15. AMG-Novelle

Keine Regelungen zu Pick-ups und zur Großhandelsspanne

Berlin - 15.06.2009, 15:10 Uhr


Der Bundestags-Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von Änderungsanträgen zur 15. AMG-Novelle beschlossen. Aus dem Gesetzentwurf entfallen ist die Neuregelung der Großhandelsspanne.

Bis zuletzt hatten die Koalitionsfraktionen um Änderungsanträge zur Großhandelsspanne sowie Pick-up-Stellen gerungen - am Ende konnten sie sich jedoch nicht einigen. Eine Regelung zu den Arzneimittel-Abholstellen hatte es bislang ohnehin noch nicht in den Regierungsentwurf geschafft. Aber auch der in diesem Entwurf bereits enthaltene Auftrag, einen Vorschlag zur Neugestaltung dieser Großhandelsvergütung vorzulegen, wurde nun gestrichen. Die ursprünglich geplante und vom Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels - Phagro - forcierte Umstellung der Großhandelsspanne auf einen prozentualen Höchstzuschlag auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers zuzüglich eines Fixzuschlags wird mithin nicht realisiert.

Bestand hatte dagegen der - vor allem von den Pharma-Verbänden stark kritisierte - Belieferungsanspruch des Großhandels gegenüber Arzneimittelherstellern. Er wurde allerdings dahingehend konkretisiert, dass für bestimmte Arzneimittel, für die im AMG ein besonderer Vertriebsweg vorgesehen ist oder die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht über den Großhandel ausgeliefert werden können, der Belieferungsanspruch nicht gilt.

Eine Klarstellung erfolgte auch zu Fertigarzneimitteln, die in Zubereitungen verwendet werden und aus der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ausgeschlossen sind: Liegt keine Vereinbarung über abrechnungsfähige Preise für diese - nunmehr - nicht preisgebundenen Fertigarzneimittel vor, dürfen Apotheken höchstens die Apothekeneinkaufspreise berechnen, die sich bei Anwendung der AMPreisV ergeben hätten. Überdies bestimmt eine bis zum 11. Dezember 2011 befristete Übergangsregelung die Höhe der abrechnungsfähigen Fest- und Rezepturzuschläge für die Zubereitung von Stoffen in der Apotheke. Die hier vorgesehenen Honorare für die Apotheker rangieren zwischen 40 Euro (etwa für antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen) und 70 Euro (für zytostatikahaltige Lösungen). Sie gelten nur so lange, bis entsprechende Vereinbarungen zwischen Apothekerverband und Krankenkassen über Apothekenzuschläge vorliegen.

Der Gesetzentwurf wird nun in der Nacht von Donnerstag auf Freitag abschließend im Bundestag beraten. Der zweite Durchgang im Bundesrat wird am 10. Juli 2009 stattfinden. Das Gesetz wird im Wesentlichen einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich im September 2009 sein.


Kirsten Sucker-Sket