DAZ aktuell

Apotheke vor Ort mit E-Rezept stärken

Bei gesund.de begrüßt man vielfältige Einlösewege für das E-Rezept – hält aber nicht jeden für gut

ks/jr | Das E-Rezept kann zurzeit im Wesentlichen über drei Wege eingelöst werden: mit der Gematik-App, über den ausgedruckten Token oder durch die elektronische Gesundheitsakte. Weitere Wege sollen hinzukommen, zum Beispiel Apps der Krankenkassen oder der E-Rezept-Scan. Plattformbetreiber gesund.de findet Lösungen gut, die die Apotheke vor Ort stärken.

Der derzeit kursierende Referentenentwurf für das Digitalgesetz sieht vor, dass das E-Rezept ab 1. Januar 2024 verbindlich zu nutzen ist. Bis dahin soll der seit Anfang Juli mögliche Abruf von elektronischen Verordnungen im E-Rezept-Fachdienst, in der Telematikinfrastrukur (TI), mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für eine rasche Verbreitung im Ver­sorgungsalltag sorgen. Den eGK-Ein­löseweg hatten Apotheker- und Ärzteschaft immer wieder eingefordert. Denn bei der Gematik-App taten sich für die Versicherten einige Hürden auf. Ein ausgedrucktes E-Rezept – streng genommen wird nur der „Schlüssel“ zu diesem gedruckt – ist im Aufbruch in neue digitale Welten nicht überzeugend. Die eGK hingegen wird selbstverständlich bei Arztbesuchen genutzt und bietet ohne weitere Hindernisse wie etwa eine PIN den Zugang zur TI und damit zum E-Rezeptabruf für Apotheken. Die eGK kann nicht beim Arzneimittelerwerb über eine Versandapotheke genutzt werden. Das freut die Apotheker vor Ort und stört die Versender.

Foto: gesund.de

gesund.de-Chef Peter Schreiner

Wie sieht Plattformbetreiber gesund.de die eGK-Lösung?

Die DAZ hat bei gesund.de nachgefragt, was man dort von der eGK-Lösung fürs E-Rezept hält. Der Plattformbetreiber hat sich schließlich auf die Fahnen geschrieben, verlässlicher Partner der Apotheken vor Ort zu sein. Peter Schreiner, Vorsitzender der Geschäftsführung bei gesund.de, geht davon aus, dass der von Apotheker- und Ärzteseite präferierte Weg via eGK künftig der dominierende Einlöseweg sein wird. Und Schreiner stellt im Gespräch klar: „Wir finden diesen Weg gut. Denn er stellt sicher, dass die Rezepte auch als E-Rezepte in der Apotheke vor Ort bleiben.“ Doch Schreiner ist auch grundsätzlich offen für die mittlerweile vom Bundesgesundheitsministerium angestrebte Pluralität bei den Einlösewegen. Dem Papierausdruck hält er zugute, dass der Code immerhin digital verwertet werden kann. Er sorge auch dafür, dass Pa­tienten schon in der Praxis einen klaren Blick auf ihre Verordnung bekommen – ganz wie beim gewohnten rosa Rezept. Auch die Gematik-App habe sich schon weiterentwickelt, wenngleich die Authentifizierung noch immer nicht einfach sei. Den geplanten weiteren Weg über elektronische Patientenakte (ePA) oder E-Rezept-App von Krankenkassen sieht Schreiner hingegen eher kritisch. Zwar könne das die ePA aufwerten – aber es gebe eben auch Konfliktpotenzial, wenn Kassen möglicherweise zu bestimmten Apotheken hinsteuern wollen würden.

Im Referentenentwurf für das Digitalgesetz wird noch ein weiterer Weg für das E-Rezept geebnet: Über Praxisverwaltungssysteme sollen E-Rezepte direkt in eine sichere App fließen. Das sei sicher niederschwellig, so Schreiner, aber müsse eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen – etwa in Sachen Datensicherheit. Vorgegeben wird hier auch, dass Zuweisungs-, Absprache- und Makelverbote eingehalten werden müssen. Ein solcher Weg, so Schreiner, könne auch über die gesund.de-App laufen.

E-Rezept-Scan in der Arztpraxis

Beim E-Rezept-Scan wird das E-Rezept „wie gewohnt“ im ärztlichen Praxisverwaltungssystem ausgestellt – und in der TI abgelegt und direkt am eGK-Terminal in der Praxis vom Patienten eingescannt werden. Dann kann dieser Code an eine Apotheke der Wahl geleitet werden. Diesen Weg sieht man bei gesund.de nur dann als sinnvolle Option, wenn die dazu genutzte App den Patienten die freie Wahl der Apotheke lasse. Jeder Ein­löseweg habe aus Sicht der Patienten seine Vor- und Nachteile, betont Schreiner. Gut sei alles, was dafür Sorge trage, dass die E-Rezepte in der Apotheke bleiben. Am Ende entschieden die Patienten, was sich durchsetze. Ein Vorteil für Versicherte sei zum Beispiel, wenn doppelte Wege vermieden werden, weil ein Arzneimittel erst noch bestellt werden muss. Da sind E-Rezept-Lösungen, in denen eine Verordnung schon einmal vorab an die Apotheke übermittelt werden können, geeignet. Vor-Ort-Apotheken sollten sich, so Schreiner, darauf vorbereiten, dass es verschiedene Wege geben wird, wie Patienten ihre E-Rezepte einlösen. |

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