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Patientenverfügung
Bundestag will am Donnerstag abstimmen
Bereits am 28. Mai wollte der Bundestag über eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung abstimmen. Auf Wunsch der SPD wurde die Abstimmung kurzfristig abgesetzt. Nun macht der Bundestag einen neuen Anlauf.
Drei Gesetzentwürfe für eine mögliche Regelung zur Patientenverfügung liegen vor: Der Entwurf einer Gruppe um Joachim Stünker (SPD) sieht eine weitgehende Deregulierung der derzeitigen Gesetzeslage vor. Selbstverfasste Patientenverfügungen und eine von Dritten erschlossene mutmaßliche Einwilligung werden gleich behandelt. Der Entwurf einer Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) tariert Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz aus und der Entwurf der Gruppe um Wolfgang Zöller (CSU) stärkt die Position der Ärzte und soll das dialogisch Moment stärken. Eine Gruppe um den CDU-Abgeordneten Hüppe hat darüber hinaus einen Antrag eingebracht, ein Patientenverfügungsgesetz generell abzulehnen.
Ob sich für einen dieser Entwürfe eine Mehrheit finden lässt, ist ungewiss. Auch ist der Streit über das Abstimmungsverfahren nach wie vor nicht ausgetragen. So hatte die SPD die erste Abstimmung unter anderem deshalb gekippt, weil unklar war, in welcher Reichenfolge die Anträge abgestimmt werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Norbert Röttgen (CDU) erwartet hierzu weitere Diskussionen. Er geht davon aus, dass es eine Geschäftsordnungsdebatte geben wird.
Berlin - 17.06.2009, 12:37 Uhr