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Antrag auf dem Apothekertag
Keine Rabattverträge für BtM!
Im Sinne der Patienten, insbesondere von Schmerzpatienten, fordert das Apothekerparlament, Betäubungsmittel aus den Rabattverträgen auszuschließen. Diesen Antrag
Gerade starke Schmerzmittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, erfordern für die optimierte Schmerztherapie in aller Regel eine genaue Dosisanpassung an die Erfordernisse des Patienten. Nach Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation soll bei einer sinnvollen Schmerzbehandlung eine Unter- und Überdosierung mit Schmerzmitteln vermieden werden. Der Patient sollte so eingestellt werden, heißt es in der Begründung zum Antrag der Apothekerkammer Nordrhein, dass er möglichst schmerzfrei Anteil am Alltag hat. Das sensible System der maximalen Wirkung bei minimaler Dosis kann beim Austausch eines Präparats, wie es Rabattverträge erzwingen, leicht aus dem angestrebten Gleichgewicht kommen. Die Folge ist, dass die Compliance des Patienten gestört ist, die Schmerztherapie nur suboptimal wirkt, da der Wirkstoffspiegel aufgrund unterschiedlicher Freisetzungskinetiken bei den Präparaten abweicht. Betäubungsmittel sollten daher nicht in Rabattverträge mit einbezogen werden – dieser Appell sollte in erster Linie an die Krankenkassen gehen.
Düsseldorf - 25.09.2009, 13:53 Uhr