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Jetzt auch in Sachsen-Anhalt

Neue Mindestöffnungszeiten

gbg/ral | Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-West­falen und zuletzt Mecklenburg-Vorpommern haben es vorgemacht, jetzt zieht Sachsen-Anhalt nach: Apotheken haben auch dort nun mehr Spielraum bei den Öffnungszeiten.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

Am Dienstag hat die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen Apotheken in ihrem Bundesland, die nicht zum Notdienst eingeteilt sind, jetzt montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr jeweils sechs Stunden dienstbereit sein. Mittwochs und samstags haben sie mindestens drei Stunden im Zeitraum zwischen 8 und 14 Uhr zu öffnen, wobei eine Befreiung von der Dienstbereitschaft nach § 23 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung zum Beispiel für den Samstag nach wie vor auf Antrag möglich ist. Bereits erteilte Befreiungen nach dieser Norm haben weiterhin Bestand. Zuvor waren Apotheken in Sachsen-Anhalt verpflichtet, mindestens montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und montags, dienstags, donnerstags und freitags zudem von 15 bis 18 Uhr zu öffnen. Aus der Änderung folgt also keine Verringerung der Öffnungszeiten, Apothekeninhaber können diese nun jedoch flexibler an die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse des Teams anpassen. Die Kammer begründet die Neuregelung mit dem zunehmenden Mangel an zur Vertretung berechtigtem pharmazeutischem Fachpersonal. |

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