Beipackzettel

Neue EU-Richtlinie soll Lesbarkeit von Packungsbeilagen erhöhen

Berlin - 10.06.2009, 12:24 Uhr


Formale Vorgaben, einfache Sprache und deutliche Hervorhebung von Gefahren sollen vor allem Älteren aber auch anderen Menschen mit Einschränkungen von Sehvermögen oder Sprachverständnis helfen.

Neben den Vorgaben zu Schriftgröße und Zeilenabstand weist die Richtlinie auch auf andere formale Anforderungen hin: So sollen längere Passagen mit Großbuchstaben, unterstrichene und kursiv gesetzte Wörter vermieden werden. Durch wechselnde Schriftgrößen sollen gleichzeitig Schlüsselinformationen hervorgehoben und die Navigation im Text erleichtert werden. Auch sind Schriftarten zu bevorzugen, bei denen Buchstaben und Zahlen gut zu unterscheiden sind.

Das primäre Ziel der Richtlinie ist es zu gewährleisten, dass Packungsbeilagen grundsätzlich für jeden Adressaten leicht zugänglich und verständlich sind, um eine sichere und sachgemäße Anwendung der Arzneimittel zu gewährleisten. Sie soll in diesem Zusammenhang die Hersteller bei Entwurf und Umsetzung von adäquaten Beipackzetteln und Verpackungen unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt sind dabei spezielle Zielgruppen wie beispielsweise Blinde und Sehbehinderte aber auch spezifische Altersgruppen.

"Von der Richtlinie profitieren vor allem ältere Menschen", kommentiert Kristina Braasch, zuständig für Arzneimittel bei der DAK, die neuen Vorgaben. Sie hofft, dass die Pharmahersteller die Richtlinie schnell umsetzen, obwohl es eine Übergangsfrist gibt: Bis zum 1. Februar 2011 werden die alten Vorgaben mit einer Schriftgröße von acht Punkten akzeptiert.


Tarja Wündrich