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- AZ 39/2023
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Gesundheitspolitik
Erstes PKV-E-Rezept
Auch wenn bei den E-Rezepten noch Luft nach oben ist und gerade mal ein Prozent der Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügt: Bereit stehen diese Angebote für GKV-Versicherte. Anders sieht es bei Privatversicherten aus. Für sie gab es bislang keine Option, E-Rezepte zu erhalten. Denn anders als GKV-Versicherte haben sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit der sie sich in der Praxis ausweisen und die es erlaubt, auf die Stammdaten zuzugreifen und E-Rezepte oder die ePA in der Telematikinfrastruktur einem bestimmten Versicherten zuzuordnen. Denn dafür ist die einmalige Übermittlung der Krankenversichertennummer und weiterer Stammdaten an die (Zahn-)Arztpraxis notwendig.
Laut Gematik wurde nun aber ein Ersatzverfahren entwickelt, der Online-Check-in, und im Pilotbetrieb erstmalig ein E-Rezept für einen Privatversicherten ausgestellt und erfolgreich eingelöst.
Login über GesundheitsID
Der Online-Check-in sei ein smartphonebasiertes und sicheres Verfahren, über das (Zahn-)Arztpraxen die Krankenversichertennummer sowie weitere Stammdaten des Versicherten nach erfolgreichem Login über die GesundheitsID empfangen können, so die Gematik. Dann können Praxen E-Rezepte ausstellen. PKV-Versicherte bekommen diese genau wie GKV-Versicherte in der Gematik-App angezeigt und können ihr E-Rezept entweder per App direkt an ihre Apotheke übermitteln oder den Rezeptcode in der App oder auf einem Ausdruck vorlegen. Privatversicherte erhalten nach dem Einlösen ihres E-Rezeptes einen Kostenbeleg. Der kann von der Apotheke an den Fachdienst gespielt werden und erscheint dann in der Gematik-App. Von dort aus kann er an die Versicherung weitergeleitet werden. Die Apotheke kann den Kostenbeleg aber auch ausdrucken. |
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