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Arzneimittel und Therapie
OTC-Switch für Rizatriptan
Entlassung aus der Verschreibungspflicht empfohlen
Für viele Migräne-Patienten, die sich nach einem vierten schnell wirksamen Triptan in der Selbstmedikation gesehnt haben, könnte sich das Substanzspektrum erweitern, denn der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfahl einstimmig, Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind allerdings nicht bindend. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird erst durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geändert, nach Zustimmung des Bundesrates. Sumatriptan, Naratriptan und Almotriptan stehen als Agonisten des 5-Hydroxytryptamin-1-like-Rezeptors (5-HT1-Rezeptors) in der Selbstmedikation schon länger zur Verfügung. Doch nicht alle Patienten sprechen gleichermaßen gut auf die Wirkstoffe an, sodass eine neue OTC-Therapieoption willkommen ist.
PDE-5-Hemmer bleiben verschreibungspflichtig
Eigentlich hatte die Öffentlichkeit mit Spannung auf die Empfehlung zum OTC-Switch der Phosphodiesterase-5(PDE-5)-Hemmer Sildenafil und Tadalafil gewartet. Doch hier bleibt alles beim Alten. Wie aus dem Kurzprotokoll des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht zu entnehmen ist, sollen Sildenafil 25 mg und Tadalafil 10 mg zur oralen Anwendung gegen Erektionsstörungen weiterhin der Verschreibungspflicht unterstehen. Bereits 2022 hatte das Gremium die Entlassung von Sildenafil aus der Verschreibungspflicht abgelehnt. Ein Grund, warum immer wieder über einen OTC-Switch von PDE-5-Hemmern debattiert wird, ist der illegale Online-Handel mit oftmals gefälschten Präparaten. Durch einen erleichterten Zugang zu Sildenafil und Co. ließen sich eventuell mehr Patienten mit sicheren Arzneimitteln behandeln.
Auch kein Switch bei Azelastin und Fluticasonpropionat
Ebenfalls zum zweiten Mal diskutiert wurde die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Nasensprays mit den Wirkstoffen Azelastin und Fluticasonpropionat, die bei schwerer allergischer Rhinitis indiziert sind. Doch auch hier gab es offenbar keine neuen überzeugenden Argumente: Der Antrag fand im Sachverständigen-Ausschuss „nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten“, wie im Protokoll zu lesen ist. |
Literatur
Kurzprotokoll der 87. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht, 11. Juli 2023
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