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Bundesrat
Länder geben grünes Licht für 15. AMG-Novelle
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Reihe gesundheitspolitischer Gesetze beschlossen. Unter anderem wurde am 10. Juli das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (15. AMG-Novelle) abgesegnet.
Im Rahmen der 15. AMG-Novelle wurden neben dem Arzneimittelgesetz im "Omnibus"-Verfahren mehr als 20 weitere Rechtsvorschriften geändert. Hintergrund der Änderungen im AMG waren vor allem europarechtliche Vorgaben. Erklärtes Kernziel der AMG-Novelle ist die Stärkung der Arzneimittelsicherheit. So enthält das Gesetz beispielsweise neue Reglungen zum Schutz vor Fälschungen. Dazu wird das Verbot von Arzneimittelfälschungen auf Wirkstoffe übertragen. Zudem sollen Zollbehörden Brief- und andere Postsendungen stichprobenartig kontrollieren können, da zunehmend - insbesondere im grenzüberschreitenden Postverkehr - gefälschte Arzneimittel nach Deutschland gelangen. Arzneimittel für neuartige Therapien, die individuell für einzelne Patienten ärztlich verordnet werden, sollen zukünftig an andere nur mit einer entsprechenden Genehmigung einer Bundesoberbehörde abgegeben werden dürfen. So soll gewährleistet werden, dass Patienten rasch Zugang zu neuartigen und sicheren Arzneimitteln haben.
Berlin - 13.07.2009, 15:07 Uhr