Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Kein Versorgungsmangel mehr mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 7. Juli 2023 (BAnz AT 07.07.2023 B4) ist folgende „Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes“ vom 19. Juni 2023 abgedruckt:*

„Mit der Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 11. Februar 2022 (BAnz AT 18.02.2022 B6) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln in Deutschland fest­gestellt.

Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln stabilisiert.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung vom 11. Februar 2022 festgestellte Versorgungsmangel mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln in Deutschland nicht mehr vorliegt.“

Bonn, den 19. Juni 2023

114-40000-01 §79

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Lars Nickel

Fortschreibung der Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen“

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 7. Juli 2023 (BAnz AT 07.07.2023 B3) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 02 ‚Adaptionshilfen‘ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 9. Juni 2023 abgedruckt.*
 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage VII: Cyanocobalamin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 10. Juli 2023 (BAnz AT 10.07.2023 B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage VII (Austauschbarkeit von Arzneimitteln) – Teil A (Cyanocobalamin)“ vom 20. April 2023 abgedruckt.*
 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

Nordrhein-Westfalen

AK Nordrhein: Satzungsänderungen des Versorgungswerkes

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein gibt folgende Satzungsänderungen bekannt:

  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 1 (Impfzentren)“ (Webcode U6GN2)
  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 2 (Bekanntmachungen)“ (Webcode G5XZ6)
  • „Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) in der Kammerversammlung am 14. Juni 2023 – Block 3 (Mitgliederportal)“ (Webcode W4YE8)

Sie finden die Texte im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen.

Geben Sie dazu in das Suchfeld die oben genannten Webcodes ein.

Sachsen-Anhalt

AK Sachsen-Anhalt: Änderung der ZeMa-Zertifikat-Richtlinie

Die Apothekerkammer Sachsen-­Anhalt gibt folgende Satzungs­änderung bekannt:

„Änderung der Richtlinie der Apo­thekerkammer Sachsen-Anhalt zum Erwerb des Qualifikationsnachweises für die Durchführung von Zertifizierten Medikationsanalysen (ZeMa) – ZeMa-Zertifikat-Richtlinie“ vom 27. Juni 2023

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den Webcode D9WR4 ein.

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