Commerzbank

Extra-Gebühren bei "geduldeter Überziehung" nicht rechtens

Stuttgart - 17.06.2009, 16:44 Uhr


Wer als Commerzbank-Kunde einen geduldeten Überziehungs-Kredit in Anspruch nahm, bekam von dem Bankhaus für jede Überweisung 5 Euro in Rechnung gestellt - zu Unrecht wie das Gericht nun feststellte.

Gegenstand des Rechtsstreits (Aktenzeichen 2-02 O 2/09) war eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Commerzbank. Diese sieht im Fall einer "geduldeten Überziehung"  ein Entgelt für vom Kunden veranlasste Verfügungen in Höhe von 5 Euro pro Posten vor. Hintergrund: Die weitere Überziehung eines eingeräumten Dispositionskredits wird von den Banken vielfach geduldet, allerdings verlangen diese für die "geduldete Überziehung" einen besonders hohen Zinssatz - bei der Commerzbank derzeit 18,74 % effektiver Jahreszins. Die Richter waren der Ansicht, dass die Ausführung einer Überweisung in der "geduldeten Überziehung" keinen besonderen Aufwand darstelle, der extra entgeltpflichtig sein dürfe. Ein höheres Risiko sei bereits durch höhere Zinsen abgegolten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät nun betroffenen Commerzbank-Kunden, von dem Geldhaus eine Erstattung der Gebühren zu verlangen. Dies gelte auch für drei Jahre rückwirkend.

Das Gericht untersagte zudem die Verwendung einer weiteren Klausel. Danach wurde für das Ausdrucken von Kontoauszügen am Bankterminal ein Entgelt von 51 Cent verlangt. Derartige Kosten sind nach Ansicht der Richter bereits mit der monatlichen Pauschale für die Kontoführung abgegolten.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die Commerzbank gegen das Urteil Berufung einlegen wird, bleibt abzuwarten.


Claudia Mittmeyer