Pharmazie in der Schweiz

Beratung und Abgabe sind eine zwingende Einheit

Düsseldorf - 25.09.2009, 19:02 Uhr


Dr. Max Brentano-Motta vom Schweizerischen Apothekerverband gab im Arbeitkreis 2 "Konsequenzen für eine umfassende pharmazeutische Betreuung" auf dem Deutschen Apothekertag einen Einblick in das Apothekenwesen in der Schweiz. Schritt für Schritt haben sich die Pharmazeuten dort in den vergangegen Jahren weiterentwickelt und sich als Dienstleister im Gesundheitssytem etabliert.

Für alle Versicherten gibt es in der Schweiz eine Grundversorgung durch die Krankenversicherung. Für Arzneimittel oder medizinische Dienstleistungen, die in diese aufgenommen werden wollen, gelten drei strenge Kriterien: wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich. Im Ergebnis dieser Hürden gibt es in der Schweiz eine Positivliste, die in der Grundversorgung etwa 3000 Arzneimittel umfasst, aber keine Homöopathika. Von Seiten des Gesetzgebers gelten für Apotheken unter anderem gewisse räumliche Vorgaben, eine adäquate akademische Ausbildung und die Verpflichtung zur Weiterbildung. Zu den Grundleistungen, die Apotheker in der Schweiz erbringen müssen, gehören selbstverständliche und unerlässliche Tätigkeiten bei der Abgabe eines Arzneimittels wie die Überprüfung der Rezepte auf Zulässigkeit, Plausibilität, Kontraindikationen oder mögliche Wechselwirkungen, ein Medikations- und Bezugscheck. Brentano hob ausdrücklich hervor, dass es in der Schweiz keine Trennung der physikalischen Abgabe eines Arzneimittels von der Dienstleistung der direkten persönlichen Beratung zu einem Arzneimittel gibt.

Neben der gesetzlich vorgegeben Grundversorgung wurden freiwillige Verträge zwischen den Dachorganisationen der Schweizer Apotheker und den Krankenversicherungen geschlossen. Diese ermöglichen eine Spezialisierung, sodass Apotheken sich mit einem individuellen Leistungsangebot etablieren können. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung der Compliance, Einnahmekontrollen für spezielle Patientengruppen oder Einzelverblisterungen in der Apotheke ebenso wie die Betreuung von Heimen oder die Leitung von Qualitätszirkel für Ärzte. Bei diesen speziellen Einzelleistungen prüfen die Krankenversicherungen sehr genau die Qualität und Effizienz der seitens der Apotheken erbrachten Leistungen. So wird im ganz konkreten Fall geschaut, ob der Patient dank verbesserter Therapietreue länger im häuslichen Umfeld verbleiben kann oder ob die Betreuung eines Heimes durch eine spezialisierte Apotheke die Kosten bezogen auf die einer durchschnittlichen Heimversorgung senken kann.


Dr. Carolina Kusnick


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