Selbstmedikation

Almotriptan und Omeprazol voraussichtlich zum 1. August rezeptfrei

Stuttgart - 01.07.2009, 12:14 Uhr


Almotriptan und Omeprazol werden voraussichtlich zum 1. August unter bestimmten Auflagen nicht mehr der Verschreibungspflicht unterliegen.

Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, Almotriptan und Omeprazol aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, hat Eingang in die 7. Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung gefunden. Wenn der Bundesrat am 10. Juli 2009 einen entsprechenden Beschluss fasst, werden das Migränetherapeutikum und der Protonenpumpenblocker ab dem 1. August unter bestimmten Bedingungen  rezeptfrei erhältlich sein. Almotriptan wird hinsichtlich seines Nutzen/Schaden-Verhältnisses ähnlich eingestuft wie Naratriptan. Naratriptan steht schon seit April 2006 in einer Packungsgröße von zwei 2,5-mg-Tabletten für die Migränetherapie rezeptfrei zur Verfügung. Auch Omeprazol wird nicht der erste rezeptfrei erhältliche Protonenpumpenblocker zur Behandlung von Sodbrennen und ähnlichen Symptomen im Markt sein. Zum 15. Juli 2009 soll mit Pantozol Control®  ein Pantoprazol-haltiges Arzneimittel in den Apotheken abgegeben werden dürfen, das von der Europäischen Kommission in einer Dosierung von 20 mg pro Tag zur kurzzeitigen Behandlung von Refluxsymptomen als nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen worden ist.

Quelle: BAH-aktuelle: BfArM heute: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht vom 30. Juni 2009


Doris Uhl