DAZ aktuell

Auch die PKV will bei Zytos sparen

Verband: Gesetzgeber gefordert

ks | Die Diskussion um millionenschwere Einsparpotenziale in der ambulanten Versorgung mit Zyto-Zubereitungen hat auch den PKV-Verband alarmiert. Denn für die privaten Versicherer ist die Versorgung der Krebspatienten oft noch teurer als für die gesetzlichen Kassen.
Foto: Sherry Young/AdobeStock

Die zwischen GKV-Spitzenverband und DAV vereinbarte Hilfstaxe mit ihren Abschlägen für Wirkstoffe und Fertigarzneimittel gilt nicht für die Private Krankenversicherung (PKV). Für sie ist vielmehr auch in diesem speziellen Versorgungsbereich die Arzneimittelpreisverordnung einschlägig. Eine gesetzliche Regelung, wonach Einkaufsvorteile zugunsten der PKV weiterzugeben sind, gibt es nicht. „In der Regel mündet dies darin, dass die PKV teilweise etwas höhere Preise für Zube­reitungen bezahlt als die GKV“, so der PKV-Verband. Dass die Margen der Zyto-Apotheken nun so groß sein sollen, fuchst die Privatversicherer daher.

PKV-Sprecher Stefan Reker sieht den Gesetzgeber gefordert: „Die PKV-Ver­sicherten müssen an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zytostatika-Apotheken (einschließlich der Krankenhausapotheken) teilhaben können“, fordert er. Die Freistellung dieser Apotheken von den üblichen Preisvorgaben für den Einkauf sollte zu einer kostengünstigeren Versorgung aller Patienten im Bereich der Zytostatika-Versorgung führen. Reker: „Der Gesetzgeber sollte dafür sorgen, dass erzielte Rabatte an die Versicherten weitergereicht werden.“ |

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