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DAZ aktuell
Eine Falle weniger beim E-Rezept
E-Rezepte und Verblisterung: Lösung für Chargendokumention ist offenbar gefunden
Das E-Rezept schien die insbesondere in der Heimversorgung geschätzte Verblisterung unmöglich zu machen. Durch eine Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV wurde die Übermittlung der Charge des abgegebenen verifizierungspflichtigen Medikamentes bei der Belieferung von E-Rezepten verpflichtend (§ 2 Nr. 11 der Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V). Bei Muster-16-Verordnungen gab es so etwas noch nicht. Dies mag bei der „normalen“ Arzneimittelabgabe noch möglich sein, wenn die Charge beim Securpharm-Scan miterfasst wird – auch wenn sich hier ärgerliche neue Retaxgründe auftun können. Wenn jedoch für die Heimversorgung verblistert wird, gibt es praktische Grenzen. Schließlich landet eine Packung nicht 1:1 in einem patientenindividuell hergestellten Blister. Die betroffenen Apotheken schlagen daher seit eineinhalb Jahren Alarm und fordern eine Lösung für ihr Dilemma.
Nach Informationen der DAZ ist diese nun gefunden. Gebohrt haben offenbar vor allem die Johanniter Seniorenhäuser sowie die E-Rezept-Enthusiasten. Doch GKV-Spitzenverband und DAV haben sich nicht aus eigenen Stücken geeinigt – das BMG hat letztlich den Weg gewiesen. Nachdem es sich mit allen beteiligten Akteuren ausgetauscht und mögliche Lösungen ausgelotet hat, sollen DAV und GKV-Spitzenverband jetzt ihre Bereitschaft für folgenden Weg signalisiert haben: Sie setzen die Verpflichtung zur Chargendokumentation für verifizierungspflichtige Arzneimittel, die für Heimbewohner verblistert werden, aus. Die Apotheken sollen künftig vielmehr eine Musterchargennummer angeben – dadurch wird für die Krankenkassen dokumentiert, dass es sich um eine entsprechende Verblisterung handelt.
Übergangslösung bis 30. Juni 2025
Wie die DAZ erfuhr, soll das Ministerium DAV und GKV-Spitzenverband vergangene Woche gebeten haben, eine derartige Ausnahme für einen Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2025 vorzusehen. Die Zeit bis dahin soll sodann genutzt werden, technische Lösungsmöglichkeiten vorzubereiten, damit die Chargendokumentation zum Zeitpunkt der Abrechnung des Rezepts erfolgen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert werden kann.
Mieves: Gut für die Pflegekräfte
Matthias Mieves, Digital- und Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion, freut sich über diese Lösung. Denn wenn das E-Rezept im neuen Jahr wirklich Pflicht wird, hätte die bisherige Situation dazu geführt, „dass erst mal rund 500.000 Menschen in den Heimen ihre Blister nicht mehr bekommen“. Dabei ist er überzeugt davon, dass diese Blister die Arzneimittelsicherheit erhöhen und überdies die Pflegekräfte entlasten, die sonst die Arzneimittel stellen müssten. Pflegekräfte hätten ohnehin schon zu wenig Zeit bei ihren vielen Aufgaben, so Mieves gegenüber der DAZ. „Deswegen ist es gut, dass wir den Pflegekräften nicht diese Mehrarbeit noch zusätzlich aufgebürdet haben“.
Ralf König, 1. Vorsitzender der E-Rezept-Enthusiasten, ist ebenfalls erleichtert. Er rechnet es dem BMG hoch an, hier eine Lösung herbeigeführt zu haben, obwohl es das nicht hätte tun müssen. „Es sollte eigentlich normal sein, dass die Selbstverwaltung dies selbst löst“, sagte er der DAZ.
Eine DAV-Sprecherin bestätigte zwar die Gespräche, wollte sich gegenüber der DAZ aber inhaltlich nicht weiter äußern: „Es ist richtig: das BMG hat Verhandlungen von DAV und GKV-SV initiiert. Die Gespräche laufen, zu Einzelheiten können wir noch nichts verlautbaren.“ Nur so viel sagt die Sprecherin: „Der DAV begrüßt die Aufrechterhaltung dieser Versorgungsform.“ |
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