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Gesetzliche Krankenversicherung
Köhler setzt auf Steuerungseffekt durch gestaffelte Tarife
Die KBV schlägt drei Wahltarife für die gesetzlich Krankenversicherten vor: Zwei davon beruhen auf dem Sachleistungs-, einer auf dem Kostenerstattungsprinzip. Einer Kostenerstattung erteilte der GKV-Spitzenverband jedoch eine klare Absage.
Der Forderungskatalog der KBV an die neue Bundesregierung, der heute in Berlin vorgestellt wurde, enthält detaillierte Vorschläge zu einer Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei sollen die gesetzlichen Kassen verpflichtet werden, gestaffelte Tarife anzubieten. Zwar soll der einheitliche Beitrag erhalten bleiben, die Tarife würden sich aber in der Höhe der Eigenbeteiligung unterscheiden.
Der erste Tarif garantiert die freie Arztwahl und entspricht der heutigen Regelversorgung. Der zweite und zugleich günstigste Tarif legt eine Hausarzt-zentrierte Versorgung zugrunde. Dabei muss der Versicherte grundsätzlich zunächst zu einem von ihm zu wählenden Hausarzt gehen und sich von dort an Fachärzte und andere Versorgungsbereiche überweisen lassen. Beide Tarife werden wie bisher im Sachleistungsprinzip abgewickelt. Zusätzlich gibt es aber eine dritte Option, bei welcher der Versicherte in Vorkasse tritt und später mit der Krankenkasse abrechnet. Dieses Prinzip mache Einschreibemodelle mit Einschränkung der freien Arztwahl überflüssig, erläutert der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler bei der Vorstellung des Modells in Berlin. Gleichzeitig werde die Versichertensouveränität gestärkt, da der Versicherte über die Wahl des Tarifs entscheide.
Aus dem Modell leitet die KBV ihre konkreten Forderungen an den Gesetzgeber ab, der die Neugliederung im § 73 SGB V verankern soll. Eine gesetzliche Definition der Versorgungsaufträge soll Klarheit bei der Zuordnung schaffen und dabei Überweisungsvorbehalte bei hoch spezialisierten Leistungen und stationärer Versorgung ebenso absichern wie die ärztlich verantwortete Delegation an nicht-ärztliche Gesundheitsberufe. Auch die Anforderungen an die Ausgestaltung der drei Kollektivtarife inklusive der Rechtsfolgen der unterschiedlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme sollen gesetzlich geregelt werden.
Ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage sollen die KVen die Inanspruchnahme der Leistungen durch die Versicherten im Sinne eines Case-Managements steuern und eine bedarfsgerechte zeitnahe Versorgung organisieren. Die Versorgungsziele sollen hingegen von einem neu zu schaffenden Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung vereinbart werden, zu dem auch Patientenvertreter hinzugezogen werden.
Von ihrem Modell erhofft sich die KBV nicht nur eine übersichtlich und einheitlich organisierte Versorgung sondern auch einen Steuerungseffekt. "Das Gesundheitssystem muss besser gesteuert werden, denn jeder Kassenpatient in Deutschland geht im Jahresdurchschnitt 18 Mal zum Arzt", moniert Köhler, "das ist weltweit die höchste Rate."
Der GKV-Spitzenverband erteilte dem KBV-Modell hinsichtlich der dritten Tarifoption postwendend eine Absage: "Den Vorschlag, dass Patienten, die den Arzt direkt bezahlen, weniger Zuzahlungen leisten müssen, lehnen wir ab", kommentiert die GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer. "Das ist mal wieder der Versuch, das bewährte Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung auszuhöhlen und den Versicherten mehr Geld aus der Tasche zu ziehen."
Berlin - 13.07.2009, 17:57 Uhr