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Deutsche BKK
Fehlerhafte Rabattvertragsdaten
Die Apothekensoftware enthält seit dem 1. Oktober offenbar fehlerhafte Daten über die Rabattverträge der Deutschen BKK. Darauf machte
Demnach zeigt die Apothekensoftware viele Rabattvertragsprodukte der Deutschen BKK und die damit verbundenen Zuzahlungsbefreiungen nicht mehr an. Die Deutsche BKK habe aufgrund einer Rückfrage des Hamburger Apothekervereins einen Fehler bei der Meldung der Rabattverträge für den Oktober bestätigt. Auch wenn nicht alle Rabattvertragsprodukte angezeigt würden, seien die bisherigen Rabattverträge weiterhin gültig. Auch die Zuzahlungsbefreiung für die gesamten Sortimente der Hersteller Aliud und Mylan dura sowie einzelne Produkte von ct, Sanofi-Aventis und Stada für Versicherte der Deutschen BKK gelte weiter.
Der Hamburger Apothekerverein folgert daraus, dass die Apotheker im Oktober selbst entscheiden können, ob sie bei der Arzneimittelauswahl für Versicherte der Deutschen BKK die Rabattvertragspartner berücksichtigen oder ob sie bei Nichtanzeige in der Software ein Präparat gemäß der Aut-idem-Regelung auswählen. Von Retaxationen im Bereich der Aut-idem-Substitution werde die Deutsche BKK für den Liefermonat Oktober 2009 aufgrund der fehlerhaften Softwaremeldungen absehen, heißt es im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins.
Hamburg - 05.10.2009, 16:45 Uhr