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Internet-Bewertungsportale
AOK will "Arzt-Navigator" schnell starten
Die AOK will nach dem "Spickmich-Urteil" des Bundesgerichtshofs mit ihrem eigenen Bewertungsportal "Arzt-Navigator" nun schnell an den Start gehen. So sollen Patienten noch in diesem Jahr ihre Ärzte im Internet über das Bewertungsportal beurteilen können.
Der Bundesgerichtshof hat gestern die Revision einer Lehrerin zurückgewiesen. Sie war auf dem Bewertungsportal "spickmich" anonym von Schülern bewertet worden und wollte mit ihrer Klage die Löschung des entsprechenden Eintrags durchsetzen. Im konkreten Fall hatten die Karlsruher Richter nichts gegen das Bewertungs-Prozedere bei "spickmich" einzuwenden. Sie betonten jedoch, dass das Urteil für andere Bewertungsportale im Internet keine grundsätzliche Bedeutung habe.
Der AOK-Bundesverband reagierte auf die BGH-Entscheidung dennoch erleichtert. Zwar habe der geplante "Arzt-Navigator" eine ganz andere Ausrichtung als das Schülerportal, aber "die Entscheidung bedeute Rechtssicherheit", so ein AOK-Sprecher gegenüber der Berliner Zeitung. Man erwarte in dem schriftlichen Urteil wichtige Hinweise auch für das eigene Projekt.
Was bei Ärzten bereits seit Längerem gang und gäbe ist, betrifft seit einiger Zeit auch Apotheken. So können im Gesundheitsportal jameda Noten verteilt werden für Beratung, Service, Freundlichkeit des Personals, Produktauswahl, Diskretion etc. Zusätzlich kann ein freier Textkommentar abgegeben werden. Um Nutzen aus der Bewertung zu ziehen und um gegebenenfalls Missbrauch vorzubeugen, sollten Apothekerinnen und Apotheker daher von Zeit zu Zeit die Beurteilung Ihrer Apotheke unter jameda.de überprüfen.
Stuttgart - 24.06.2009, 17:20 Uhr