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Einlagensicherung
Besserer Anleger-Schutz bei Bank-Pleiten
Spareinlagen sind ab dem 1. Juli 2009 besser vor einer Bank-Pleite geschützt. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung zugestimmt.
Abgeschafft wurde im Rahmen der Gesetzesänderung auch die Eigenbeteiligung geschädigter Anleger. Bislang mussten diese im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Geldhauses 10 % ihres Verlustes selbst tragen. Sie erhielten somit nur 90 % erstattet. Künftig erhalten Sparer, deren Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, von den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen Ihre gesamten Spareinlagen bis zur Höhe der Einlagensicherung zurück.
Im Entschädigungsfall sollen die Anleger das Geld zudem künftig schneller ausgezahlt bekommen. So wurde die Auszahlungsfrist von bislang maximal drei Monaten auf höchstens 30 Tage verkürzt.
Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen gibt es in Deutschland noch weitere freiwillige Sicherungseinrichtungen der Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die für Beträge haften, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen.
Stuttgart - 15.06.2009, 18:50 Uhr