nach acht Sitzungen hatte man sich über den aufzunehmenden Arzneischatz, die Nomenklatur und den Text geeinigt und festgelegt, dass die Pharmakopöe in lateinischer Sprache erscheinen sollte [18]. Nach intensiver Durchsicht, zwei weiteren Sitzungen und einer Schlussredaktion konnte am 1. Juni 1872 die „Pharmacopoea Germanica“, das Deutsche Arzneibuch 1. Ausgabe (DAB 1), durch den Reichskanzler verkündet werden. Sie trat am 1. November 1872 in Kraft.

Obwohl sie nicht alle Erwartungen erfüllte, wurde den Bearbeitern „die Hochachtung vor dem Erreichten nicht versagt“ [19]. Schneider betonte, dass in dieser Pharmakopöe der Gesetzbuchcharakter überwog [20].

­Ludwig Andreas Buchner, Apotheker und Vorsitzender der Kommission für die Erstellung des DAB 1

Ludwig Andreas Buchner hatte seine pharmazeutische Ausbildung in der Mohrenapotheke Nürnberg begonnen und dort unter Leitung seines Lehrherrn Wilhelm Ludwig Bachman bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse veröffentlicht. Ab 1834 studierte er an der Ecole de Pharmacie Paris bei Pierre-Jean Robiquet (1780 – 1840) sowie bei Antoine Bussy (1794 – 1882). Zu seinen Lehrern zählten ferner Louis Joseph Gay-Lussac (1778 – 1850) und Michelle Eugène Chevreul (1786 – 1889). Noch im gleichen Jahr setzte er seine Ausbildung bei seinem Vater in München fort und bestand sein Apothekerexamen mit Auszeichnung. Nachdem er das Abitur nachgeholt hatte, wurde Buchner 1839 mit einer Arbeit über Isomerie zum Dr. phil. promoviert. 1842 folgte nach medizinischen Studien der Dr. med. Nach der Habilitation für Physiologische und Pathologische Chemie ging er zu Justus Liebig (1803 – 1873) nach Gießen und lehrte anschließend unter anderem Analytische Chemie in München. Nach dem Tode seines Vaters 1852 wurde er dessen Nachfolger als ordentlicher Professor für Pharmazie. Er hielt Vorlesungen zur Pharmazeutischen Chemie, Pharmakognosie und Toxikologie. Buchner setzte auch die Zeitschrift, die sein Vater lange herausgegeben hatte, unter dem Titel „Neues Repertorium für Pharmacie“ bis 1876 fort. Engere Beziehungen zur Pharmazie ergaben sich durch seine Apothekenvisitationen. Als bedeutend bezeichnete Günter Kallinich seine Mitarbeit an der Pharmakopöe für das Königreich Bayern von 1856 sowie in der Kommission für die Pharmacopoea Germanica. Er verfasste ferner einen Kommentar zu diesem Arzneibuch, der in zwei Bänden 1872 und 1884 erschien und seinen reichen Erfahrungsschatz widerspiegelt [26].

Zum Inhalt

Unter den über 900 Monografien finden sich neun Alkaloide, darunter Chinin, Atropin, Coffein und Morphin sowie erste organisch-synthetische Arzneistoffe wie Chloralhydrat, Chloroform und Iodoform. 20% sind anorganische Stoffe, 30% der Monografien behandeln pflanzliche Drogen, die Hälfte betrifft indessen Zubereitungen (Composita). Die geringe Anzahl der Herstellungsvorschriften lässt erkennen, dass ein großer Teil der Chemikalien bereits von der pharmazeutischen Industrie bezogen wurde. Bruno Hirsch beklagte, dass man damit dem pharmazeutischen Laborato­rium den „Todesstoß“ versetzt habe [21].

Die Identitätsprüfungen erfolgten allerdings zum großen Teil noch organoleptisch. Erika Hickel stellte fest: „Mit dem ersten Deutschen Arzneibuch hatte die Pharmakopöe zwar den Charakter eines Vorschriftenbuches weitgehend verloren, den eines Analysenbuches hatte sie aber noch nicht erlangt. Dieses Vakuum drückte sich dadurch aus, dass auf der einen Seite Reinheitsanforderungen gestellt, die dazugehörigen Prüfungsmethoden aber nur teilweise (Nachweis von Verunreinigungen) offeriert wurden. Bei den Gehaltsbestimmungen überließ man es noch den Apothekern, welche Methoden sie verwenden wollten“ [22]. Schneider wies auf beträchtliche Mängel im Hinblick auf die quantitative Analytik hin. Diese Mängel sind dann erst mit dem DAB 2 von 1882 behoben worden [23].

Das DAB 3 von 1890 erschien dann erstmalig in deutscher Sprache. Schon vorher war beklagt worden, dass man die Pharmakopöe von Philologen übersetzen lassen musste [24]. Während das DAB 4 (1900) und 5 (1910) relativ schnell aufeinander folgten, blieb das DAB 6 von 1926, allerdings mit Nachträgen, bis 1965 in der DDR und 1968 in der Bundes­republik gültig [25]. |

Literatur

 [1] Friedrich, C, Müller-Jahncke, W-D: Geschichte der Pharmazie. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart (Geschichte der Pharmazie/R. Schmitz; 2). Eschborn 2005, S. 200–203.

