Elektronische Gesundheitskarte

Was auf Apotheke und Arztpraxis weiter zukommt

Düsseldorf - 24.09.2009, 16:46 Uhr


Der Gesetzgeber hatte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für den 1. Januar 2006 vorgesehen. Fast vier Jahre später steht immer noch eine Vielzahl von Problemen im Vordergrund. Seit 2007 werden

Die Ergebnisse der ersten Erprobungsphase sind ziemlich ernüchternd: Nur das Abrufen der Stammdaten verlief reibungslos. Das Ausstellen und Beliefern elektronischer Verordnungen krankte vor allem an einer zu langen Prozessdauer. Unbefriedigend ist auch, dass Rabattverträge und Arzneimittelsicherheitsprüfungen bisher nicht integriert sind. Nun laufen die Vorbereitungen für die nächsten Testphasen, die Ende 2010 beginnen und dann die Online-Nutzung einschließen sollen – vorausgesetzt, die Ärzte beteiligen sich weiterhin, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar ist.
Ehrgeiziges Ziel der Gesundheitskarte ist es, Versichertenstammdaten, patientenbezogene Notfalldaten, ärztliche Verordnungen, elektronische Arztbriefe komplett elektronisch zu erfassen und unter den zur Einsicht berechtigten Leistungserbringern im Gesundheitswesens auszutauschen – bis hin zur Rezeptabrechnung. Die Ausstattung von Apotheke und Arztpraxis mit Kartenlesern und Konnektoren soll, so heißt es zurzeit, durch die Krankenkassen als Nutznießer des Systems finanziert werden.
Für den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte ist es erforderlich, dass der Apotheker bzw. das Apothekenpersonal auf die Person bezogene Ausweise erhalten. Darüber hinaus braucht die Apotheke einen Institutionsausweis, der den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur erlaubt. Diese Instrumente stehen inzwischen in optimierter Form zur Verfügung.
Der Ablauf in der Apotheke lässt sich in Kurzform so beschreiben: Die Karte des Versicherten wird in den Kartenleser gesteckt, der wiederum mit einem Konnektor verbunden ist. Der Konnektor stellt die Verbindung dar zur Telematik-Infrastruktur, dient der Ver- und Entschlüsselung der Daten und der Verwaltung von Sicherheitsfunktionen. Das auf der Patientenkarte gespeicherte elektronische Rezept wird nun auf dem Bildschirm der Apotheke sichtbar, der Datensatz kann durch den zugangsberechtigten Apotheker (bzw. das berechtigte Apothekenpersonal) ergänzt und für die Abrechnung vorbereitet werden, anschließend werden die Daten auf sicherem Weg zur Abrechnungsstelle weitergeleitet.






Reinhild Berger