Grippeimpfstoff-Lieferung

Hessen sucht Apotheken zur Impfstoffauslieferung

Frankfurt - 21.09.2009, 15:03 Uhr


Das Hessische Gesundheitsministerium sucht im Rahmen der Pandemieplanung Apotheken, die bereit sind, den Grippeimpfstoff gegen die Influenza A H1N1 („Neue Grippe“) an Ärzte auszuliefern.

Wie die Landesapothekerkammer Hessen in einem Schreiben an ihre Mitgliedsapotheken mitteilt, handelt sich um Impfstoff der Firma GSK, der einer Kühlkettenpflicht unterliegt. Der Impfstoff wird in 500er Packungen mit den Kantenmaßen von ungefähr 26 x 12 x 10 cm geliefert. In den Packungen befinden sich eine Schachtel mit 50 Fläschchen des Antigens und dazu jeweils zwei Schachteln mit 25 Fläschchen des Adjuvans. Ein Fläschchen Antigen und ein Fläschchen Adjuvans werden in der Arztpraxis gemischt. Diese Mischung wird für 10 Impfdosen benötigt. In der Apotheke muss die Lagerung und Abgabe von bis zu 2000 Impfstoffdosen pro Woche möglich sein.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Impfstoff nicht für die Abgabe an Patienten, sondern ausschließlich für die Abgabe an die an dem Verfahren beteiligten Arztpraxen bestimmt. Hierzu muss gegebenenfalls Impfstoff ausgeeinzelt werden, d. h. es müssen Teilmengen in 10er-Schritten bis zur vom Arzt bestellten Menge entnommen und die gefaltete mitgelieferte Packungsbeilage sowie die Chargenbezeichnung der Verpackungscharge hinzugefügt werden. Auch muss das Zubehör, das jeweils für eine 500er-Packung konfektioniert geliefert wird, hinzugepackt werden. Die Lieferung muss innerhalb von 24 Stunden an 30 bis 40 Ärzte der Region nach Bestellung, jedoch bis zu einer vom Hessischen Gesundheitsministerium vorgegebenen Höchstmenge, abgegeben werden. Die Abgabe muss dokumentiert werden. Dieses Verfahren muss bis zum endgültigen Verbrauch der Impfstoffe oder einer anders lautenden Anweisung des HMAFG wiederholt werden.

In Übereinstimmung mit dem Hessischen Gesundheitsministerium ist es notwendig, dass in den beteiligten Apotheken einschließlich Erlaubnisinhaber bzw. -inhaberin zwei Apotheker oder Apothekerinnen jeweils mindestens in Halbtagsstellung beschäftigt sind. Nötig ist auch die Bereitschaft, die Impfstoffe an Ärzte im gesamten Kreisgebiet zu liefern.

Nach Mitteilung der Hessischen Landesapothekerkammer soll dieser Aufwand nicht ohne Honorierung durchgeführt werden. Das Hessische Gesundheitsministerium stellt eine Bezahlung von 58 Cent zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Dosis zur Verfügung.

Hessische Apotheken die an der Versorgung der Ärzte mit dem Grippeimpfstoff gegen die die Neue Grippe mitarbeiten möchten, können sich bis zum 25. September 2009 bei der Kammer melden.


Peter Ditzel


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