Arzneimittel-Rabattverträge

Grünes Licht für Spectrum|K-Ausschreibung

Berlin - 02.10.2009, 08:12 Uhr


Die Ausschreibung von Spectrum|K für Rabattverträge hat sich vor der Vergabekammer des Bundes behaupten können. Die Wettbewerbshüter halten die Vorgabe eines Mindestrabatts und der Zuschlag an mehrere Bieter für vergaberechtskonform.

Die Vorgabe eines Mindestrabatts als Bedingung einer erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung sei nach der Entscheidung der Vergabekammer rechtens. Die Kalkulationsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer bleibe hiervon unberührt. Aber auch die Zuschlagserteilung an vier Bieter pro Fachlos ließen die Wettbewerbshüter durchgehen. Der entsprechende Nachprüfungsantrag eines Pharmaunternehmens wurde vollumfänglich zurückgewiesen.

"Diese Entscheidung ist ein wesentlicher Erfolg auf dem Weg zum Abschluss von Rabattverträgen", hießt es bei Spectrum|K. Die Festlegung einer Rabattmindesthöhe von 10 Prozent im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen unterstütze das Ziel des Gesetzgebers, Effizienzreserven in der Arzneimittelversorgung zu erschließen. An der Ausschreibung beteiligt sind 79 Betriebskrankenkassen und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Sie versichern insgesamt rund 7,3 Millionen Menschen.


Kirsten Sucker-Sket