DAZ aktuell

Erster Schritt zum interprofessionellen Medikationsmanagement

Digitalgesetz soll den Weg bereiten

gbg | Seit vergangener Woche liegt den Verbänden der offizielle Referentenentwurf für das Digitalgesetz zur Stellungnahme vor. Gegenüber dem im Juni bekannt gewordenen Entwurf hat sich daran aus Apothekersicht nichts geändert. Das E-Rezept wird zum 1. Januar 2024 Pflicht und der Weg für die assistierte Telemedizin in Apotheken (siehe DAZ 2023, Nr. 25, S. 19). Ein weiterer Punkt, der die Standesvertretung der Apotheker freuen dürfte: Es sollen die technischen Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement geschaffen werden.

Im vergangenen April wurden die Ergebnisse der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) vorgestellt: Den Beteiligten am ABDA-Prestigeprojekt war es gelungen zu zeigen, dass ein interprofessionelles Medikationsmanagement durch Arzt und Apotheker dazu beitragen kann, die Sterblichkeit unter den Patienten um 16 Prozent zu senken. Der Jubel war groß, mit so einem eindeutigen Resultat hatten auch die Initiatoren nicht gerechnet. Gemeinsam sprachen sich Ärzte, Apotheker und die AOK Plus als beteiligte Krankenkasse dafür aus, ARMIN zum Vorbild zu nehmen und das Medikationsmanagement bundesweit möglich zu machen. Knapp zwei Monate zuvor hatte die ABDA diese Forderung bereits in ihren Zehn-Punkte-Katalog aufgenommen, der nun als Grundlage für Gespräche mit der Politik dient.

Zumindest in diesem Punkt könnte die ABDA Erfolg haben. Der Entwurf für das Digitalgesetz sieht eine Anpassung des § 342 SGB V vor, wonach die elektronische Patientenakte (ePA) technisch fit gemacht werden muss, um ein interprofessionelles Medikationsmanagement digital zu unterstützen. Arzneimittelbezogene Verordnungs- und Dispensierdaten sowie Daten zu rezeptfreien Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln in der ePA sollen „in semantisch und syntaktisch interoperabler Form“ nutzbar sein und das Erstellen und Aktualisieren des elektronischen Medikationsplans unterstützen können.

KBV soll für Interoperabilität sorgen

Weiterhin wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung in die Pflicht genommen, die nötigen Festlegungen zu treffen, um „die semantische und syntaktische Interoperabilität für ein digital gestütztes Medikationsmanagement in den informationstechnischen Systemen der Leistungserbringer zu ermöglichen“. Dabei hat sie u. a. zu berücksichtigen, dass die Verordnungsdaten und Dispensierinformationen elektronischer Verordnungen in strukturierter und interoperabler Form in den von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken genutzten Systemen für ein digital gestütztes Medikationsmanagement bereitgestellt werden können.

BMG will AMTS verbessern

„Bereits in der ersten Phase soll die elektronische Patientenakte die Etablierung eines modernen, digitalisierten Medikationsmanagements in der Regelversorgung unterstützen“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu in der Begründung. Ziel ist demnach, jenen Versicherten, die über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen gleichzeitig mindestens drei verschreibungspflichtige, systemisch wirkende Arzneimittel anwenden, bei der richtigen Anwendung ihrer Medikation zu helfen und damit zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit beizutragen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung soll das digitale Medikationsmanagement auch um weitere Funktionen, die z. B. die erleichterte Einbeziehung arzneimittelrelevanter Vorbefunde ermöglichen, ergänzt und ausgebaut werden.

Auch wenn damit die ABDA-Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für das bundesweite interprofessionelle Medikationsmanagement noch nicht erfüllt ist: Zumindest stellt das BMG die Weichen, um ein digital unter­stütztes Medikationsmanagement zu etablieren, an dem die Apotheken ausdrücklich mitwirken sollen. |

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