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Demoverbot für PTA-Klassen
Stuttgart: Schulpflicht geht vor
Die Schülerinnen und Schüler hatten das Regierungspräsidium zuvor in einem Brief aufgefordert, ihnen die Möglichkeit zu geben, bei den Protesten und der Kundgebung von 12 bis 14 Uhr am Schlossplatz dabei zu sein. Es sei ihnen wichtig, sich „so früh wie möglich über das künftige politische Geschehen zu informieren, sowie uns für unsere berufliche Zukunft zu engagieren“, heißt es in dem Brief.
Als Grundlage für die Teilnahme könnte eine Freistellung vom Unterricht, beziehungsweise die Einstufung als Klassenausflug oder als Unterrichtsgang im Fach „Grundlagen Gesundheitswesen, pharm. Berufs- und Gesetzeskunde“ dienen.
In seiner Antwort schreibt das Präsidium, man freue sich „grundsätzlich, dass Sie sich für politische Themen interessieren“. Allerdings sehe die Schulbesuchsverordnung keine Ausnahmen von der Schulpflicht für Demonstrationen vor. Das Demonstrationsrecht sei „außerhalb des Unterrichts auszuüben“. Demonstrationen seien auch nicht Teil des Bildungsplanes und Schulen zu „politischer Neutralität“ verpflichtet. Man hoffe auf „Verständnis für die Rechtslage“. |
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