 [2] Friedrich, C: 500 Jahre Lucas-Cranach-Apotheke in Wittenberg. In: Deutsche Apotheker Zeitung 160 (2020), S. 4870f.

 [3] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 201–203.

 [4] Gensthaler, G: Das Medizinalwesen der Freien Reichsstadt Augsburg bis zum 16. Jahrhundert mit Berücksichtigung der ersten Pharmakopöe von 1564 und ihrer weiteren Ausgaben. Augsburg 1973 (Abhandlungen zur Geschichte der Stadt Augsburg; 21); 1, S. 95–112.

 [5] Dann, G E: Beiträge zur Geschichte des Dispensatorium Borusso-Brandenburgicum. In: Pharmazeutische Zeitung 111(1966), S. 1242–12046, hier 1242.

 [6] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 405f.

 [7] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 406f.; Rothfuß, S: Die Württembergischen Pharmakopöen des 18. Jahrhunderts. Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte. Dissertation Tübingen 1997.

 [8] Hein, W-H.: Einleitung. In: Pharamcopoea Borussica 1799. Faksimiledruck. Gent 1976, S. 1–5; Bergmann, G: von den Brandenburg-Preussischen Dispensatorien“ zur „Pharmacopoea Borussica“. In: Friedrich, C, Müller-Jahncke, W-D (Hrsg.): Preußen und die Pharmazie. Die Vorträge der Pharmazeutischen Biennale in Potsdam vom 23. bis 25. April 2004. Stuttgart 2005 (Veröffentlichungen zur Pharmaziegeschichte, 5), S. 53–68, hier 68; Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 573–576.

 [9] Kühn, J: Untersuchungen zur Arzneischatzverringerung in Deutschland um 1800. Nat. Wiss. Dissertation Braunschweig 1976 (Veröffentlichungen aus dem Pharmaziegeschichtlichen Seminar der Technischen Universität Braunschweig; 16), S. 62–70.

[10] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 575f.

[11] Friedrich, Müller-Jahncke [wie Anm. 1], S. 578f.

[12] Thomas, U: Die Pharmazie im Spannungsfeld der Neuorientierung: Philipp Lorenz Geiger (1785 – 1836). Leben, Werk und Wirken – Eine Biographie, Stuttgart 1985 (Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie, 36), S. 403.

[13] Friedrich, C: Carl Friedrich Mohr. Gelehrter mit Sinn für die Praxis. In: Pharmazeutische Zeitung 151 (2006), 4644–4646.

[14] Schmauderer, E: Entwicklungsformen der Pharmakopöen, in: ders. [Hrsg.]: Buch und Wissenschaft. Beispiele aus der Geschichte der Medizin, Naturwissenschaft und Technik, Düsseldorf 1969 (Technikgeschichte in Einzeldarstellungen, 17), S. 187–287.

[15] Hickel, E: Arzneimittel-Standardisierung im 19. Jahrhundert in den Pharmakopöen Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika, Stuttgart 1973, S. 12.

[16] Auterhoff, H, Schneider, W: Die Erste Deutsche Reichspharmakopöe. Nachwort zu Pharmacopoea Germanica, in: Pharmacopoea Germanica. Deutsche Pharmakopöe aus dem lateinischen Texte ins Deutsche übersetzt von Hermann Hager. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1872 mit einem Nachwort von Harry Auterhoff und Wolfgang Schneider, Stuttgart 1981, A 11.

[17] Schneider, W: Vorgeschichte der ersten Pharmacopoe Germanica. Die Jahre 1865 bis 1872. In: Pharmazeutische Zeitung 104 (1959), S. 1085–1090, hier 1089.

[19] Schneider [wie Anm. 17], S. 1089.

[19] Auterhoff, Schneider [wie Anm. 16], S. A12.

[20] Schneider, W: Geschichte der pharmazeutischen Chemie, Weinheim 1972, S. 191.

[21] Hirsch, B: Einiges aus dem Arzneibuch für das Deutsche Reich. In: Berichte der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft 1 (1891), S. 17–32.

[22] Hickel [wie Anm. 15], S. 208.

[23] Schneider [wie Anm. 21], S. 191.

[24] Hager, H: Commentar zur Pharmacopoea Germanica Editio altera. Bd. II, S. IV.

[25] Friedrich/Müler-Jahncke [wie Anm. 1], S. 580f.

[26] Kallinich, G: Das Vermächtnis Georg Ludwig Claudius Rousseaus an die Pharmazie. Zweihundert Jahre Pharmazie an der Universität Ingolstadt-Landshut-München 1760 - 1960. München 1960, S. 232–239.

Autor

Prof. Dr. Christoph Friedrich studierte Pharmazie und Geschichte, Promotion 1983 und Habilitation 1987. Von 2000 bis 2021 ­Leitung des einzigen Instituts für Geschichte der Pharmazie in Marburg

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