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Antrag auf dem Apothekertag
Forderung: Keine Verpflichtung zur Importabgabe
Die Verpflichtung der Apotheken, in einem bestimmten Umfang Importarzneimittel abgeben zu müssen, soll gestrichen werden. Auch die vom Deutschen Apothekerverband
Geht es nach dem Willen der Antragsteller (Apothekerkammer Berlin), könnte an die Stelle der Verpflichtung eine „Soll-Regelung“ mit Appellationscharakter treten. Hintergrund des Antrags, die Importregelung zur streichen, ist die starke Verunsicherung der Patienten beim Erhalt von oft abenteuerlich ausländischen Arzneimittelpackungen und die damit einhergehende massive Verschlechterung der Compliance.
Wie der Antragsteller betonte, lehnten die Apothekerinnen und Apotheker die Abgabe von Reimporten nicht generell ab. Man möchte aber ohne Verpflichtung und Quote selbst entscheiden, wann, bei wem und von welchem Importeur man Importarzneimittel abgebe.
Außerdem: man habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Akzeptanz der Importarzneimittel bei den Patienten massiv gesunken sei. Der Antragsteller führt dies u. a. auf die erfolgreiche Aufklärungsarbeit über die steigende Zahl an Arzneimittelfälschungen bei Internetbestellungen zurück. Die Folge davon seien massive Complianceprobleme, die oft sogar Kostensteigerungen durch mangelnde Therapietreue zur Folge haben.
Nach Ansicht der Apothekerkammer Berlin stehen die möglichen Einsparungen dem Vertrauensverlust in die Wirksamkeit von Arzneimitteln in keinster Weise mehr gegenüber. Hinzu kommt, dass für viele Importe inzwischen günstigere Rabattartikel oder andere Generika existieren.
Jetzt bleibt zu hoffen, dass dieser sinnvolle Antrag den Weg zum Gesetzgeber als Adressat dieses Antrags findet und dort auch in das Gesetzgebungsverfahren eingeht. Rasch wird eine dafür notwendige Änderung des SBG V (§129) sicher nicht umzusetzen sein. Das bedeutet aber nicht, dass man es nicht versuchen sollte – im Interesse der Patienten und nicht zuletzt im Interesse des Bürokratieabbaus für Apotheken.
Düsseldorf - 25.09.2009, 13:28 Uhr